eBay Ärger: Top Vario

  • Ihr glaubt es nicht ,- ich auch nicht, aber diese Vario mit der schlechten Lauffläche und den abgerissenen Schrauben vom Fettfang "befindet sich in einem einwandfreien zustand und ist sofort einsatzbereit".

    Also ein Top kauf den ich da bei eBay tätigte, der Verkäufer sagte ist top Ware nachdem ich mich beschwerte und mein Geld zurück wollte. dann hielt er im eBay Streitfall sich raus und meldete sich nichtmehr bis ich gestern ihm mitteilte , dass ich zur Polizei gehe und Anzeige erstatten werde.
    Er belernte mich,....

    ZITAT:
    willst du mich verarschen oderwas?
    nur weil ich den kauf nicht rückgängig mache ?
    ......
    da kann doch jeder kommen bei ebay was kaufen schon ein paar wochen benutzen und dan sagen ja hier dies und da das ich will mein geld zurück. geh zur polizei aber ärgere dich dan nicht wenn sich dadurch nichts ändern wird. mfg schönen sontag noch


    - janali09

    ZITAT ENDE


    Der LINK zur Auktion

    Und hier mal richtige Bilder:
    [Blockierte Grafik: http://img339.imageshack.us/img339/1163/variomatik1.jpg]
    [Blockierte Grafik: http://img227.imageshack.us/img227/6280/variomatik2.jpg]

    Nunja, ich habe sie garnicht erst montiert, da man sich leicht vorstellen kann, wie diese Variomatik einem den Kurbelwellenstumpf durch diese Unwucht abreißen kann.
    Die Lauffläche sollte einem jedem Keilriemen ebenfalls den Rest geben.

    Nunja, bin mal gespannt was ihr so zu solchen Kandidaten sagt.

    Ich werde meine Drohnung Taten folgen lassen und die nächsten Tage mal Anzeige erstatten. Ich sehe es als Student nicht ein dafür Geld aus dem Fenster gehauen zu haben.
    Und wer meine Bewertungszahl bei eBay sieht weiß, dass ich kein Anfänger da bin.
    Und ich hatte mir seitdem einmal ein kauf in die Hose ging jeden sofort anzukacken egal was für eine Kleinigkeit vom Preis es ist um des Prinzips willen. Denn wenn solche Leute sehen, dass man soetwas ungestraft machen kann, dann werden das schnell mehr.

  • Tja was willste machen^^
    So leute gibbet immer wiede denen muss man sofort zwischen die Eier treten.
    Aber auf den bildern sah man auch schon das die Vario macken hatte, und die schrauben abgebrochen sind.

  • Die sieht ja richtig schrottig aus. Ist anscheinend auch ein älteres Modell, da die Oberfläche der Lauffläche verchromt wurde. Die neuen Original Varios von Piaggio bestehen jetzt aus Alu, wie von Malossi. Und für 16*13er Rollen ist die auch nicht, oder. Denn die Variomatik mit den 19*15er Rollen gab es keinen Aussenring hinten, den man festschrauben musste.
    Ich hatte auch mal ein Problem mit einem Ebay-Händler. Hat mir den falschen Auspuff verkauft. Es ging ein paar mal hin und her. Und kurzer Zeit später, war sein Laden geschlossen worden. Diverse Ämter hatten anscheinend ermittelt. Ich würde Ihn auch Anzeigen, besonders wenn er in der Auktion schreibt, top Zustand.

    P.S.: In der Auktion sieht man doch, das die Vario beschädigt ist.

    Einmal editiert, zuletzt von BerlinSfera (26. April 2010 um 15:57)

  • naja wer bei 8 bewertungen schon eine negative hat, bei dem sollte mann auch lieber nix kaufen:gruebel:
    so ein tritt in die eier würde dem aber bestimmt nicht schaden:wow:

  • Hm, der wohnt in Aachen. Mal mit der Klicke vorbeifahren und ihn Fragen, ob er sich es nicht nochmal überlegen will.........:peitsch: :ara:

    Naja vielleicht nicht die beste Idee von mir, entschuldigung, geistiger Dünnpfiff......

  • Gut wenn man es weiß und drauf achtet sieht man es. Ih schaute in die Auktion, sah alles in Ordnung und schaute halbherzig aufs Bild.

    Bleibt die Frage was mehr zählt Bild oder Text?

    Habe ihn auch erstmal bewertet.

  • die antwort haste ja jetzt zuhause liegen.
    sorry konnte ich mir nicht verkneifen

    Einmal editiert, zuletzt von Bromfiets (26. April 2010 um 16:40)

  • Viel verlust haste ja auch nicht gemacht, auch wenn es um die Ehre geht.

    Aber dein Ebay Avatar iss echt mal schick :bier: :spam:

  • Wie hier schon geschrieben wurde: auf den Bildern kann man alles sehen und du hast die Teile bekommen die angeboten und abgebildet wurden. Was willste der Polizei sagen, das du mit dem Artikel nicht zufrieden bist? Da wird nichts laufen, ebensowenig über Ebay, denn du hast ja die gezeigt Ware erhalten.
    Wenn du das als Päckchen bekommen hast, hättest du den Verkäufer anschreiben können das du die Sendung nicht erhalten hast, ist zwar nicht legal, aber da hättest du größere Chancen gehabt an dein Geld zu kommen. Aus dem Grund verschicke ich nur versichert :)

  • Die Rechtslage ist ganz eindeutig:

    Es handelt sich um eine Ware mit Mängeln.

    Auch ein Privatkäufer haftet, wenn er Ware mit Mängeln verkauft, es sei denn, dass er die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ausdrücklich ausschließt. Den Ausschluss der Gewährleistung hat er aber nicht mit reingeschrieben, und somit haftet er voll und zwar 2 Jahre lang.

    Rechtsquelle: § 437 BGB

    Der Hinweis auf einen Privatkauf ist KEIN gültiger Ausschluss der Gewährleistung.

    Somit hast Du einen Anspruch auf Wandelung (Tausch der Ware gegen korrekte Teile) oder Rücknahme und Geld zurück.

    Das wird Dir jeder Anwalt bestätigen.

    Dieses würde ich dem Betrüger (er hat korrekte Ware vorgetäuscht) so mitteilen und eine Frist zur Wandlung setzen. Dabei auch rechtliche Schritte androhen, wenn er die Frist verstreichen lässt.
    Eine Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs kannst du auch noch androhen und sogar machen, wenn er nicht spurt. Ist kostenlos, auch wenn der Streitwert gering ist.

    Hier noch ein paar Infos aus Wikipedia zu dem Thema...

    5 Mal editiert, zuletzt von hallo_sfera (27. April 2010 um 11:26)

  • Zitat

    Geht das denn auch wenn er reinschrieb: Zitat: (Da Privatverkauf, keine garantie oder Gewährleistung)

    Privatverkauf und Garantie ist egal.

    Er muss reinschreiben "Ich schließe jegliche Gewährleistung aus"

    Auf das Wort "Gewährleistung" kommt es an und das habe ich in Deiner Auktion zunächst nicht gefunden.

    Update:
    Mit der Suchen-Funktion nun doch ganz unten und klitzeklein auf der Seite...

    Einmal editiert, zuletzt von hallo_sfera (27. April 2010 um 12:03)

  • Aber hallo_sfera, das Wort "Gewährleistung" steht doch dran!
    Zitat:(Da Privatverkauf, keine garantie oderGewähleistung )

  • Ja, mit der Suchfunktion habe ich es nun auch gefunden, nachdem ich die Seite bestimmt 3x rauf und runter gelesen habe.

    Damit hat man natürlich schon schlechtere Karten.
    Aber daran kann man mal sehen, mit wem man es zu tun hat. Wer bei 10 Geschäften schon zweimal "negativ" bekommt und die Gewährleistung so auszuschließen versucht, dass der Käufer das kaum finden kann, der hat schon beim starten der Auktion böses im Sinn...

    Es bleiben noch folgende Optionen:

    1. Wenn mit Paypal bezahlt wurde: Käuferschutz

    Zitat Ebay:

    Zitat

    Wir bieten keine Versicherung im eigentlichen Sinne an. Jedoch bieten wir gemeinsam mit PayPal einen finanziellen Ausgleich bis in unbegrenzter Höhe an, wenn bezahlte Artikel nicht oder erheblich abweichend von der Artikelbeschreibung geliefert werden. Einzige Bedingung dafür: Sie haben den Artikel mit PayPal bezahlt.

    2. Wenn nicht mit PayPal bezahlt wurde:

    Zitat Ebay:

    Zitat

    Sie haben nicht mit PayPal bezahlt Haben Sie einen Artikel nicht erhalten oder einen Artikel erhalten, der wesentlich von der Beschreibung abweicht und diesen nicht mit PayPal bezahlt, sollten Sie versuchen, dieses Problem über "Problem klären“ zu lösen.

    Ich selbst habe letzten Sommer Variante 2 durchexerziert, als ich nach dem Kauf einer telefonkarte diese nicht erhalten habe, obwohl der Verkäufer behauptete, diese versendet zu haben.
    Ergebnis: Ebay hat mir meinen Schaden auf Kulanzbasis unbürokratisch erstattet.

    Das Ganze findet man über "Mein Ebay" und Käufertools links unten....

    Die Option mit der Anzeige hat man nach wie vor, denn es ist und bleibt strafrechtlich Betrug, weil man über die Eigenschaften der Ware getäuscht wurde...

    2 Mal editiert, zuletzt von hallo_sfera (27. April 2010 um 13:08)

  • Also nochmal zur Sachmängelhaftung:

    Die Variomatik hatte 2 gravierende Mängel:

    1. Beschädigungen an der Lauffläche
    2. abgebrochene Schrauben auf der Rückseite

    Statt dessen behauptet der Verkäufer entgegen den Tatsachen, dass seine Ware völlig frei von Mängeln sei (was schlicht gelogen ist).

    Dass er von den Mängeln wusste, liegt auf der Hand. Schließlich sind diese offensichtlich und selbst für Laien gut erkennbar.

    Da er in der Auktion verspricht "die Variomatik befindet sich in einem einwandfreien zustand und ist sofort einsatzbereit", täuscht er arglistig über tatsächliche negative Eigenschaften der Ware (abgebrochene Schrauben, beschädigte Oberfläche).

    An dieser Stelle greift der § 444 BGB:

    Zitat

    § 444 Haftungsausschluss
    Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

    Ich würde dem Verkäufer also schreiben, dass die von ihm gelieferte Ware nachweislich von Mängeln behaftet ist, die er in seiner Auktion arglistig verschwiegen hat. Daher ist sein Ausschluss der Gewährleistung gem. § 444 BGB unwirksam. Er bekommt also Gelegenheit, bis zum (hier Zeitpunkt angeben, der mind. 14 Tage nach Absenden des Briefes liegt) ... eine fehlerfreie Ersatzware zu liefern oder das Geld zurück zu überweisen. Anderfalls werde der Rechtsweg beschritten.

    2 Mal editiert, zuletzt von hallo_sfera (27. April 2010 um 14:12)

  • Leute mal ehrlich:

    Es wurde eine gebrauchte Vario angeboten und die wurde ersteigert. Der Zustand war und ist eindeutig auf den beiden Fotos zu sehen. Du hast die Teile ersteigert, ohne, wie du ja selber geschrieben hast, dir die Fotos genau anzusehen. Die Ausplatzer und die beiden abgerissenen Schrauben sieht man deutlich. Der Passus mit dem Privatverkauf ohne Garantie und Gewährleistung ist auch eindeutig zu erkennen.
    Die Beschreibung ist etwas geschönt, aber mit einem Blick auf die Fotos hätte man den wahren Zustand der Teile erkennen können.
    Das zwei Schrauben abgerissen sind, hätte er natürlich schreiben sollen.
    Du hast 4 Gebote abgegeben, ein Schnellkauf war das ja nun auch nicht. Das erste Gebot am 31.03. da hättest du den Verkäufer noch fragen können ob es sich um die abgebildeten Teile handelt und so weiter...
    Fakt ist, du hast den Artikel bekommen den du ersteigert hast, wenn auch in den Glauben einwandfreie Ware gekauft zu haben. Buche die 12,49 als Lehrgeld ab und gut.

  • Passt hier vielleich nicht ganz hin, aber:
    Brauchste vielleicht noch ne Original (RST)-Vario?
    Ich hätt noch eine da und würd die gegen nen Satz Blinkergläser tauschen...