Ja liebe Manuela ,da hast du ja ne hitzige Diskussion hier mit deinem Beitrag entfacht ???
Dabei ist es so einfach ...man muss nur die Frage richtig lesen und diesbzgl. darauf antworten.
Es war ja nur von Führerscheinentzug die Rede,und nicht von Fahrverbot.
Und selbst bei einem richterlich ausgesprochenen Fahrverbot muss ganz klar formuliert sein das keine Maschinen mit Elektro oder Verbrennungsmotor bewegt werden dürfen.
Meist beschränkt sich ein Fahrverbot aber auf die entzogene Fahrerlaubnis .
Aber wie gesagt,das spielt hier überhaupt keine Geige denn danach wurde nicht gefragt .
Ich wünsche dir allzeit gute Fahrt und eine gültige Fahrerlaubnis bis zum Lebensende ?