eBay Ärger: Top Vario

  • Zitat

    Fakt ist, du hast den Artikel bekommen den du ersteigert hast, wenn auch in den Glauben einwandfreie Ware gekauft zu haben. Buche die 12,49 als Lehrgeld ab und gut.

    Wenn man sich dann noch vorstellt, wie sich der Abzocker jetzt beim Mitlesen dieser Seite auch noch vor Lachen biegt, wo er doch ausgerechnet den Chefschrauber persönlich auf so eine primitive Masche reingelegt hat....

    :bier: :danke: :feuerwerk: :genauso: :geil:

    Ein echter Erfolg für so einen Typen !

    Einmal editiert, zuletzt von hallo_sfera (27. April 2010 um 18:47)

  • Abzocker...reingelegt....
    Von dem Blödmann der gekauft hat schreibst du nichts!
    Sorry für den Blödmann, aber was soll man sonst sagen!

    Du sagst es ja, der Käufer ist ja nun halt ein Profi und der sollte es besser wissen.

    Wenn man auf einen gebrauchten Artikel bietet und sich die Beschreibung und wenn vorhanden die Bilder nicht ansieht, ja Pech gehabt.

    Es gibt auch Menschen die sich mit technischen Dingen nicht auskennen. Die Vario hat sicher funktioniert und wird auch funktionieren. Die Mängel an den Teilen sind offensichtlich aber es handelt sich halt um gebrauchte Gegenstände.

    Augen auf und dann passiert das so schnell nicht wieder.

  • Ich bin selbst schon so blöd gewesen, einen fast schrottreifen Roller als Super-Teil zu kaufen.

    Einen Auspuff, der unbrauchbar, weil dicht.

    Einen Top-Vergaser, in dem der Kolben vom E-Choke festgegammelt war.

    Einen neuwertigen Gepäckträger, der nicht passte, weil entscheidende Befestigungsteile fehlten.

    Und wenn man sich beschwert, muss man sich von den "Verkäufern" auch noch beschimpfen und verhöhnen lassen (wenn sie überhaupt noch auf Mails reagieren...).

    Klar, wir sind die Blöden. Die anderen waren einfach cleverer. 8)
    Wir kennen ja das Spiel und sind ja nicht gezwungen, mitzumachen..

    Die Banken machen es im Großen vor. Warum soll es der kleine Mann anders sehen ?

  • Moin.

    Ach ich hab auch schon Zeugs gekauft, was sich nachher als Schrottreif herausstellte. Z.B. nen Motorblock, von dem der Verkäufer schrieb "Top Zustand". Was man nicht sah: Der war gerissen. Habs dann meinem Anwalt übergeben, schließlich gings nicht um 10€ sondern um ein bissel mehr. Man darf sich einfach nicht alles gefallen lassen. Bei Kleinkram kann man sich ärgern, wenns um mehr als 50€ geht, dann wirds ernst und der Spaß ist vorbei.

    Gruß

  • Entweder du verbuchst das ganze als Lehrgeld, oder du fährst nach Aachen und haust ihm so lange das Maul breit bis du das Geld für die Vario und die entstandenen Spritkosten wieder hast, was anderes hilft nicht.

  • Ich hab doch geschrieben: Sorry für den Blödmann.

    Ich kann dich ja verstehen, aber Betrug kann man dem Verkäufer auch nicht unterstellen. Der Artikel wurde ja abgebildet und man konnte sich die Teile ansehen. Du hast mehrere Gebote abgegeben und selbst nach dem ersten Gebot waren mehrere Tage Zeit den Verkäufer zu kontaktieren. Du hast selber über 600 Bewertungen, solltest dich also bei Ebay auskennen. Da du nicht nachgefragt hast und wie du ja selber geschrieben hast nur flüchtig auf die Bilder geschaut hast, hast du einen Artikel gekauft den du nicht wolltest bzw nicht gebrauchen kannst.
    Betrug oder Abzocke wäre: wenn in der Artikelbeschreibung Bilder eine intakten Vario eingestellt wären.

    Aus Fehlern lernt man....

  • Aus fehlern lernt man.
    Aber ich denke mal das mir diese 12€ als Schüler noch mehr wehtun würden.
    Vielleicht stellste die nochmal mit seinen Bildern ins netz und verkaufst se so.

  • Hallo erstmal,
    wenn Du Geld, Zeit und Nerven verschwenden willst, gehst Du zu einem Rechtsanwalt und erstattest zusätzlich noch Anzeige wegen versuchten Betruges bei der Polizei.
    Nun mal zur Juristerei: Sehr gut dargestellt, der Jurastudent hat nur vergessen zu erwähnen, daß Du die arglistige Täuschung dem Verkäufer n a c h w e i s e n musst. Das wird Dir hier nicht gelingen, denn die Photos sind eindeutig. Der Verkäufer wird sagen, dass er den Art. als Top angesehen und sogar deswegen die Photos beigefügt hat.
    Er hat ja leider keine so große Ahnung davon.....
    Der Gewährleistungsausschluß muss juristisch sauber lauten: Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung für offensichtliche sowie versteckte Mängel. Dann hat der Käufer nur noch die Möglichkeit, die arglistige Täuschung zu beweisen und das siehe oben ist so gut wie unmöglich. Seriöse RA lehnen die Übernahme solcher Fälle sowieso ab. Und bei dem Streitwert wird Dich die Renogehilfin schon am Telefon "abwimmeln".
    Und bedenke: Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand. mfg anonymus1