Polizisten haben mich GeF****

  • Zitat

    Original von Piaggiostyle
    in der ladung steht wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss


    Prüfe das mal, ob der da nicht auf das falsche anklagt.
    Denn soweit ich weiß besagt die Fahrerlaubnissklasse M das fahren von fahrzeugen mit 50ccm.
    Die Geschwindigkeit ist in den Papieren festgehalten und somit wäre das denke ich eher ein Fahren eines nicht zugelassenem Fahrzeuges oder wie man das juristisch auch formulieren will.

  • Zitat

    Denn soweit ich weiß besagt die Fahrerlaubnissklasse M das fahren von fahrzeugen mit 50ccm. Die Geschwindigkeit ist in den Papieren festgehalten...

    Dem ist leider nicht so...:

    Hierzu § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnisverordnung:

    Zitat

    Klasse M: Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3)...

    Ergänzend für unsere Sferas noch der § 76 Nummer 8 der Fahrerlaubnisverordnung:

    Zitat

    8. § 6 Abs. 1 zu Klasse M

    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ...

    Interessant ist auch noch der § 40 in Verbindung mit der Anlage 13 Nummer 2 der Fahrerlaubnisverordnung:

    Zitat

    Die im Verkehrszentralregister erfaßten Entscheidungen sind zu bewerten:
    2 mit SECHS Punkten folgende weitere Straftaten: 2.1 Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis,

    Ein Blick in die Gesetze erleichtert stets die Rechtsfindung...

    Wer also nur Führerschein Klasse M hat und einen Roller fährt, der schneller ist als 50 km/h ist (rein juristisch) dran.

    Aber wie meint Ihr immer so schön: "Tuning is not a crime", wird aber trotzdem teuer, wenn sie einen kriegen...

    4 Mal editiert, zuletzt von hallo_sfera (17. November 2009 um 16:40)

  • Tuning ist ja auch nicht das Problem, wenn man mit dem Teil nur nicht auf der Straße erwischt bzw. den erforderlichen Führerschein bloß gehabt hätte....

  • Nein, nur Klasse M ...

    Auch noch interessant:

    Zitat

    § 69 Strafgesetzbuch: Entziehung der Fahrerlaubnis (1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeug ... begangen hat, verurteilt ..., so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

    Das hier habe ich von einer Anwaltsseite:

    Zitat

    Der BGH hat mit Urteil vom 5.9.2006 - 1 StR 107/06 - , abgedruckt in NStZ-RR 2007, 89, klargestellt, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis ein "typisches Verkehrsdelikt" im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB darstelle, auch wenn es im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB nicht ausdrücklich aufgeführt sei. Wem die Erlaubis fehle, mit dem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, der verletze eine typische Pflicht im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges in besonders augenfälliger Weise. Dies deute regelmäßig auf die fehlende charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hin.

    Also kann das vorsätzliche Fahren ohne Fahrerlaubnis so gewertet werden, dass dem Täter die charakterliche Eignung zum Führen von KFZ fehlt und die Konsequenz ist der Entzug der Fahrerlaubnis, und nicht nur M sondern auch B ...


    Fassen wir mal zusammen:

    Es steht außer Zweifel, dass PS ohne Führerschein gefahren ist, wenn er keinen Motorradschein hat. Somit droht die Verurteilung als Straftat mit Geldstrafe und als Folge der Verurteilung die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Charakterschwäche.

    Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich würde meinem Mandanten raten, bei Gericht gaaaanz kleine Brötchen zu backen und den reuigen Sünder darzustellen. Ich als Betroffener würde beteuern, dass ich meinen Fehler eingesehen habe und ganz bestimmt nieeeeee wieder einen zu schnellen Roller fahren würde, weil mir jetzt klar wäre, was das für Konsequenzen haben kann. Nicht nur für mich, sondern auch für andere.

    Das ist zwar kläglich, könnte aber vom Gericht als Einsicht und Charakterstärke gewertet werden. Man muss wirklich überzeugend sein und alles sagen, was die hören wollen.

    Wenn man dann Glück hat, könnte das Gericht das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße nach § 153a Strafprozessordnung einstellen.

    PS ich wünsch Dir viel Glück !

    6 Mal editiert, zuletzt von hallo_sfera (17. November 2009 um 17:17)

  • Freut mich, dass Du es gut findest.

    Da hier viel über diese Dinge diskutiert und spekuliert wird, denke ich, dass es mal Zeit wird, das Thema sachlich anzugehen und handfeste Argumente zu bringen.

    PS wird uns ja mitteilen, wie es ausgegangen ist. Beim ersten Mal kann man wie gesagt nach § 153a StPO noch Glück haben, wenn man nicht unbedingt auf "coolen Macker" macht.

    Wenn man wiederholt erwischt wird, kann neben der Fahrerlaubnis auch noch der Roller eingezogen werden.

    Aber auch das werden sie einem vor Gericht schon erzählen.

    Einmal editiert, zuletzt von hallo_sfera (17. November 2009 um 17:45)

  • boah fuck eyyy -.-

    jaa mein gott dan solln die mir halt 500 € geldstrafe geben und sozis... aber nich mein führerschein :( neeeeee

  • Ich glaube kaum, dass sie sir so eine große Geldstrafe an den Hals werfen.
    Und Führerscheinsperre gibts auch glaub ich weniger.
    Ich würde mir Gedanken um die Sozis machen, denn die werden hefftiger sein als du es dir denken magst.
    Erstes Mal erwischt worden mit gefolgter anzeige oder?
    Dann wirds halb so schlimm.


    Tryz

  • mich haben se vor nem monat mit 180 rausgeholt auf der 180 ccm sfera
    naja 450 euro strafe und halt komplettauseinanderbau des roller
    einzelteiler wiederbekommen
    zurückgebaut vorgezeigt und wieder frisirt

  • [SIZE=2]ALSOO LEUDE WAR HEUTE um 10.40 uhr im gericht !!! Anklage wurde fallen gelassen 32 Stunden gemeinnütziger arbeit und des wars kein lappen entzug & Keine geldstrafe & keine punkte ... mann bin ich froh[/SIZE]

  • Hab ichs euch net gesagt?
    Hab ich^^
    Siste,ick kenn mich mal wieder mit der Popelei aus :P
    Je mehr angst sie dir machen, umso kleiner fällt das Urteil dann später aus.
    Glück für dich, Pech für die die dich bei deiner gemeinnützigen Arbeit ertragen müssen :P (Spaß)


    Tryz

  • Zitat

    ...kein lappen entzug & Keine geldstrafe & keine punkte ... mann bin ich froh

    Hey super, das ist ja mal eine gute Nachricht. Ich freu mich mit Dir...

  • Glückwunsch , darauf kannste erstmal diene besten Freunde einladen und einen wegkicppen, du es dir verdient. Das Geld was du so nicht6 ausgeben musst kannste dazu nutzen ne Kiste Bier für deine Freunde hinzustellen und das zu feiern und auch um seine persönlichen Konsezquenzen daraus zu ziehen . Aber fahre dannach nicht besoffen auf der Zwiebacksäge heim ^^

    :feuerwerk: :feuerwerk: :feuerwerk: :feuerwerk:

  • Zitat

    Original von becker
    @ info-lcc >>> keine führerscheinsperre...???


    nö hab ja führerscheinklasse a sprich motorrad is nur fahren ohne vericherungsschutz

  • jop nur mit 160 auf nem roller mit 50er papieren nem roten motorrad nummernschild und 180 ccm drunter naja hohe geldstrafe hats gegeben
    und noch ne eintragung ins system der grünen