Aber nicht bei Gefahr im Verzug. Das wird ein Anwalt dem Richter schon gebührend erläutern.
Sicherlich. Das Heim ist ein hohes Gut, und rechtlich besonders geschützt. Aber hier geht es um den Schutz des höheren Gutes, eben Gesundheit oder gar Leben.
Aber nicht bei Gefahr im Verzug. Das wird ein Anwalt dem Richter schon gebührend erläutern.
Sicherlich. Das Heim ist ein hohes Gut, und rechtlich besonders geschützt. Aber hier geht es um den Schutz des höheren Gutes, eben Gesundheit oder gar Leben.
Gegenüber bzw.auf der anderen Seite Deiner feuchten Wand ist der Keller deines Nachbarn ? Da möchte man nicht Wissen,wie es in seiner
Bude aussieht! und das alles kurz vorm Winter.
Wenn ich das hier so lese, bin ich froh, mich für ein einzeln stehendes Haus entschieden habe.
Unser erstes Haus hatte auch eine Wand mit dem Nachbarn, der hatte mir mal erklärt dass die Wand zu seinem Haus gehöre weil unser daran angebaut war. Die Hütten waren aber etwas älter, die älteste Urkunde fand ich von 1855.
Um unsere jetzige Behausung kann ich drum herum gehen, was alles einfacher macht.
Willy
Die Wand-u.Deckennummer hast du bei Eigentumswohnung auch. Im Grund kaufst du nur zeitlich unbegrenztes Wohnrecht. Das Gebäude selbst ist Gemeinschaftseigentum. Das Grundstück erst recht.
In meiner Dienstzeit habe ich einige Dramen in "Eigentumswohnungshäusern" mitbekommen, darum war eine Wohnung nie ein Thema für uns.
Das alte Haus in Dortmund haben wir seinerzeit gekauft weil wir darin wohnten, ich keine Lust auf Umziehen hatte, meine Frau von der Intensivstation in unsere vorderen Zimmer schauen konnte, (ca. 25m) und ich mitten in meinem Bezirk wohnte.
Aber das Umfeld in dem Vorort in dem wir aufgewachsen sind, ging rapide in eine Richtung die uns nicht gefiel.
Grzß
Willy
Tja, erst starb die Zeche, dann die Stadt. So war's und ist es halt im Pütt.
Unangenehmen Wandel im Umfeld hast du bei Einzelhäusern auch. Eltern verstorben, deren Kinder verkaufen, und die "Neuen" kommen vom Stamm der "Flodders" oder sind hochnäsig oder... oder ... oder.
Jepp, seine Nachbarn kann man sich nicht aussuchen.
Darum bin ich ganz froh etwas Abstand zu haben. Vor dem Haus ein bissken Vorgarten, eine Sackgasse, dann kommt ein Feld, hinter dem Haus ca. 80m Garten und dann ein Feld, links und rechts die werden wohnen bleiben bis sie umfallen, wenn sie dieses tun, ist es bei uns auch nicht mehr lange hin bis wie aufschlagen, vielleicht gehen wir sogar vorher.
Ist nur etwas Arbeit die nicht mehr ganz so leicht von der Hand geht, wir überlegen inzwischen ab und an einen Gärtner kommen zu lassen. Grad zwei Koniferen gefällt, so 8m hoch schätze ich, muss man nicht öfter haben.
Willy
Woran merkst du, daß du alt wirst?
Rasen ist noch kurz genug, Laub holen sich die Igel fürs Winterlager, Frage an den Obi-Verkäufer ob der Fensterlack bestimmt 30 Jahre durchhält ......
Unangenehmen Wandel im Umfeld hast du bei Einzelhäusern auch. Eltern verstorben, deren Kinder verkaufen, und die "Neuen" kommen vom Stamm der "Flodders" oder sind hochnäsig oder... oder ... oder.
So war es bei mir auch
Rechts neben mir die Räucherflodders mit ihrem ewigen grillen ,links neben mir ein Nachbar der wohl im früheren Leben eine Kaulquappe war und sich um Feuchtigkeit in seinem Haus wohl eher freut ???
Was is mit dem Nachbar eins dahinter? Ist es nur eine Wand?
Doofe Sache!
Es gibt keinen Nachbarn mehr 1 dahinter
Danach kommt Grünanlage
Kurzes Update :
Ich habe heute Post von meinem Anwalt bekommen
Die Eilklage meiner Versicherung gegen den Nachbarn hat nun Rechtskraft .
Begründung : Verletzung der Obliegenheitpflicht von Hauseigentümern
Die Trockengeräte in Küche und Wohnzimmer werden nach heutiger Feuchtigkeitsmessung am Montag abgebaut
Dann kommt der Stukateur zur Begutachtung
Nach seiner Aussage kann ich noch vor Weihnachten mein Heim wieder bewohnen
Fehlt halt nur noch die neue Küche ....
Ist aber bereits bei Ikea bestellt
Das hört sich sehr gut an Andre, schön das es doch ein bisschen schneller ginge wie erwartet.
Wenn alles bis zum Schluß so gut und Reibungslos für Dein Recht abläuft wäre es Super, schön das Du sehr Wahrscheinlich noch vor Weihnachten in Deinem Zuhause sein kannst!
Na ja, Freunde werdet ihr wohl nie mehr.
Kannste dich schon mal auf ein nettes Zusammemleben einstellen.
Immerhin bekommst du den Schaden bezahlt..
Ich drück die Daumen!!
Willy
Auf solche Nachbarn setz ich einen großen ?
Das nachbarschaftliche Verhältnis ist bereits seit vielen Jahren kaputt,aber jetzt ist halt das Maß übergelaufen
Update
Guten Morgen an alle Schrauber
Heute Morgen war die Anhörung vor Gericht in 1. Instanz
Die gegnerische Partei plädierte zunächst auf „höhere Gewalt“(§313-314 BGB) was der Richter zunächst so zur Kenntnis nahm .
Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurde durch Vorlegen der Baugutachten und Zeugenaussagen die Gegenklage zurückgewiesen .
Nach Einschätzung des Richters liegt eine grob fahrlässige Verletzung der Obliegenheitpflicht vor .
Begründung:
Durch das fahrlässige Handeln und die unterlassene Sorgfaltspflicht des Hauseigentümers entstand ein erheblicher Gebäudeschaden am angrenzenden Nachbarhaus .Dieser Gebäudeschaden hätte bei zeitnaher Beseitigung des Wasserschadens vermieden werden können.
Mein Anwalt klagte zu den bereits aufgelaufenen Reperaturkosten von derzeit 17965€ nun auch noch Kosten für Unterbringung wegen Unbewohnbarkeit ein.
Laut Aussage der Sanierungsfirma sollen die Arbeiten nunmehr bis zum 15.01-2022 abgeschlossen sein .
Nächste Woche wird noch der Laminat verlegt und Ende der Woche wird dann die neue Küche geliefert und montiert,so das ich aller Voraussicht nach in der 5.KW wieder zurück kann in mein bescheidenes Heim .