<Klar. Erlaubt ist, was gefällt.>
Nicht wirklich
gewisse Neonfarben und fluoreszierende (reflektierende) Lackierungen sind laut STVZO an Fahrzeugen verboten
Hab ich zumindest mal iwo gelesen
Einzige Ausnahme : Behördenfahrzeuge (Rettungsfahrzeuge,Polizei etc.)