Mofa & 50er, Kennzeichenbeleuchtung Pflicht?

  • Ich hatte mich letztens über Kennzeichenbeleuchtung unterhalten, da wurde mir gesagt, das diese bei einer 50er nicht nötig ist, das er sie also rausgebaut hatte! Ich hatte aber schon damals bei meiner Mofa wegen einer nicht funktionierenden Beleuchtung bezahlt, deshalb konnte ich es nicht so ganz glauben, aber soweit so gut...
    Sehen wir doch mal in den Paragraphen § 60, der StVZO hinein, der dieses schildert!

    Dort steht geschrieben:
    4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich.

    Ausschliesslich Mofas und Ähnliches sind somit also von einer Beleuchtungspflicht befreit.
    Aber Achtung! Ich habe die örtliche Polizei angerufen, diese meinten das dort aber Vorsicht gegeben ist!
    Hat der Roller oder die Mofa Werksseitig eine Kennzeichenbeleuchtung verbaut, muß diese auch gehen! Es ist wie beim Auto, alle Birnen die verbaut sind, müssen funktionieren, sonst kann es Strafe kosten!
    Hoffe ich konnte dem einen oder anderem helfen, obwohl nicht gefragt wurde! :D

    In den allermeisten Fällen sitzt das Problem etwa 40 cm über dem Motor...

  • Na dann mach mal sauber. :D Hatte bei mir auch soviel dreck drinne. Man glaubt gar nicht, wieviel Dreck sich da sammelt...

    In den allermeisten Fällen sitzt das Problem etwa 40 cm über dem Motor...

  • Ich habe bei mir auch eine SMD-Sofitte oder wie sich das schimpft drinne, ist echt schön hell! Praktisch wegen Strom sparen, da hast Du Deinen Grund! :D

    In den allermeisten Fällen sitzt das Problem etwa 40 cm über dem Motor...

  • Das Kennzeichen hinten muss beleuchtet sein.
    Wenn man sich das Kennzeichen an die Seite montiert und wird angehalten, dann sagen se meist, das das nicht erlaubt sei, weil die Beleuchtung fehlt.

    Manuel

  • Nur blöd, dass die Seitenkennzeichenhalterungen schon nicht legal sind, somit hinfällig.

    Mein TÜV Mensch hat mir dazu was anderes gesagt.
    Zitat: Die seitliche Montage ist erlaubt, aber das Kennzeichen muss von beiden Seiten innerhalb von 30 Grad seitlich hinter dem Fahrzeug lesbar sein. Weiterhin muss eine geänderte Kennzeichenhalterung eben vom TÜV eingetragen werden und mit Kennzeichenbeleuchtung versehen sein.
    Das ist die Aussage die mir der TÜV Mensch dazu gab. Hatte zwar mal eben bisschen gesucht ob ich auch dies Gesetzlich auf die schnelle irgendwo finde, war mir aber so nicht möglich. Sollte ich da noch was finden hänge ich das hier nachträglich noch an.

    Gruß Kroymans

    ;) Wir drei...ich, mich und meinereiner...haben entschieden ;)

  • In der FZV §27 steht es: http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_27.php
    30° gilt für die Neigung des Kennzeichens, für die seitliche Sichtbarkeit gilt 45°.
    Außerdem ist die Mindesthöhe 200mm an der Vario meistens nicht Umsetzbar.
    Noch dazu steht drin:

    Quote

    möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen

    Da (fast) jeder motorroller dort eine halterung hat, ist die andere Montage schonmal ausgeschlossen.

    Hier könnte ihre Werbung stehen!

  • Die Beleuchtungsfarben sind zwingend vorgeschrieben in der STVZO.
    Also das so beliebte "Blaue" licht ist nur für Einsatzfahrzeuge/Behördenfahrzeuge.

    In den Niederlanden mußt du das "Blaue" licht sofort entfernen oder die werden ganz Böse.

    Aber ich habe hier eine ET2 stehen die hat keine Knz.beleuchtung ist ab Werk so....
    Hat noch nie ein Sheriff etwas zu gesagt.

    Meistens liegt der Fehler bereits 50cm vom Bildschirm entfernt zwischen den Ohren !