Schlüssel abziehen auch wenn Lenkrad gerade ist

  • Ist es irgendwie möglich den Schlüssel abzuziehen auch wenn das Lenkrad noch gerade ist ? Mich nerv das total, dass man immer den ROller quasi abschließen muss (Lenkradsperre rein) um den Schlüssel abzuziehen. Gibts da was ?

  • Ich habe in der NSL leider nicht mehr das Original Schloß aber bei der NRG kann Ich den Schlüssel auch rausnehmen wenn die Gabel gerade Ist.
    Muß eigendlich gehen es sei den dein Schloß ist defekt.

    Gruß an alle Haiza :cool: :explosiv:

    Chrissy73 :happy:

  • Jap, wenn man den Schlüssel im Schloss abbricht, wie es mir zum 2. Mal passiert ist, kann man den Stumpf immer rausziehen :whistling:

    Und jetzt ernsthaft: Haiiza hat das irgendwo mal bescchrieben (auf der Homepage?), das scheint an dem Aufsatz zu liegen, ein Tausch würde Abhilfe schaffen.

    Edit: ich bin zu langsam :motz:

    Hier könnte ihre Werbung stehen!

  • Gibts da zufällig eine Anleitung ? Ein Ersatzschloss könnte ich besorgen von nem Kollegen, der hat noch eine Sfera stehen. Gehört das denn nun so das man die Sfera immer abschließen muss bevor man den Schlüssel abziehen kann ? Oder ist da was bei meinem Schloss kaputt ?

  • Das ist nicht nur bei der Sfera so. Ein Lenkradschloss ist laut STVO sogar vorgeschrieben. Denn du als Halter musst dein Gefährt vor "unbefugter Benutzung" schützen. Damit Quasi nicht irgendwelche Kinder damit den nächsten Berg runterfahren können. Ohne funktionierendes Lenkradschloss erlischt natürlich die Betriebserlaubnis ... blablabla.. :trollface:

  • Hey , lasst die Kirche mal im Dorf, bei den alten Blenden war es so, dass man den Schlüssel NUR rausziehen konnte wenn man das Lenkradschloss drin hatte. Bei den neueren Blenden ( ich kaufte eine beim Piaggio Vertragshändler als Piaggio original Ersatzteil) ist es so, dass man natürlich die Schlossstellung hat wo das Lenkradschloss hat nur eben auch den Schlüssel auf Mittelstellung rausziehen kann.
    Und was soll jetzt dran schlimm sein? Ich verstehe jetzt deine Aufregung nicht.

  • Hat er eben nicht, denn er schrieb, dass ohne funktionierendes Lenkradschloss die ABE erlischt. Tut sie ja nicht, funktioniert ja wie sie soll nur eben, dass man wenn man mal auch ohne abstellen -kann-, aber auf einer öffentlichen Straße nicht -darf-.

  • du darft ihn nicht im öffentlichen raum/raum der der öffentlichkeit zugänglich ist ohne geschlossenes lenkradschloss abstellen. das stimmt, so wird es auch gemeint sein. hab da nix anderes rausgelesen. es gibt eine ausnahme bei fahrzeugen ohne lenkradschloss, diese müssen aber eine kette oder ähnliches mitführen. steht dann aber auch in den papieren.

    edit: ohne funtinierendes lenkradschloss erlischt die abe! da hat er auch recht. kommst du in eine kontrolle und die wollen das testen stehst du ganz doof da.

    edit edit:
    § 38a StVZO - Sicherungseinrichtungen
    gegen unbefugte Benutzung von
    Kraftfahrzeugen
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
    B. (Fahrzeuge)
    III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
    2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)
    (1) Personenkraftwagen sowie
    Lastkraftwagen, Zugmaschinen und
    Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen
    Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t -
    ausgenommen land- oder
    forstwirtschaftliche Zugmaschinen und
    Dreirad-Kraftfahrzeuge - müssen mit
    einer Sicherungseinrichtung gegen
    unbefugte Benutzung,
    Personenkraftwagen zusätzlich mit einer
    Wegfahrsperre ausgerüstet sein.
    Die Sicherungseinrichtung gegen
    unbefugte Benutzung und die
    Wegfahrsperre müssen den im Anhang
    zu dieser Vorschrift genannten
    Bestimmungen entsprechen.
    (2) Krafträder und Dreirad-
    Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von
    mehr als 50 ccm oder einer durch die
    Bauart bestimmten
    Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45
    km/h, ausgenommen Kleinkrafträder und
    Fahrräder mit Hilfsmotor (§ 3 Absatz 2
    Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d der
    Fahrzeug-Zulassungsverordnung),
    müssen mit einer Sicherungseinrichtung
    gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet
    sein, die den im Anhang zu dieser
    Vorschrift genannten Bestimmungen
    entspricht.
    (3) Sicherungseinrichtungen gegen
    unbefugte Benutzung und
    Wegfahrsperren an Kraftfahrzeugen, für
    die sie nicht vorgeschrieben sind,
    müssen den vorstehenden Vorschriften
    entsprechen.

  • Ich reg mich doch gar nicht auf. Deswegen das Trollface. War wohl missverständlich.
    Ich hatte das Ganze eben so verstanden, dass das Lenkradschloss ganz ausgebaut werden soll. Und da kann man schon darauf hinweisen, dass das lustigerweise nicht zulässig ist. Also - nichts für ungut. Ich würds drin lassen.
    (Vorsicht, komplizierter Satzbau ahead!)
    Und wenn es ein ori-Schloss gibt, bei dem man den Schlüssel rausziehen kann, ohne Einrasten des Schlosses, bei dem aber trotzdem die Möglichkeit des Einrastens bestehen bleibt, dann sehe ich kein Problem, das einzubauen.

    Gruß
    Matthias

  • Wobei sinniger ist es nunmal immer mit Lenkradschloss abzustellen.

    Seh ich auch so, wenn sich jemand mit dem Roller auskennt hat er vlt. leichtes Spiel. Soweit ich weiß reicht es das runde Kabel von der Lima ausgehend abzuklemmen, dannach kann man den Roller antreten und losfahren! Und selbst wenn jemand keine Ahnung hat kann er den Roller einfach wegschieben. Ich find man kann sich auch bisschen anstellen :hehe:

    Den Gesetztestext kann man aber auch - wie so oft - für sich auslegen! Normal ist das Zündschloß an sich ja schon eine "Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung". Ich wüsste auch nicht das man beim Auto immer das Lenkrad Schloß einraten lassen muss, wenn dann würd das wahrscheinlich nur die Versicherung was zu krähen haben!

  • Beim Auto musst du das Schloss beim Abstellen nicht einrasten. Aber es rastet in der nächsten Kurve von alleine ein, wenn der Schlüssel nicht steckt ;)

  • Genauuu !!
    Fahr auch ne Sfera-das muss soo!! (siehe Gubbel 2)

    Dies ist absolut Falsch was ihr zwei da behauptet denn laut Bedienungsanleitung von Piaggio für die Sfera aus 1992 kann man den Schlüssel auch so raus ziehen ohne das Lenkradschloss zu nutzen. In diesem Fall wenn das nicht mehr geht ist die Schloßaufnahme defekt, dieses Teil was Schwarz ist wo von Außen auch ON OFF LOCK drauf steht, tauscht man dies gegen ein neues aus sollte es normal wieder ordnungsgemäß so wie von Piaggio gedacht funktionieren so das man den Schlüssel auch bei OFF raus nehmen kann und nicht nur bei LOCK. Sollte dies dann wiedererwartent immer noch nicht gehen muss wohl was am Schließzylinder selbst noch defekt sein.

    Im übrigen würde mich das auch nerven und ich würde es schleunigst abstellen denn das hat mit anstellen nichts zu tun es ist einfach nur nervig wenn man Garagen aufschließen will und dafür erst die Sfera komplett "totlegen" muss oder wenn es in der Garage steht muss man immer den Schlüssel mitnehmen wenn man das Auto raus holen will anstatt die Kiste mal eben so raus schieben zu können, besonders nervig wenn man sich ggf. noch eine Garage teilt.

    Gruß Kroymans

    ;) Wir drei...ich, mich und meinereiner...haben entschieden ;)

  • Hallo ,
    Tatsache ist das es bei der NSL nicht möglich ist den schlüssel auf der OFF stellung abzuziehen!
    Im Originalzustand.
    Bei der Vespa PX und der ET2 ist dies Möglich(habe es ausprobiert)
    bei beiden weder meiner Px noch der ET2 steht irgendwas von einem mitzuführenden Schloss in den Papieren!
    Warum auch hat ja trotzdem ein Lenkradschloss,somit wäre das mit dem Unbefugten benutzen ja auch zu verhindern.

    Woran es liegt das man bei der Sfera den schlüssel nur auf Lock rausziehen kann ????
    Aber ich wüßte nicht warum die BE erlöschen sollte wenn man es ändert.
    Es sollte nur sicher sein das, das Lenkradschloss in funktion bleibt!

    Meistens liegt der Fehler bereits 50cm vom Bildschirm entfernt zwischen den Ohren !