Mein neuer (Stahl) Helm ^^

  • Für den Sommer oder wenns halt warm ist habe ich mir nen neuen Helm gekauft wenns halt auf Kurzstecken geht ^^

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    Habe ich günstig bei eGun bekommen ;)

    Mal sehen ob die Sheriffs mich mal damit anhalten und mir einen erzählen wollen ;)

    Hier was der Verkaufstext hergab:

    Zitat

    Modell (Nato Typ) + Gummiband, passend für Kopfgrössen 55-57cm . Der Helm ist aus Stahl. Innenteil ist aus Leder. Die Farbe ist ähnlich olivgrün. Gewicht ca. 1100 Gramm. Auf der linken + rechten Seite befindet sich das Abzeichen der 506th (Easy Company). So zu sehen in "Soldat James Ryan" und "Band of Brothers" . Guter Allgemeinzustand. Der Helm ist nach 1945 hergestellt worden.

    Ich finde soetwas witzig und kann man ja auch mal als Beifahrerhelm nutzen um der Helmpflicht genüge zu tun.

  • Wow das Teil is der Hammer... Finde das echt geil! Sieht bestimmt witzig aus wenn du mit dem Helm auf deiner Sfera tuckerst. Haha zu lustig.. :)

  • Der Helm mus keiner ECE Norm entsprechen damit du ihn als Helm auf einem Motorrad oder Roller nutzen darfst.
    Auf dem Text den ich dir zeigen wollte stolperte ich über diese Seite:
    Link

    Das sagte :

    Zitat

    Zusätzlich muss der Helm „geeignet“ sein,

    das heißt im Sinne der Strafprozessordnung „hinreichend Schutz gegen Kopfverletzungen bieten, also insbesondere Helme aus widerstandsfähiger Kunststoffkonstruktion ( nicht aber Baustellenhelme, Stahlhelme oder Papphelme)“.


    naja das machte mich stutziger und ich schaute in die STVO nach im §21a. Gut der gibt nix her:
    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvo/gesamt.pdf


    Aber jetzt kommts:

    Zitat

    Wir wissen jetzt also, dass bis zum 31. Dezember 1992 auch Schutzhelme verwendet werden durften, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt waren. Und weil wir so genau recherchiert haben, stoßen wir jetzt zur Belohnung auch noch auf die "Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.

    Dies bedeutet im Klartext, dass auch nach dem 31. Dezember 1992, bis zum heutigen Tag, Schutzhelme verwendet werden dürfen, die abweichend von § 21a Absatz 2 StVO nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Anders ausgedrückt: Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.

    Übrigens: Die Helmpflicht des § 21a Absatz 2 StVO gilt auch für Mofafahrer, nicht jedoch für Fahrer von "Leichtmofas". Was ein "Leichtmofa" ist, ergibt sich zwanglos aus der Anlage zu § 1 der "Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Leichtmofa-Ausnahmeverordnung)" vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 394). Alle Klarheiten beseitigt!? :)

    Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de


    LINK

    Nun da steht wieder, das ein LG sagte, dass ein Stahlhelm nicht rechtsmäßig bzw geeignet seie:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=51854

    naja ich werde nochmal weiterforschen. Jura ist schon ne lustige Sache ^^

  • So sieht der echt scheisse aus! (Letzte Bild von ebay) aber ohne den Sonnenschutz und ner lässigen Lackierung macht der sicher auch was her :P

  • Lol am besten noch den mim Hackenkreuz drauf... , dass man gleich Strafe bekommt..^^

  • also ohne mich hier als moralapostel aufzuspielen. ich fahre ja auch motorrad und habe mal einen motorradunfall in der stadt gesehen, wo der fahrer ein "braincap" trug.

    vom gesicht und kiefer war nicht mehr viel zu erkennen.

    seit dem heissen die dinger bei mir auch nur noch "hirn-auffang-schale"

    gag hin oder erlaubnis her. sowas wuerd ich nicht tragen, wenn ich mit mindestens 50 km/h durch die gegend eier. da ist ein fahrradhelm noch sicherer.

    Einmal editiert, zuletzt von AndiOmmsen (31. Oktober 2008 um 08:46)