Kleines Nummernschild Preise 2022 / 23

  • Ich geb‘ auf

    Wann streikt die Versicherung?

    Wenn nun ein Unfall passiert, der mit der baulichen Veränderung in Zusammenhang steht (also weil man z.B. zu schnell dran war), sind die Folgen nicht durch die Versicherung gedeckt. Wir haben bei einem unserer Experten nachgefragt, was das nun im Klartext im Versicherungsfall bedeutet: „Die Haftpflichtversicherung muss zwar in Vorleistung treten und den Schaden des Unfallgegners übernehmen, wird jedoch von Ihnen Regress fordern. Das heißt, Sie als Kunde müssen der Versicherung ihre Leistung ersetzen.“ Und das kann ganz schön ins Geld gehen: Pro Obliegenheit sind das 11.000 Euro (max. 22.000 Euro). Dazu kommen dann noch die Strafzahlungen an die Behörden, wie oben beschrieben.

    „Es besteht außerdem eine Gefahrenerhöhung für den Versicherer. Ein getuntes Moped müsste typisiert und als Motorrad zugelassen werden. Passiert das nicht, betrifft das auch die Kaskoversicherung. Die Versicherung wird den Vertrag stornieren und den Schaden ablehnen“, erklärt Repolusk.

    Auch beim Rechtsschutz kann die Versicherung aussteigen. Sie sind ohne Führerschein mit einem frisierten Moped (das dann ja als Leichtmotorrad gilt) unterwegs und brauchen nach einem Unfall rechtlichen Beistand. Sie müssen für das Fahrzeug eine Lenkerberechtigung besitzen, ansonsten wird die Versicherung ihre beanspruchten Leistungen nicht übernehmen – es handelt sich um eine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung. Das gleiche gilt, wenn Sie eine Unfallversicherung haben: Aufgrund der Obliegenheitsverletzung kann die Versicherung die Leistung verweigern.

    Quelle: Allianz Versicherung / Blog

    Was heisst das in der Konsequenz?

    Dein genannter Versicherungsvertrag versichert pauschal Kleinkrafträder bis bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von 60km/h.

    Bauartbestimmt, ist hier das Schlüsselwort. Die zulässige HG steht in der BE. Wird sie, z,B. durch Entnahme der Drosselung erhöht, ist die Versicherung futsch.

    Einmal editiert, zuletzt von Minatho (4. Februar 2022 um 18:15)

  • ich persönlich kenne es nur so ; Der Versicherungsheini schreibt die Daten von den Rollerpapieren ab !

    Warum sollte Man da was anderes eintragen können ?

    Ganz einfach ich frage mal bei der HUK nach ..

    Aber ich glaube Minatho hat Recht

  • Grüßt euch alle,

    Möchte dazu auch was sagen, hier bei uns im Dorf fahren mehre Leute eine Piaggio NSL sowie auch TPH und ein paar RST alle 50ccm.

    Da wir uns schon zisch Jahre kenne haben wir uns auch mal über die Geschwindigkeit Unterhalten was unsere alte Piaggio 50ccm betrifft sowie die neueren Roller bim der Eintragung 45km/h!

    Keine Unverbastellte 50ccm Sefera NSL läuft genau 50km/h, von 4 die ich noch besser kenne ereichen zwischen 55 bis knapp 60km/h und die anderen im schnitt 56 bis 58 km/h und alle im Orginalen Zustand.

    Zwei dieser NSL Besitzer kommen öffteres in eine Ruhine Kontolle da sie mit ihren Roller weitere Touren fahren, bis jetzt hatten sire keine Probleme da die Roller über 50km/h fahren!

    Was mit der Orginalen Eintragung in der Betriebserlaubnis steht sind 50km/h bei den älteren 2 Takter und bei der Simson sind es 60km/h, über diese Eintragungen habe ich mich hier im Dorf mit einen Polizist unterhalten den ich gut kenne.

    Dieser hat mir vollgendes erklärt, die 50km/h sowie die 60km/h ist nur eine Begrenzte Angabe, das würde bedeuten das jeder weiß das alle von 50km/h und 60km/h Eintragung mindestens 3 bis 5 km/h schneller laufen! Dann fragte ich Ihn noch wieviel ein gedrosselter 50ccm Roller als Mofa laufen darf, er sagte die Eintragung wird mit 25km/h erfolgen aber wenn der Roller 30km/h läuft geht das trotzden noch durch.

    Er gab mir das so zuverstehen das die genaue Eintragung nicht mit der ereichten geschwindigkeit von max. 5 km überschreitet!!!

    So das wollte ich mal los werden!!!!!

  • Die meisten schließen inzwischen Ihre Versicherung online ab

    Da gibt es keinen Versicherungsheini und die Daten muss man selbst angeben

    Da einige Versicherungen jedoch nach neuem Gesetz nur noch bis 45km/h versichern besteht eine Unterversicherung

    Darauf sollte halt geachtet werden beim Abschluss einer Hapfpflichtversicherung .

    Nichts anderes habe ich damit in meinem Beitrag #90 sagen wollen

    Von Tuning,Unfällen,Radarkontrollen ,erloschener BE habe ich nie gesprochen

    Das Thema „Tuning“ und dessen Folgen sollte ja wohl auch jedem klar sein

    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

    Spoiler anzeigen
  • Das widerspricht sich doch !

    Wenn ein Roller bauartbedingt nach Papieren 45 Kmh fahren darf !! Warum sollte die Versicherung eine andere Geschwindigkeit respektieren?

    Als Beispiel 60 Kmh ??

    Wenn der Roller schneller fahren sollte erlischt die Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz !

  • Matchbox, es geht nicht darum, ob ein 45 km/h Verkehrshindernis volle 60 km/h läuft!

    Es geht darum, das unsere 50er Sferas mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bauartbedingt alle etwas schneller laufen, da die bei der Erstzulassung des Baumusters beim Kraftfahrverkehrsamt abgenommene mechanische Drosselung ( Blindrohrkrümmer + Drosselring ) eine genaue Drosselung auf 50 km/h nicht zulässt und eine Drosselung auf unter 50km/h wiederum der Zulassung auf 50km/h widersprechen würde.

    Daher werden in der Praxis Höchstgeschwindigkeiten von ca. 55 - 56 km/h von den Behörden toleriert und sind natürlich auch bei einem Versicherungskennzeichen für 50 km/h Roller/Kleinkraftrad versichert.

    Wer natürlich Tuningmaßnahmen durchführt, verliert seinen Versicherungsschutz, unabhängig der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit - also Vorsicht bei größeren Vergasern, mehr Hubraum, etc. was nicht in den Papieren zugelassen ist!

    Was die 45 km/h Verkehrshindernisse angeht, so ist der Toleranzbereich abhängig der Art der Drosselung. Wurde ab Werk wie bei unseren Sferas mechanisch gedrosselt, tolerieren Behörden und Versicherung eine etwas größere Höchstgeschwindigkeit im Bereich von bis zu 48 km/h. Wurde elektronisch gedrosselt ( seit ein paar Jahren üblich ), ist bei exakt 45 km/h Schluß!

    Ich hoffe, das damit die Mißverständnisse ausgeräumt sind.

    Euro-Norm? :zunge: Der Duft der freien Fahrt kann nur aus einem kat-freien Zweitakter kommen! :thumbup:

  • <Es geht darum, das unsere 50er Sferas mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bauartbedingt alle etwas schneller laufen, da die bei der Erstzulassung des Baumusters beim Kraftfahrverkehrsamt abgenommene mechanische Drosselung ( Blindrohrkrümmer + Drosselring ) eine genaue Drosselung auf 50 km/h nicht zulässt und eine Drosselung auf unter 50km/h wiederum der Zulassung auf 50km/h widersprechen würde.>

    Wo kommt denn DIE Info her?

  • ihr könnt da eintragen lassen was Ihr wollt , aber ich traue den Braten nicht !

    Aber bevor ich so etwas ins Forum schreibe sollte das schon stimmen oder ?

    Aber vielleicht liege ich auch falsch :lach:

  • Mich haben sie auch schon mal angehalten mit meiner 1994er Sfera (komplett original, auch originaler Auspuff, noch mit dem Drosselring drin).

    Als ich die Papiere zeigte und auf die "vor 2003 = zulässig schneller" Klausel verwies, waren sie zunächst etwas in Unkenntnis.

    Dann wollten sie noch meinen Führerschein sehen, aber da ich den 1er habe, war dann das Ganze wieder OK.

    Sie meinten daraufhin, auch wenn meine Sfera original mehr als 50km/h fahren könne, dürfe ich nur bis 50km/h fahren, weil es sonst eben als ein Motorrad zugelassen sein müsse, und sie würden wg. vorhandenem größen FS noch mal ein Auge zudrücken.

    Seitdem schaue ich 2x in den Rückspiegel... Aber die Klausel "mehr als 50km/h >> Zulassung als große Maschine" habe ich noch nicht gefunden...

    Oh, ein Schreibfehler! Wo kommst Duden her…?