• Hallo,habe heute festgestellt das meine Papiere nicht übereinstimmen mit dem Roller gibt es da irgendwie ne zweitschrift oder so? hab den Roller ja geschenkt bekommen deshalb hab ich da nicht drauf geschaut :nixweiss:

  • Brauchste die Papiere schnell gehste zur Zulassungsstelle mit dem Roller und lässt dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben, kostet 5€, die belegt dass dein Roller nicht geklaut ist.

    dann ab zum TÜV und die suchen aus ihrer datenbank die Papiere raus ( kannst denen auch die Scans dieser Webseite vorlegen) und die stellen dir neue Papiere aus. Kostet da nochmal etwa 40€.

    Oder gehst zu Piaggio. Dauert länger und kostet meine ich auch etwas mehr.

  • @ Sfera-Heiza

    Weiss nicht ob das Regional ist, aber bei uns hier sagte die Zuständige Zulassungstelle das ich bei ihnen keine Unbedenklichkeitserklärung bekommen könne da eine Zulassungsstelle nicht dazu berechtigt sei. Ich müsse mich an die örtliche Polizeidienststelle wenden. Die Polizei meinte, da der Roller aus einem anderen Bundesland stamme müsse ich das bei der örtlichen Verwaltung des Bundeslandes beantragen aus dem der Roller ursprünglich stamme. Diese wiederrum konnte mir auch nicht weiter helfen da angeblich mit der veräußerung in ein anderes Bundesland die hiesige Zuständigkeit ende. Als ich, genervt von dem hin und her, mich wieder an die hier örtliche Polizeidienststelle wandte und erklärte das es scheinbar einfacher sei Wasser in Wein zu verwandeln als für diesen Roller eine Unbedenklichkeitserklärung zu bekommen nahm der bearbeitende Polizist sich ein Herz und nahm Kontakt mit der Polizeiinspektion im herkunftsort auf. Als diese Telefonisch bestätigten das keine Diebstahlsanzeige vor läge wurde mir von unserer Polizei endlich die Unbedenklicherklärung ausgestellt. Leider führte auch kein Weg daran vorbei die neue Betriebserlaubnis ausschließlich bei einem Ortsansässigen Piaggiohändler zu beantragen. Auch der TüV erklärte mir er sei dazu nicht berechtigt und fähig ein solches Urkundliches dokument zu beantragen. Mit der Unbedenklichkeitserklärung ging ich zum örtlichen Piaggiohändler und Beantragte nach ca. 1 Woche hin und her endlich die neue Betriebserlaubnis. Diese Betriebserlaubnis kostete mich seinerzeit ca. 60 Euro.

    Gruß
    Daniel16121980

    Ob dein Tacho wirklich richtig geht, weißt du wenn das Licht an geht.

  • Zitat

    Weiss nicht ob das Regional ist, aber bei uns hier sagte die Zuständige Zulassungstelle das ich bei ihnen keine Unbedenklichkeitserklärung bekommen könne da eine Zulassungsstelle nicht dazu berechtigt sei. Ich müsse mich an die örtliche Polizeidienststelle wenden.

    Das kann auch gut sein. Bei mir in Niedersachsen ist dem so , wie ich es oben schrieb. kann sein dass NRW oder Bayern da ihr eigenes Süppchen kochen.

  • Das komische daran ist das die wohl alle die Stadt gemeint haben die der Roller mit Veräußerung verlassen hat. Denn die Herkunftsstadt und die Stadt in der ich Wohne liegen beide im Bundesland Rheinland-Pfalz. Das einzige was anderst ist ist der hiesige Landkreis. Landkreis aus dem der Roller stammt ist Mayen-Koblenz und der Landkreis in dem ich wohne ist Mainz-Bingen.

    Naja, Verstehe einer diese elendige Bürokratie :D :wallbash: .

    Gruß
    Daniel16121980

    Ob dein Tacho wirklich richtig geht, weißt du wenn das Licht an geht.

  • Mal dumm gefragt aber woher wusstest du wo das Moped mal verkauft wurde?
    wie war das ersichtlich ...nur mal so rein aus Interesse...

    MfG
    Becker´´ :zunge:
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    http://www.dw-world.de/popups/popup_s…sammen%253Fp://

  • Mal dumm gefragt aber woher wusstest du wo das Moped mal verkauft wurde?
    wie war das ersichtlich ...nur mal so rein aus Interesse...

    Ganz einfach. Ich selbst war der Käufer und habe es persönlich aus diesem Ort abgeholt. Hätte mich ja gerne zwecks der Unbedenklichkeitserklärung dumm gestellt. Somit hätte ich die Papiere aber bis heute noch nicht. Mittlerweile ist der Roller aber wieder weiter verkauft. Das war eine ZIP SSL 25 BJ. 94 und als Mofa war sie mir doch etwas lahm. Mittlerweile habe ich seit Herbst 2010 eine ZIP RST Typ SSL 50 BJ. 96 bei der Gottseidank die Papiere dabei waren.

    Gruß
    Daniel16121980

    Ob dein Tacho wirklich richtig geht, weißt du wenn das Licht an geht.

  • Ich hab das Problem mit den Papieren auch...

    Bin zur Polizei, die kannten diese Bescheinigung überhaupt nicht ("Ich kann Ihnen sagen, dass nach Ihrem Fahrzeug nicht gefahndet wird, aber aufschreiben darf ich Ihnen das nicht...").
    Die haben mich dann zur Zulassungsstelle geschickt, ich sollte eine Eidesstattliche Versicherung abgeben (30€ würde das kosten). Die im Amt allerdings wussten auch nicht, was gemacht werden soll und haben mich postwendend an die Polizei verwiesen (Na vielen Dank auch!). :aumann:
    Gott sei Dank habe ich da jemanden getroffen, der mir weiterhelfen konnte (der kannte die Bescheinigung zwar auch nicht, aber hat mir einfach mal so endgeldlos und schriftlich bestätigt, dass mein Roller nicht geklaut ist)!
    Jetzt hab ich nur noch das Problem, dass ein anderer Auspuff dran ist... kann ich es wagen, damit zum TÜV zu gehen? Eine Homologation liegt bei, das müsste doch eigentlich gehen, oder? :S

    Mein Tipp: In Jena bei der Polizei lieber mehrere Personen fragen, denen fehlt manchmal irgendwie der Durchblick! :D

    LG, Elli

    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten. :lesen:

  • Erst mal ein herzliches will kommen hier im Forum.
    Nun zum Thema so die Unbedenklichkeits bescheinigung haste oder kannste bekommen.
    Normal gibt es sie bei der Polizei oder Strassenverkers Amt.
    Wenn du sie hast und die bestättigung das du den Roller erworben hast, sollteste beim Tüv keinen Ärger bekommen auch nicht wegen deinem Auspuff.

    Den der Tüv kann an Hand der nummer sehn ob du ihn dran behalten darfst der nicht.
    Denn wenn es ein normaler Sportauspuff ist, glaube ich nicht da du Ärger bekommst.
    Du wirst nur für die Papiere bezahlen müssen mehr dann nicht,am besten lässte dich über raschen. :licht: :motorrad: :hauwech:

    Es ist schön helfen zu können :titten2: versteht ihr den Sinn?

    Gruß aus Goslar/Bad Harzburg
    Hansi

    PS. Alle Berichte die beantwortet werden sind Ferndiagnosen, schildert eure Sorgen so gut wie möglich.:licht:

  • Jede Polizei hat eine Fachdienststelle die sich mit der Aufklärung von Zweiraddiebstählen befasst. Die Dienststelle kennt die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch. Selbst auf den Wachen müsste man sie kennen. Da dies jedoch selten ist, kann es sein, dass einige diese Bescheinigung nie gesehen haben. Zumindest sollten sie dann auf die Fachdienststelle verweisen.

    Um das Problem mit dem Auspuff aus dem Weg zu gehen: Geh mit der Bescheinigung zu einem örtlichen Piaggio Händler. Der besorgt dir gegen entsprechende Zahlungen die neue Betriebserlaubnis.

    Einziges Problem: Hatte die Sfera letztmalig eine Abnahme als Mofa mit einem entsprechenden Drosselsatz, dann kann dir Piaggio nur die Betriebserlaubnis für ein KKR ausstellen, weil sie als KKR in den Handel gekommen ist. Ist es also ein Mofa, dann wird die Sache schon wieder problematischer.

  • bei mir wars auch schwer an die bescheinigung zu kommen. aber die zulassungsstelle MUSS diese erstellen. leider kennen sie viele dort nicht. also pure unwissenheit. mich hat sie 10uro dort gekostet nachdem sich 3 personen damit beschäftigt haben das formular zu finden.

    und die papierer bekommt man dann auf dem richtiger tüv. es darf keie küs oder so sein. die können und dürfen das nicht.

  • Leider aber nur die Zulassungsstelle welche in dem Landkreis ansässig ist in dem das Fahrzeug gekauft wurde.

    Beispiel:

    Rollerkauf in Mayen-Koblenz.

    Rollersitz in Rheinland-Pfalz

    In diesem Beispiel muss der Landkreis Mayen-Koblenz eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen, sie kann nicht im Landkreis Rheinland-Pfalz ausgestellt werden, da der Roller dort ja nicht verkauft wurde und demnach dort auch nicht gestohlen worden sein kann (Wenn dem so sei).

    Das man eine Betriebserlaubnis beim TüV bekommt ist mir allerdings neu. Ich habe meine damals bei unserem Piaggio-Vertragshändler bestellen müssen. Hat zwar nicht lange gedauert dafür aber fast stolze 60 Euro gekostet.

    Gruß
    Daniel16121980

    Ob dein Tacho wirklich richtig geht, weißt du wenn das Licht an geht.

  • hm... ich hab zwei vobesitzer bei meiner sfera, die letzte kommt aus oberweimar, aber bei dem davor habe ich keine ahnung! :nixweiss: versuche es erst einmal mit dem, was ich habe! ich erinnere mich, dass ich mal gehört habe, dass die fahndungsmeldungen zwischen allen polizeistationen synchroisiert werden, sodass alle darauf zugreifen können... oder? das ist doch sicher eine zentrale datenbank! stelle mir das so vor, dass die polizei ja auch in brandenburg einen mit münchener kennzeichen anhalten und seine verkehrsakte abufen kann.

    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten. :lesen:

  • Habe das aktuell für eine 125er in NRW gemacht.

    1. Bei der Polizei eine Bescheinigung holen, daß der Roller nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist. Dafür braucht man Fahrgestellnummer (am besten Fahrzeugschein) und Personalausweis.Das geht in ganz NRW, wenn der Roller zuletzt in NRW zugelassen war/ist. Evtl. auch bundesweit. War kostenlos. Gab es sofort zum mitnehmen.

    2. Zum Straßenverkehrsamt um eine Bescheinigung, daß gegen die Neuausstellung der ABE von Amtswegen keine Bedenken bestehen (=Roller wurde nicht zwangsweise stillgelegt, Papiere wurden nicht zwangsweise eingezogen), zu holen.

    Die Bescheinigung bekommt man nur, wenn der Fahrzeughalter (der aktuelle bzw. letzte Halter) mittels EV den Verlust der ABE erklärt hat. Ein Käufer kann die EV nicht abgeben! Die EV muß wohl bei dem StVA, welches das aktuelle bzw. letzte Kennzeichen ausgestellt hat, abgegeben werden.

    Wenn die EV abgegeben wurde, kann der Halter gg. Personalausweis oder der Käufer gg. Personalausweis und Kaufvertrag die Bescheinigung bekommen. Das geht wohl bei jedem StVA.

    Für EV, Bescheinigung und Abmeldung habe ich knapp 50 EUR gezahlt. Konnte die Bescheinigung sofort mitnehmen.

    3. Mit der Bescheinigung vom Straßenverkehrsamt kann jeder bei jedem Piaggiohändler eine neue ABE bestellen. Kostet ca. 70 Euro und dauert eine bis sechs Wochen.

    Abmeldung geht erst nach der EV (falls noch zugelassen). Zulassung geht erst wenn die ABE da ist.

    Für 50er und 25er ist das ein wenig anders. Da soll wohl der TÜV zuständig sein...

    Folgende Möglichkeiten sind illegal und evtl. auch strafbar. Daher auf keinen Fall nachmachen:
    Ein Bekannter hat ein baugleiches Wrack mit Papieren gekauft und und die Fahrgestellnummern mittels Schweißgerät ausgetauscht. Ein anderer hat ´ne ABE gescannt, am Rechner die Fahrgestellnummer angepaßt und auf speckiges Papier gedruckt.

    aktuell Skipper ST 125 für den Alltag, Hexagon LXT 180 für die Landstraße und mehrere Sfera zum basteln

    :sfera: :sfera: :sfera:

  • und die papierer bekommt man dann auf dem richtiger tüv. es darf keie küs oder so sein. die können und dürfen das nicht.

    was meinst du denn eigentlich mit freier küs?
    lg, elli

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