Führerschein-Irrsinn: Was darf man mit 79.03 und 79.04 wirklich fahren?

  • Hallo,

    leider findet man im Netzt nix Halbes und nix Ganzes zu dieser Frage:

    Weiß jemand was man mit den obengenannten Führerscheinklassen fahren darf?

    Was ist denn nun ein Dreirad? Der Abstand der beiden gegenüberliegenden Räder spielt auch eine Rolle?

    Welchen Hubraum/PS darf das Dreirad haben.

    Kann man damit auch ein Piaggio MP3 400 mit 33PS fahren?

    Vielen Dank im vorraus

    Markus

  • 2014-05-247 Dreirädriger Roller MP3 – Reicht Kl. B noch immer aus? - Fahrlehrerverband Baden-Württemberg

    So wie ich das verstehe kann man eine MP3 fahren Motorisierung egal, bis auf die 125er, fahren. Wichtig ist man muss den Führerschein vor dem 19.01.2013 gemacht haben. Das hatte Piaggio ja ein wenig gemogelt um Leuten mit der Klasse B einen hochmotorisierten Roller anzubieten. Das dort das Gesetz gegen Kontert war nur zu erwarten, meiner Meinung auch mehr als Gerechtfrtigt. Man kann so mit einer MP3 500 einen 43Ps starken Roller auf der Straße bewegen ohne Motorradführerschein.

  • dh5yaz 29. März 2023 um 14:30

    Hat den Titel des Themas von „Führerschein: Was darf man mit 79.03 und 79.04 wirklich fahren?“ zu „Führerschein-Irrsinn: Was darf man mit 79.03 und 79.04 wirklich fahren?“ geändert.
  • Die Schlüsselzahlen stehen für dreirädrige Fahrzeuge der Klassen A2 und A.

    Vorraussetzung dafür sind, das das Fahrzeug über eine Achse verfügt, bei der die daran angebachten Räder mindestens 40 cm Abstand zueinander haben. Ab 40 cm Abstand der Räder zueinender gilt ein Fahrzeug als mehrspurig.

    Dadurch ist es möglich, das man für diese Fahrzeuge keinen Motorradführerschein benötigt, da diese wie Trikes einzuordnen sind.

    Ausserdem müssen solche Fahrzeuge als KFZ in den Papieren eingetragen sein und nicht als KRAD.

    Desweiteren muss man die Fahrerlaubnis der Klasse B vor dem 19.01.2013 erworben haben um diese Fahrzeuge fahren zu dürfen.

    Eine Hubraum und Leistungsbegrenzung gibt es nicht, weil die Schlüsselzahl 79.03, 79.04 die offene Klasse darstellt.

    (Wie bei Klasse A, eben das man mit den beiden Schlüsselzahlen keine einspurige Fahrzuege fahren darf)

    Hast du deinen Führerschein vor dem 19.01.2013 erworben, so darfst du den MP3 400 fahren.

    Hoffe ich hab nichts vergessen...

    LG Manuel

  • Also verstehe ich diesen Wahnsinn doch richtig.

    Man dürfte einen Roller (Dreirad, Trike) mit einer 6L /V8 Maschine mit 5000 PS und fahren, aber kein Zweirad mit nur 125 ccm und lächerlichen max 15 PS! :wallbash: :aumann: :baby: :crazyx: :ablacher: .... Deutschland ... eben.

    3 Mal editiert, zuletzt von dh5yaz (29. März 2023 um 14:55)

  • Wenn man es so übertrieben darstellen möchte...Ja :)

    Manuel

    Nachtrag:

    Mit der am 28.12.2016 in Kraft getretenen 11. FeV-Änderungsverordnung wurde die Fahrerlaubnisverordnung wie folgt ergänzt:

    § 6 Abs. 3a FeV lautet nun wie folgt:

    Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland,

    im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

    Also ist der Stichtag 19.01.2013 wieder hinfällig...es darf jeder diese Fahrzeuge bewegen, der die Klasse B besitzt und mindestens 21 Jahre alt ist...

    Habs eben erst gefunden und war auch für mich neu...

    Manuel

  • Ist genau so sinnvoll wie Fahranfänger die zum bestandenen Führerschein von Papa ein 300 PS Auto geschenkt bekommen.

    Da müsste analog zu den A-Klassen auch was her!

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Das wäre eine eigene Diskussion wert.

    Was kann man heute denn noch bekommen, was sinnvoll an Leistung für einen Führerscheinneuling wär? 100PS ?

    In den unteren Leistungen gibt es ja mittlerweile deutlich weniger Auswahl als noch vor einigen Jahren, weil durch das Downsizing ja immer mehr Leistung aus den Motoren herausgeholt wird. (Ob das sinnvoll ist wäre wieder ein eigenes Thema, Haltbarkeit etc...)

    Auf jeden Fall sollten solche Leistungsmaschinen jenseits der 300 PS nur noch ab mindestens 30 gefahren werden dürfen.

    Darunter, selbst unter 200PS gibt es eine große Auswahl an Modellen für jeden Geschmack und Nutzen.

    Manuel

  • Da ist die Auto-Lobby eben weitaus besser aufgestellt, als eine Moped-Lobby, falls es sowas überhaupt gibt.