AM und Roller bis 50 km/h bzw. DDR Roller bis 60 km/h

  • Da die Frage nach "darf ich mit AM eine Sfera (oder Ähnliches) mit Höchstgeschwindigkeit 50 km/h fahren?" immer wieder aufkommt hier mal ein paar Links, siehe Punkt 8:

    § 76 FeV - Einzelnorm

    § 76 FeV Übergangsrecht Fahrerlaubnis-Verordnung

    FeV §76: Übergangsrecht

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • ... voll crazy dieses Beamtengeschiss :crazyx:

    Besserwisser leben den verzeifelten Versuch, durch die Abwertung anderer, ihren eigenen Wert zu steigern.

  • Da wird einem schwindelig. Hatte das auch bei einem Bekannten der wurde mit einer Schwalbe und Führerschein B angehalten. Der Officer meinte dann tatsächlich es sei fahren ohne Führerschein. Also scheinen selbst die Behörden da ins schwanken zu kommen. Es wurde dann aber geprüft und wohl fallen gelassen. Da mein Sohn jetzt AM hat und Schwalbe fährt hab ich mir das von der Führerschein Stelle schriftlich geben lassen. Die erste Abtwort von denen war erst ein Nein, danach gab es eine positive Rückmeldung. Mein Sohn hat das als Ausdruck mit bei den Papieren und gut ist. Denke also daher ist auch die Sfera kein problem. Aber mi den Führersc Regelungen würde ich mir einfache und eindeutige Regelungen wünschen. Auch das der B196 nicht im Ausland gültig ist ist absoluter Quatsch. In Italien z.B. ist die 125 er mit im Auto Führerschein

  • Es ist nicht nur die B196 Eintragung die im Ausland nicht gültig ist ,sondern auch die Ausnahmeregelung nach FeV. § 6 Abs.1 -8

    Heißt im Klartext:
    Wirst du beispielsweise in den Niederlanden (10 Min. von mir entfernt) mit einem Kleinkraftrad (Bromfiets) mit mehr als 45km/h angehalten und kannst nur den AM Führerschein vorweisen ,dann kann es richtig teuer werden.Die holländische Rennleitung ist da knallhart

    Auch in dummski old Germany ist die 125ccm Klasse im PKW Führerschein enthalten,wenn dieser vor dem 1.4.1980 erworben wurde .


    Mein Nachbar hat seinen Klasse 3 „Lappen“ 1982 erworben,fährt nun über 40 Jahre unfallfrei und darf nur Fahrzeuge bewegen die der Klasse AM (45km/h) unterliegen

    Ist doch genau so ein Schwachsinn…Hauptsache Kohle machen ,egal ob durch Führerschein Umtausch oder B196 oder oder oder……alles nur Geldmacherei

    Aber ein 16jähriger darf nach bestandener A1 Prüfung direkt auf so eine Maschine steigen :irre:

    Muss man alles nicht mehr verstehen in 🇩🇪

    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

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    Einmal editiert, zuletzt von Andre' (27. Februar 2024 um 10:32)

  • Der größte Schwachsinn ist ,das Leutz mit alte Klasse 3 große LKW bis 7,5t (mit Hänger sogar bis 12t) fahren dürfen ,ohne damals auch nur eine einzige Fahrstunde mit Anhänger oder LKW absolviert zu haben .Da gibt es bis heute keine B199 ,C299 oder L399 oder so 😂😂😂

    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

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