ABE der Piaggio Sfera NSL 50

  • Guten Abend zusammen,

    ich habe mal meiner Piaggio heute etwas gutes gegönnt und zwar einen neuen yss-Stoßdämpfer für vorne.

    Ich nehme Sachen mit ABE-Zulassung ziemlich ernst, sodass ich nach dem Kauf in das Gutachten schaute und feststellte, dass sämliche Daten über die NSL 50 passten, außer die ABE Nr....

    Meine Sfera NSL 50 hat in den Papieren die ABE Nr. F675b stehen, im Gutachten ist nur die ABE-Nr. F675c aufgeführt.

    Kann das im Nachgang Ärger gegeben? Wie kann es sein, dass die Piaggio einmal eine ABE hat die auf b Endet und einmal auf c? wayne

  • Die Nummerierung der ABE ist Sache des KBA. Da hat der Hersteller nichts mit zu tun.

    Im Zuge der ABE werden die Fahrzeuge gelistet, in die das Bauteil verbaut werden darf.

    Somit ist alles i.O.

    Die ABE F675c ist für eine Sfera2.

    Die Unterschiede zur Sfera1 liegen dabei an Bauteilen wie: geänderter Hauptständer, geänderter Benzin und Öltank, geänderte Einbaulage der Verteilerrolle nebst geänderten Längen der Seilzüge, etwas verbreiterte Sitzbank, geänderter Hupen -u. Starterknopf (nicht rot und gelb, sondern alle schwarz).

    Jedes Mal, wenn irgendeine Unterlegscheibe geändert wurde, gab es einen neuen ABE-Unterbuchstaben.

    Die Erteilung einer ABE für ein Nachbauteil ist teuer. Der Antragsteller (YSS ) ging wohl davon aus, daß es Sferas vor Bj94 nicht mehr gibt.

    Der Verweis auf eine bestimmte ABE dient zum Schutz des Herstellers. Sollte, wie in diesem Fall, der Stoßdämpfer nicht passen, weil die Befestigung geändert wurde, ist der Hersteller "safe", weil er explizit auf eine bestimmte ABE verwiesen hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von Minatho (13. Februar 2022 um 11:39)

  • @Minatho

    Wie sieht jetzt die Rechtslage aus? Die ABE-Nr. stimmt, jedoch die "Unterkategorie (b/c)" ist verschieden.

    Das Baujahr bzw. alle anderen Technischendaten stimmt auch überein.

  • Du darfst den Stoßdämpfer benutzen. Sollte, ja sollte, da jemals eine Meinungsverschiedenheit aufkommen, kann jeder Sachverständige nachvollziehen, wann wo wie bauliche Änderungen des Herstellers zu einer Folge-ABE geführt haben.

    Das wird aber nicht geschehen, weil die Fahrdynamik des Rollers herstellerseitig nicht geändert wurde.

  • Ich finde das halt echt merkwürdig. Normalerweise müsste der Gutacher, der das Gutachten erstellt hat, genau wissen, dass es auch "Folgebuchstaben" gibt.

    Im Gutachten stehen ja auch die gesamten Baujahre der Sfera NSL.

  • Nochmal. Wenn ein Gutachten auf X Baujahre angewendet werden soll, wird es teurer. Also, wird gemutmaßt, daß uralte Fahrzeuge nicht mehr im Betrieb sind. Sferas gehören nunmal nicht zu irgendwelchen Klassikern.

  • Außerdem sind unsere Kugel gerade einmal "bessere Mofas". Bei einer Rennmaschine sieht es anders aus. Die Dinger haben schnell mal 100PS und sind schnell mal mit über 200hm/h unterwegs. Da hat ein einziger Millimeter Größenunterschied deutliche Auswirkungen. Wenn jetzt ein Hersteller, innerhalb der laufenden Produktion, Nachbesserungen vornimmt, kann sich eine ABE auf bestimmte Fahrgestellnummern beziehen.