Heute hatten Sie mich auch lieb - Füherscheinklassen

  • Undzwar bin ich wegen einer Erledigung nurmal um die Ecke gefahren und hatte auf den Rückweg Pech. 55km/h fuhr ich mitten in eine Zivilkontrolle rein, die ein Auto Kontrollierte und wo gleich einer auf die Straße sprang. das Ganze war ne 30 Zone,- was aber wohl unwichtig war.

    Naja 55km/h hatte ich drauf und gab auch zu läuft seine 55km/h. Normal gabs nie Ärger denn 50km/h eingetragen und 55 km/h sind toleranz.
    Er sagte aber der M Führerschein limitiert auf 45km/h und ich bin der Meinung auf 50ccm und die Geschwindigkeit richtet sich danach was in den papieren vom Semmel drin steht.

    Naja er ließ mich aber ohne Anzeige nachhause fahren.

    Naja dennoch habe ich den TÜV angeschrieben und gebeten mir auch die Gesetztestexte zu geben. Mit Glauben und Wissen lief ich da wohl falsch.

    Ausnahme stellen wohl nur Ost Roller da ,- aber das glaube ich nicht sowirklich und das sagte ich auch dem Polizisten. Wieso sollten Ost Roller gefahren ( sid meine ich mit 63km/h eingetragen) werden dürfen und West Roller nicht die die 50km/h Zulassung haben nicht?

    Ich werde das Ergebniss euch wissen lassen.

  • Also das kann ich mir auch nicht vorstellen.
    Führerscheinklasse M ist neuerdings auf 45km/h beschränkt, klar. Aber das gilt doch nur für Modelle, die ab dem enstprechenden Gültigkeitsdatum zum 1. Mal zugelassen wurden, also für Neufahrzeuge.
    Die können ja nicht allenernstes behaupten, dass nun alle 50ccm Zweiräder ne' Drossel eingebaut bekommen, damit sie auch nur ja diesem neuen Gesetz entsprechen.

  • Die 45 km/h bEschränkung gilt für Fuufies und die Furherscheinklasse M.
    Allerdings sind Roller vor 2002 mit 50km/h eingetragen und dürfen auch so schnell gefahren werden mit dem M. Genauso wie bei den DDR-Teilen (60 km/h Bj. vor 1992).
    Also hatte der Grüne einfach keine Ahnung.

    Mfg Luca

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  • Definitiv liegst du im Recht.
    Mein Vater machte damals als ich den BF17 bekam auch einen auf dicke Hose und wollte das ganz genau klären (ist auch nen zivil grüner). Du darfst mit M alles mit 50cm³ fahren... Da hat der vllt nicht aufgepasst.

    Max

    Drei Dinge kann ich mir nicht merken: Das eine sind Namen, das zweite sind Zahlen und das dritte - hab ich vergessen. :D

  • Kommt mir auch spanisch vor. Evtl. war er sich seiner sache trotz mir gegenüber selbstbewusstem Auftretens doch nichtmehr so sicher gewesen und ließ mich deshalb vom Harken und hatte mich dochnicht angezeigt trotz vorhergegender Aussage.

    Naja 100%ige Sicherheit werde ich erst dann haben, wenn ich eine Antwort vom TÜV habe. Ich meine inzwischen wirds immer wilder, ich schleppe schon eine Mail mitmir, dass e-Nummern die ABE ersetzen und all soeinen Mist. Ich muss mich für richtiges Tun rechtfertigen weil teilweise die gegenüber nicht verstehen was sie machen.

    Mal schauen was die offizielle Antwort des TÜV ist und ob er mir entsprechende Verweise auf den Gesetzestext gibt oder die Hinweise dadrauf, denn dann kann ich mir das auchnoch alles ausdrucken und dann fahre ich bald mit dem Roller spazieren mit einem Aktenordener an Dingen, wie sie nur bei KFZs mit Eintragungen üblich sind.

  • Ätzend sowas... Immer einen auf dicke Hose machen und selber nicht aufgepasst haben...

    Drei Dinge kann ich mir nicht merken: Das eine sind Namen, das zweite sind Zahlen und das dritte - hab ich vergessen. :D

  • Naja ich wurde auch überrumpelt muss ich dazu sagen und demensprechend habe ich defensiv reagiert was in solchen Fällen oft das Beste ist aber dennoch meinen Standpunkt mit den Füherscheinklassen erklärte.

    Aber ein Trauerspiel ist es echt. Ambesten ist es eigendlich für soeine Aktion mal dem Dienstherren zu schreiben was doch die Leute auf der Straße für Ahnung haben. Aber ich glaube dann köpft er mich bei der nächsten Gelegenheit richtig auf und dann bekomme ich richtig einen übergebügelt.
    Der Selbe hatte mich in meiner Straße unter warghalsigsten Bedingungen schonmal hier in meiner Stra0e angehalten nachdem er mich quer durch die Stadt ( natürlich sehr unauffällig in Zivil *Augen roll* ) verfolgte mich in einen unübersichtlichen Kurve vor meiner Haustür so schlecht überholte, dass er nur dank seiner PS einem Frontalcrash mit einem anderem KFZ entgangen ist.

  • Ist nun geklärt:
    Fahrerlaubnissverordnung kurz FEV

    § 76 Übergangsrecht
    § 6 Abs. 1 zu Klasse M
    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

    • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

    ....

    Quelle: http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_76.php


    :feuerwerk: :feuerwerk: :feuerwerk: :feuerwerk: :feuerwerk: :feuerwerk: :feuerwerk: :feuerwerk:

  • Echt super! Danke für die Info!

    Dann reden wir hier nicht mehr über Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h sondern bis zu 50 km/h. Plus 5 km/h Tolleranz und schon sind wir auf 55 "erlaubte" km/h. :thumbup:

    ... klar Herr Wachtmeister, natürlich ist es ein 50er Zylinder... ;)

  • Du müsstest ja bei den neueren Modele eher antworten mit: "Nein, es ist ein 45km/h Roller"
    Unsere sind ja eingetragen mit 50km/h meines Wissens.
    Somit sind wir bei Kontrollen und 55km/h noch in der Tolranz und sollten zumindest weiterfahren dürfen.
    Bei den neueren Rollern wäre das schon eine Ordnungswidrigkeit.


    Tryz