Führerscheinumtausch —— hat es außer finanzielle Nachteile noch andere?

  • Hallo Leute

    Ich bin ein wenig überfragt und wollte euch mal um eure Meinung fragen.

    Folgender Sachverhalt: Ein Bekannter von mir hat seit 1993 den (rosa) Führerschein der Klasse 3,4 und 5.
    Im Rahmen der gesetzl.geregelten Umtauschfrist (für Ihn 19.01.2024) hat er nun den neuen EU-Führerschein beim Straßenverkehrsamt beantragt.Nun kommt von dem Beamten dort eine Aussage die ich persönlich nicht nachvollziehen kann.

    Man sagte Ihm nun das er jetzt aber seinen Roller (50km/h) auf 45km/h drosseln müsste da er sich ansonsten mit diesem Roller ohne gültige Fahrerlaubnis bewegen würde. Die neue Führerscheinklasse „B“ (alt 3) beinhaltet gleichzeitig die Klasse AM.
    In dieser Klasse ist geregelt ,das u.a. ein Kleinkraftrad mit nicht mehr als 50ccm und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45km/h gefahren werden darf.
    Kann es sein das hier trotzdem ,wie auch bei der Schwerlastregelung der Besitzstandsschutz greift? Denn er darf ja mit dem neuen Führerschein „B“ auch nach wie vor Fahrzeuge bis 7,5t (Max.12.000kg) fahren (C1 & C1E) ,und nicht wie eig bei der Klasse B (BE) üblich 3,5t .

    Ich habe Ihm geraten am Montag mal zum verkehrstechnischen Abteilung der Polizei zu fahren und dort mal nachzufragen

    Was meint ihr?


    <Alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 dürfen Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E, AM und L fahren>

    Quelle:

    Führerscheinklasse 3
    Das gilt beim rosa und grauen Führerschein der Klasse 3.
    www.adac.de

    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

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  • Alter, was manche "Beamte" von sich geben grenzt schon an höheren Blödsinn.

    Mit der Klasse AM darf man alle Roller fahren mit 50 ccm. Auch Simsons die 60 km/h fahren. (Natürlich laut Betriebserlaubnis)

    Selbst wenn er heute die Klasse AM machen würde, dürfte er die alten Simmen fahren, da diese Fahrzeugart unter Besitzstandsschutz fällt. Die 45km/h Begrenzung gilt für erstzugelasse Motorroller mit maximal 50ccm ab 2002. Ausserdem darf er alles mit dem neuen Führerschein fahren was er mit dem alten auch durfte.

    Ausgenommen die Klasse C1 glaub ich, da musst du ab dem 50sten Lebensjahr alle 5 Jahre zum Arzt und dich cheken lassen. Das musst du aber auch ohne Umtausch...


    Manuel

  • Das mit C1 ist nicht korrekt , der Rest schon.

    Irgendwo hier im Forum war der Zettel wegen 50er und Samson auch zu finden

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • passt eher die Aussage der GRÜNEN !

    Die haben eine ABE mit 50 Kmh und die darf der Roller auch fahren !

    Ist das vielleicht die Aussage vom Amt nicht ganz einfach Ahnungslosigkeit ?

  • Andre, dass wäre echt interessant, wenn du es heraus bekommst. Denn ich habe letztens einen neuen Ausweis beantragt. Gleichzeitig habe ich auch einen EU-Führerschein beantragt. Bisher noch keine Benachrichtigung, dass ich die Ausweise abholen kann.

  • Man erhält keine Nachteile. Was man durfte wird in das aktuelle System umgemünzt. Als ich meine Führerscheinerweiterung B196 machte musste ich auch einen neuen Führerschein bekommen. Ich hatte zuvor B M L. Ich durfte zu meiner Zeit auch Trike mit meinem B fahren. Daher bekam ich in meinem Führerschein auch die Klasse A und A1 eingetragen mit einer Schlüsselnummer dahinter die auf Trikes einschenkt. Das passt schon so. Und das mit AM und 45km/h ist quatsch.

  • Hier mal etwas ganz interessantes zum lesen ,da spricht ein Polizeibeamter ebenfalls von Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Fahrzeugen die schneller als 45km/h fahren und wenn nur die Klasse AM vorhanden ist

    Ausnahmeregelung betrifft komischerweise die S50 und S51 ,die ja sogar mit bis zu 60km/h mit AM noch gefahren werden dürfen .

    Verkehrskontrollen: Schneller fahren mit DDR-Mopeds | MDR.DE
    DDR-Mopeds sind bei Jugendlichen nach wie vor beliebt. Denn die alten Modelle unterscheiden sich von neueren mit gleicher Kubikzahl: So sind sie mit ihren bis…
    www.mdr.de

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  • Cheffe hat recht und hat mich durch die Aussage mit der Schlüsselzahl auf eine Idee gebracht:nick:

    Es wird zwar keine Schlüsselzahl (außer A 79.03-A79.04/A1.79.03 A1.79.04 was sich aber nur auf 3 rädrige Fahrzeuge TRIKES beschränkt) in seinem neuen EU Führerschein eingetragen sein dafür aber das Jahr indem die jeweilige Fahrerlaubnis erworben wurde ,in seinem Fall 1993.
    Somit darf er mit diesem neuen EU Führerschein eig. weiterhin Kleinkrafträder bis zu einer max . Höchstgeschwindigkeit von 50km/h bedenkenlos fahren würde ich jetzt mal so sagen.

    Edit: Warum wird eigentlich für die alte Klasse 4 keine Schlüsselzahl im neuen Führerschein eingetragen? ( z.B. AM xxxx oder A 77.09 ) Dann wäre diese ganze Diskussion hier überflüssig

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    Einmal editiert, zuletzt von Andre' (25. Februar 2024 um 12:10)

  • Aber ein Vermerk im Führerschein mit entsprechender Schlüsselzahl wäre doch wesentlich einfacher gewesen
    Hat man bei Motorräder,LKW,Anhänger,TRIKES,Quads doch auch gemacht ,nur bei Moped halt Fehlanzeige.

    Ich glaube nämlich nicht das sich die Jungspunte der Rennleitung mit diesem Paragraphendschungel auskennen
    Die gehn stupide danach was im Führerschein eingetragen ist ,also AM .(45km/h]
    Mit anderen Worten: Der Ärger in einer Kontrolle ist quasi vorprogrammiert wen man mit 50km/h Sfera erwischt wird .

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  • Also wurde im Klartext durch fehlen der entsprechenden Schlüsselzahl im neuen Scheckarten-Führerschein der alte Klasse 4 Führerschein abgewertet.

    Beispiel 1 :
    Roller von 2017 (45km/h) wird mit 54km/ h aus dem Verkehr geholt.
    Führerschein Klasse 4 (bis 50km/h) vorhanden
    Im schlimmsten Fall : Ordnungswidrigkeit wegen Erlöschen der BE ,wenn entsprechender Versicherungsschutz vorhanden ist (z.B. Moped bis 60km/h)

    Beispiel 2 :
    Gleiche Situation wie in Beispiel 1 ,nur diesmal liegt lediglich die Führerscheinklasse AM vor.

    Straftat: Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
    Ordnungswidrigkeit: Erlöschen der BE
    Straftat: Fahren ohne ausreichenden Versicherungsschutz (wenn nicht wie unter Beispiel 1 abgeschlossen)


    Es geht sich also nicht darum wann ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wurde ,sondern welche Faherlaubnis vorliegt .Zumindest betrifft dies alle Kleinkrafträder ab Baujahr 2013

    Es gibt ja auch noch (wenn auch sehr selten) flammneue 50km/h Roller zu kaufen die noch nie zugelassen wurden .


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    Einmal editiert, zuletzt von Andre' (25. Februar 2024 um 14:02)

  • Nochmal, selbst mit einer neu erworbenen Klasse AM, zum Beispiel wenn ein 16 jähriger den Schein machen würde, darf dieser Roller mit 50km/h Höchstgeschwindigkeit fahren, wenn dieser vor dem 1.1.2002 zum ersten mal in Betrieb genommen wurde.

    Er dürfte auch Simsons fahren mit 60 km/h wegen dem Bestandsschutz. Dies ist eben die Ausnahme.

    Die 45 km/h beschränken sich auf die Fahrzeuge mit maximal 50ccm die nach dem 1.1.2002 zum ersten Mal zugelassen wurden.

    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit richtet sich also nach dem Moped und dessen Bajahr, btw der ersten Zulassung, nicht die Fahrerlaubnis...


    Dein Beispiel 2 ist eine Kombination mit der neuen Klasse AM und der maximalen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Hier liegt dann tatsächlich ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, weil der Roller selbst schneller fuhr, als die erlaubten 45 km/h für die er zugelassen war. Wäre es ein mit 50 km/h zugelassener Roller, dann wären auch hier, bei einer Überschreitung von deinen beispielhaften 9 km/h ein Fahren ohne Fahrerlaubnis zu bestrafen. Wobei ich glaube das ein Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht schon bei 9 km/h bestraft wird, sondern ab glaub 21 km/h Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Da müsste sich aber ein Fachanwalt für Verkehrsrecht mal mit auseinander setzen...


    Manuel

    2 Mal editiert, zuletzt von Cityrave (25. Februar 2024 um 16:36)

  • Das hat jetzt wohl auch wirklich der letzte hier verstanden ,wurde ja nun auch oft genug durchgekaut

    Es geht sich aber um die Überschrift in diesem Thread ,und da findet beim Umtausch des Führerscheins eine ganz klare Abwertung statt,obwohl gesagt wird es ändert sich gar nix.Und das ist halt gelogen.

    Siehe Beispiel aus #13 ,wo es um einen Roller aus Baujahr 2017 geht
    Viel Spaß in einer Kontrolle mit diesem Roller und AM Führerschein


    Führerscheinumtausch —— hat es außer finanzielle Nachteile noch andere?
    Von meiner Seite aus ,ein ganz klares JA

    Und das mit den 21km/h vergiss mal gan6 schnell …..ab 12% Überschreitung gilt es bei Kleinkrafträdern bereits als Fahren ohne Fahrerlaubnis

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    Einmal editiert, zuletzt von Andre' (25. Februar 2024 um 17:47)