Roller fährt nach Umbau (ASS, Luftfilter) langsamer

  • Hi,

    hab heute nen offenen ASS, den luftfilter von Malossi (Ori-ersatz, wie auf der homepage beschrieben ohne andere Hd zu verbauen) und ne neue Zündkerze (B8ES) eingebaut.

    der Roller lief vorher so 56-57kmh und jetzt nach dem Umbau 52-53kmh, ab 47kmh kommt er auch langsam auf seine 52kmh.
    -hab eigentlich gedacht, der fährt ein bissl schneller :( -
    nach langer fahrt kommt er so auf 54kmh und wenn ich nen leichten (wirklich minimalen, ist fast schon eben) berg runter fahr, kommt er wieder auf seine 57kmh.

    weiß irgendjemand woran das liegt? wieso fährt der nicht schneller?, muss ich den erst einfahren?

    Gruß Tino

    ps: Oripott ist noch drauf (gedrosselt), falls es weiterhilft

    2 Mal editiert, zuletzt von TS92 (2. Mai 2009 um 17:57)

  • das ich ne größere HD brauch, erkenn ich daran, ob die ZK weiß ist? oder reicht es, wenn ich an der gemischschraube drehe? (möchte nicht zu viel am Roller ändern).

    was macht die HD eig. genau? regelt sie die mischung zwischen Öl und Benzin oder regelt sie die menge die in den Zilinder kommt?

    ok und die gewichte tausch ich mal noch, ich glaub da sind immer noch 6,7gr drinnen, die hat mein bruder meine ich mal reingemacht, als er den SP3 dran hatte.

    2 Mal editiert, zuletzt von TS92 (4. Mai 2009 um 20:42)

  • danke für die mail. werd es heute oder morgen noch durchlesen, jenachdem wie es mir mit der zeit reicht.

  • so hab gerade mal nachgeschaut, meine Zündkerze sieht nach 100km so aus.


    was sagt ihr dazu? meiner meinung nach brauch ich da ja keine neue HD, die läuft eher ein wenig zu fett, oder ist das so ganz ok?

  • Die Zündkerze schaut gar nicht so schlecht aus, noch ein bissl Fett das ganze, aber nicht dramatisch. Lieber ein bissl zu fett als zu mager, weisste ja! Bei meiner Sfera war das anfangs nach ähnlichen Umbaumaßnahmen, also sprich ASS entrdrosselt, auch so das er erstmal paar Kmh langsamer wurde. Ich habe nur eine deutliche Verbesserung des Anzugs vernommen, was bei dir allerdings duch deine Auspuffdrossel kompensiert werden könnte. Als ich dann aber aus Verschleissgründen kurz später die Luftfiltermembrane gegen eine Malossi-Membrane mit mehr Luftdurchsatz ausgetauscht habe, lief das Ding so 3-4 vllt. auch 5 Kmh mehr als er vor dem Umbau des Ass. Ich bin mir nicht sicher ob das an der Kombination von Ass und Membrane gelegen hat oder ob nur die Membran das bewirkt hat. Das Zündkerzenbild war davor auch etwas öllig und nach dem Wechsel der Membrane wunderschön rehbraun.

    Lange Rede, kurzer Sinn, besorg dir ein Filtermaterial mit mehr Luftdurchsatz ala Mallosi oder so, dann passt auch deine Abstimmung bzw. dein Zündkerzenbild und dann dürften da noch ein paar Kmh raus zu kitzeln sein. :sfera:

    Viel Spaß beim abstimmen...

    CH4RLY


    lieber ständig übermüdet als dauern überwacht

  • naja, den Luftfiltermembran von Malossi hab ich ja auch schon drin.

    Akt. setup:

    50ccm ori
    pott ori (gedrosselt)
    ass offen
    malossi luftfilter
    6,7gr (glaub ich zumindest)

    ja und der roller lief nach offenem ass und luftfilter langsamer :( wollt vorletztes wochenende mal die variogewichte ausbauen, hatte aber kein varioblockierwerkzeug. mein bruder hat gesagt, ander lima kannst mit nem schraubenzieher auch festheben, nur das problem war, 2 von 4 schrauben sind so verrostet, dass ich sie schon abgedreht hab anstatt rausbekommen. muss mal noch bei ein paar kumpels fragen ob einer so eins hat

  • Achso, hatte ganz vergessen in dein Profil zu gucken, wegen der Membrane. Ich habe jedoch verpeilt zu erwähnen das ich in meinem Liftfilterkasten eine zusätzliche 12 mm Bohrung hab, durch die noch etwas mehr Luft einströmen kann. Habe das damals in erster Linie gemacht um das Zündkerzenbild zu optimieren und um einem Einbau einer kleineren HD zu entgehen, dass hätte meinem Ziel ein paar Kmhs mehr zu ergaunern eher entgegengewirkt. Habe mir das eigtl. von der Anleitung "Luftfilterkasten überarbeiten" abgeguckt nur das ich halt nur ein Loch statt 6 oder 8 gebohrt habe. Wie gsagt dann lief der Roller wieder schneller und die Zündkerze sah spitze aus. Ansonsten hatte ich nichts verändert. Ich denke mal das der Grund bei dir die Auspuffdrossel sein wird. Die habe ich bei mir halt als aller erstes entfernt, schon lange vor dem Ass. Man hat hier schon öfter gelesen das so ein gedrosselter 50er Pott auch nen Roller mit 70er Satz und so der eigtl. 90 rennt, wieder seine 50 - 55 Sachen laufen lässt.

    Du kannst ja noch das mit der Zusatz-Bohrung probieren, aber ich glaube weniger das des noch was bringt. Damit kommste dann höchstens auf die Kmh vor dem ASS Umbau. Ich würde mir mal überlegen vllt. doch die Auspuffdrossel zu entfernen, wenn du noch ein paar Kmh mehr haben willst. Nja musst du wissen ?(

    Laut meines Wissens wird ein reines entdrosseln des Rollers nicht so hart bestraft. Und viel mehr als 65 wirste wahrscheinlich auch ohne Drossel nicht erreichen. Das is nämlich der Wert ab dem eine Strafverfahren in der Regel erst aufgenommen wird. Alles was darunter fällt wird in der Regel nicht weiter bestraft, sondern nur zur erneuten Tüv Prüfung gebeten.

    CH4RLY


    lieber ständig übermüdet als dauern überwacht

  • ok danke. dann schau ich mal. ist halt auch so ´n ding, hab grad den BF 17 gemacht. :]

    so ein loch ist auch noch von meinem bruder dirn, hat er auch reingemacht, hab ich aber erst gesehen, als ich den luftfilter reingemacht hab :)
    naja ich guck mal was ich mach. (Aber so 65 wär schon nicht schlecht :] :] :] )

    danke. Gruß Tino

    2 Mal editiert, zuletzt von TS92 (14. Mai 2009 um 21:26)

  • Zitat

    Original von CH4RLY...Laut meines Wissens wird ein reines entdrosseln des Rollers nicht so hart bestraft...

    Das kommt wohl u.a. auf's Bundesland an...

    Ich verweise da mal beispielsweise auf das Urteil Az 1 K 825/07.MZ des VG Mainz - demzufolge dürfen frisierte Roller mal eben schlicht verschrottet werden. Im zugrunde liegenden Fall waren meines Wissens Krümmer,Auspuff und Luftfilter geändert.

    Zum Glück sind solche Extrem-Urteile allerdings wirklich (noch) die Ausnahme...

    --- snip ---

    VERWALTUNGSGERICHT MAINZ

    Az.: 1 K 825/07.MZ

    Urteil vom 15.05.2008


    In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Sicherstellung und Vernichtung eines Motorrollers und Antrag auf Prozesskostenhilfe hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz aufgrund der Beratung vom 15. Mai 2008 für Recht erkannt:


    Die Klage wird abgewiesen.


    Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.


    Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.


    Tatbestand:


    Der Kläger wendet sich gegen die Verwertung und Vernichtung seines Motorrollers durch das Polizeipräsidium A-Stadt.


    Am Sonntag, den 15. April 2007, wurden Beamte der Polizeiinspektion A-Stadt wegen einer Ruhestörung in die XXX-XXXXX-XXXX XX, A-Stadt-XXXXXXXX, gerufen, da sich Hausbewohner darüber beschwert hatten, dass vor dem Anwesen Jugendliche mit ungewöhnlich lauten Motorrollern umherfahren würden. Vor Ort entdeckten die Polizeibeamten einen Motorroller der Marke Piaggio Gilera DNA 50, der im Eigentum des Klägers stand. Bei dem Motorroller wurden die Abgasanlage durch den Betrieb mit einem unzulässigen Auspuffkrümmer und der Luftfilter derart technisch verändert, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h deutlich überschritten werden konnte. Nach einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung mit dem Kläger stellten die Polizeibeamten den Motorroller sicher und ließen ihn abschleppen.


    Nach vorheriger Anhörung des Klägers ordnete der Beklagte mit Bescheid vom 29. Mai 2007 die Vernichtung des sichergestellten Motorrollers an. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Sicherstellung auf § 22 Nr. 1 POG beruhe und zur Verhinderung rechtswidriger Taten geboten gewesen sei. Die Herausgabe des Motorrollers an den Kläger sei ausgeschlossen, da aufgrund der technischen Veränderungen die Betriebserlaubnis erloschen sei. Ferner lägen die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Satz 3 POG vor, so dass der Motorroller auch an keine andere Person herausgegeben werden könne und eine Vernichtung gemäß § 24 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 POG erforderlich sei.


    Der Kläger legte hiergegen am 21. Juni 2007 Widerspruch ein und gab an, dass er zu keinem Zeitpunkt mit dem Motorroller am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen habe. Er habe den Roller vielmehr zur Teilnahme an organisierten Rennen im privaten Bereich umgerüstet.

    Der Widerspruch wurde durch Widerspruchsbescheid vom 9. Oktober 2007 zurückgewiesen.

    Die Sicherstellung des Motorrollers sei zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich gewesen. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger den Motorroller auch im Straßenverkehr nutzen würde. Dies ergebe sich aus den Aussagen des Klägers gegenüber dem Polizeibeamten und einer telefonischen Äußerung vom 14. August 2007, in der der Kläger angegeben habe, er benötige den Motorroller um damit zur Schule zu fahren.


    Eine Rückgabe des sichergestellten Motorrollers sei aus präventiven Gründen gemäß § 25 Abs. 1 Satz 3 POG ausgeschlossen. Zur Abwendung weiterer Kosten für Verwahrung, Pflege und Unterhaltung des Motorrollers sei die Vernichtung gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 POG geboten. Der Widerspruchsbescheid wurde dem Kläger am 12. Oktober 2007 zugestellt.


    Mit Schreiben vom 29. Januar 2008 ergänzte der Beklagte den Bescheid vom 29. Mai 2007 dahingehend, dass die Vernichtung des Motorrollers unter der Bedingung angeordnet werde, dass ein freihändiger Verkauf des Motorrollers an eine zuverlässige Person in angemessener Frist nicht möglich sei.


    Der Kläger hat bereits am 12. November 2007 Klage erhoben. Der Kläger trägt ergänzend vor, er habe nie behauptet den sichergestellten Motorroller im Straßenverkehr benutzt zu haben oder diesen für die Fahrt zur Schule zu benötigen. Zur Abwehr einer Gefahr sei die Vernichtung des Motorrollers nicht erforderlich, es sei vielmehr die Zerstörung der modifizierten Abgasanlage sowie des Auspuffkrümmers ausreichend.


    Der Kläger beantragt schriftsätzlich sinngemäß,


    den Bescheid des Beklagten vom 29. Mai 2007 und den Änderungsbescheid vom 29. Januar 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Oktober 2007 aufzuheben.


    Der Beklagte beantragt schriftsätzlich,


    die Klage abzuweisen.


    Er verweist hierzu auf die angefochtenen Bescheid.


    Das Gericht hat durch Beschluss vom 28. Februar 2008 die Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.


    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, sowie die Verwaltungsakte des Beklagten, die vorlag und Gegenstand der Beratung war, Bezug genommen.


    Entscheidungsgründe:


    Die zulässige Klage ist unbegründet. Die durch die Bescheide vom 29. Mai 2007 und vom 29. Januar 2008 angeordnete Verwertung und Vernichtung des streitgegenständlichen Motorrollers ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).


    Die Verwertung und Vernichtung des Motorrollers findet ihre Rechtsgrundlage in § 24 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 POG i.V.m. § 25 Abs. 1 Satz 3 POG. Die Voraussetzungen dieser Vorschriften sind vorliegend gegeben. Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt die Kammer insoweit Bezug auf den Beschluss über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe vom 28. Februar 2008. Da der anwaltlich vertretene Kläger sich nicht weiter zu den in der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe vertretenen Rechtsansichten geäußert hat, erübrigen sich weitere Ausführungen zur Sach- und Rechtslage.


    Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO.


    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils wegen der Kosten ergeht nach § 167 VwGO i.V.m. § 708 Nr. 11 ZPO.


    Beschluss


    der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz vom 15.05.2008


    Der Streitwert wird auf 4.500,00 € festgesetzt (§ 52 Abs. 2 GKG).

    Einmal editiert, zuletzt von harrygoe (15. Mai 2009 um 01:27)

  • da wurde richtig zu gelangt vom richter von den kosten ganz ab gesehn. Und dan kommt bestimmt auch noch ein führerscheinsperre zu für gewisse zeit oder? Des wegen mein moto nur so umbauen das euch nicht an die karre pissen können. Ja es wurde über mich ja immer gelacht als ich es offen legte was ich machte wo sie mich nicht drauf an pissen konnten es wollte ja keiner hören.

    Es ist schön helfen zu können :titten2: versteht ihr den Sinn?

    Gruß aus Goslar/Bad Harzburg
    Hansi

    PS. Alle Berichte die beantwortet werden sind Ferndiagnosen, schildert eure Sorgen so gut wie möglich.:licht:

  • Zitat

    Original von Lumpi......so umbauen das euch nicht an die karre pissen können....

    Wenn die wirklich wollen, pissen die Dir bei jedem illegalen Umbau ans Bein. Hatte vor vielen Jahren mal 'ne "CB-Plastik" (Honda CB 50 J), da wurde der komplette Motor von 'nem Gutachter zerlegt und er hat sogar jedes Zahnrad einzeln gelistet...
    Nur die für Frühzündung modifizierte Zündungsgrundplatte ist ihm irgendwie entgangen...

  • wie gesagt meiner wurde auch ein gezogen aber mir konnten sie nicht an bein pissen weil ich damals noch nichts geändert hatte. Ich hatte nur den vergasser anders ein gestellt und die auto kerze ein gesetzt. Jetzt habe ich die änderungen vorgenommen um sprit zu sparen den trubel darum haste ja bestimmt gelesen oder? Es ist möglich auch da was zu machen wenn man geschickt ist ohne das da was ist man mus nur wissen wie.

    Es ist schön helfen zu können :titten2: versteht ihr den Sinn?

    Gruß aus Goslar/Bad Harzburg
    Hansi

    PS. Alle Berichte die beantwortet werden sind Ferndiagnosen, schildert eure Sorgen so gut wie möglich.:licht:

  • Ja schon ein mieses Urteil das da gesprochen wurde, aber das beeindruckt mich wenig. Wenn man sich die Vorgeschichte gibt, ist das auch nicht verwunderlich.

    [ZIT] Ruhestörung, mit ungewöhnlich lauten Motorrollern umherfahren

    [ZIT] verbalen und körperlichen Auseinandersetzung mit dem Kläger

    [ZIT] Die Sicherstellung des Motorrollers sei zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich gewesen. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger den Motorroller auch im Straßenverkehr nutzen würde. Dies ergebe sich aus den Aussagen des Klägers gegenüber dem Polizeibeamten und einer telefonischen Äußerung vom 14. August 2007, in der der Kläger angegeben habe, er benötige den Motorroller um damit zur Schule zu fahren.

    All diese Informationen erhalten letztendlich auch die Staatsanwaltschaft und die Richter, diese machen sich dann halt anhand der Fakten ihr Bild über die Person. Also kein Wunder das die ihn möglichst hart bestrafen wollen, den er war anscheinend nicht einsichtig, sondern eher aufmüpfig und aggressiv. Ich denke diese Umstände haben die Beamten gezwungen auf diese Weise zu handeln.

    Ich möchte einfach mal behaupten das so etwas Niemandem so einfach passiert der vernünftig und gesittet durch die Gegend tuckert und halt mal 10 -15 Kmh schneller fährt als er eigtl. dürfte, solange das auf Straßen geschieht die für diese Geschwindigkeit freiggegeben sind. Wenn man sich den Beamten gegenüber normal und freundlich Verhält und nicht wie Einer rüberkommt der sich direkt in den nächsten Unfug stürzen würde, kommt es mit Sicherheit nicht so weit.

    Wer im Ernstfall noch nen halbwegs guten Rechtsschutz hat kommt da aufjeden mit seinem Roller aus der Sache raus.

    CH4RLY


    lieber ständig übermüdet als dauern überwacht

    Einmal editiert, zuletzt von CH4RLY (15. Mai 2009 um 13:47)

  • Zugegeben, die "Eingangsvoraussetzungen" dürften den Richter "ein wenig motiviert haben", dem Klienten die Grenzen mal ganz deutlich aufzuzeigen und man muß sicherlich nicht immer gleich mit dem Schlimmsten wie in obigen Fall rechnen.

    Ich habe meine Fahrzeuge bis auf eine einzige Ausnahme auch immer wieder zurück erhalten.

    Andererseits, wenn ich mir die Verhaltensweisen so manchen Rollerfahrers hier auf den Straßen betrachte (in und um Berlin) oder auch den einen oder anderen Beitrag hier im Forum lese, kann es sicher nicht schaden, auch den "worst case" mal aufzuzeigen...

    Und sind wir mal ehrlich - 'ne Ruhestörung kann man mit 'nem Tuning-Auspuff bei geeigneter Nachbarschaft heutzutage ganz schnell am Hals haben und 'ne "verbale und körperliche Auseinandersetzung" haben die Jungs von der Rennleitung auch ruck-zuck auf's Papier "gebastelt" - hatte selbst mal so einen Fall...

    War so um 1982/83 rum - da hatte ich mein Motorrad vor Ort abgeschlossen und mich geweigert, es auf's Revier zu schieben (keine FE).

    Auf dem Papier war das anschließend "Widerstand und ein tätlicher Angriff gegen einen Polizeibediensteten", weil der versucht hat mich am Abschließen zu hindern (wollte mir das Schloß aus der Hand reißen).

    Und glaub' mir mal, ich hab' dem das Schloss nicht erst über die Birne gezogen, oder ähnliches...

    Zumeist macht sicherlich der Ton die Musik und ich habe durchaus den Eindruck, dass der Fanclub heutzutage in dem Bereich über vieles hinweg sieht (zumindest hier in der Gegend), aber wenn einer von denen im passenden Augenblick schlechte Laune hat, ist der Spaß trotzdem vorprogrammiert.