Guten Morgen
Ich bin etwas verunsichert was die korrekte Vorgehensweise beim drosseln und entdrosseln meines Rollers angeht. Ich habe mir im Internet einen Drosselsatz mit Papieren für die Fahrzeugnummer meiner Sfera bestellt (Distanzring und Gaszughülse).
Dann bin ich ab zum TÜV und habe von denen eine Änderungsabnahme (Blatt mit Abnahmenummer) bekommen. Soweit alles gut. Leider habe ich auf dem TÜV Blatt den Hinweis "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich" mal locker übersehen und diesbezüglich nichts gemacht. Das werde ich wohl jetzt nach fast einem Jahr nachholen müssen. Also zum Strassenverkehrsamt und die BA umschreiben lassen.
Mein Sohn der den Roller fährt wird im April nächsten Jahres 17 und darf dann mit dem Führerschein für begleitetes Fahren 50km/h fahren. Muss ich dann wieder zum TÜV und aufs Strassenverkehrsamt um die Entdrosselung wieder zu Bescheinigen?
Muss ich die Sfera dann anders drosseln? Der Roller läuft aufgrund seines Alters ohne Drossel ca 60 km/h.
Vielen Dank für Eure Hilfe