Auf dem Foto sieht son reifen natürlich immer noch nen bissel besser aus,aber mit dem Profil(als M+S) hast du so gut wie keinen Gripp bei Schnee-was die Regenablaufrille betrifft da sag ich nur eins zu:
Für nen Modellauto würde es reichen aber nicht für einen Reifen mit "T"(190km/h) Kennung
Was die 8°C Grenze betrifft hast du recht.Es wird von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt.Auch das ist wieder eine totale Irreführung in unserem Rechtssystem.
Bei uns in NRW gilt es nicht.Hier wird man nur wetterbedingt mit Sommerreifen zur Kasse gebeten.Wenn ich also im Januar bei strahlendem Sonnenschein und 0°C kontrolliert werde,passiert gar nix.
Bin ich aber noch abends bei Nebel und -2°C unterwegs dann werden die 40€ fällig.
In Hessen gilt wieder eine andere Regel.Dort musst du vom 1.10. bis 31.3. Winterreifen drauf haben,egal was die Wetterfrösche quaken.
In Rheinland-Pfalz gilt: So lange keine winterlichen Strassenverhältnisse herrschen braucht man keine Winterreifen.Wird man aber trotz guter Strassenverhältnisse in einen Unfall verwickelt bekommt man mit Sommerreifen eine Teilschuld zugesprochen,obwohl man gar nicht an dem Unfall schuld war.
Und so zieht sich dieses Gesetz wie ein roter Faden durch alle 16 Bundesländer
etc.pp.