Hallo,
habe heute eine Anonymverfügung über 30 Euro Strafe aus Österreich bekommen, obwohl ich gar nicht dort war.
Angeblich hat ein mehrspuriges Fahrzeug, mit einem deutschen Kennzeichen, zugelassen auf meinem Namen, in Zell am See in einer Parkverbotszone geparkt haben.
Das einzige was stimmt ist das Kennzeichen. Das Fahrzeug ist aber mein Motorrad (einspurig) und war noch nie in Österreich. Es steht seit dem letzten Sommer unbewegt in der Garage. Soll aber im Winter am 06.01.24 in Zell am See gewesen sein.
Da muss also einer richtig Frost auf der Linse gehabt haben. Aber wat nu?
Einspruch gegen Anonymverügung gibt es nicht, da muss ich also zum Anwalt latschen und meine Rechtsschutz in Anspruch nehmen, weil die Ösis einen an der Pfanne haben
VG
Markus