rst kotflügel auf nsl?

  • Obwohl wäre sicher auch machbar, wenn ichs mir so überlege. Man kauft sich ein dickeres Rohr halt so wie man es braucht vom Außendurchmesser, welches man aber auch auf das Rohr des Lenkers bekommt. Dann setzte ein Paar Löcher versetzt in den Öberzieherrohr. Nun kann man das Rohr an beiden Enden auf den Lenker Schweißen. Dann die Löcher die man darein bohrte nimmt man als zusätzliche Schweißtpunte so man also das Rohr nochmal mit dem Lenker verschweißt. So ist das eigendlich 100%ig fest.
    Nun kann man auf beide Enden neue Lenkerarmaturen z.b. von einem Motorrad draufmachen.

  • Hallo!

    ist denn der Einbau der RST-Gabel legal? Der liebe Gesetzgeber hat ja manchmal etwas gegen so einen umbau...

    Grüße

    James

  • vielleicht weiß haiza davon etwas?
    edit: bzw irgendeine andere Meinung wäre mir natürlich genauso recht 8)

    Einmal editiert, zuletzt von James Lofthouse (23. Mai 2009 um 22:23)

  • hatte kürzlich Piaggio wegen der dazu erforderlichen Unterlagen angeschrieben - bis jetzt allerdings herrscht einfach nur Schweigen im Walde - Reaktion gleich Null...

    Einmal editiert, zuletzt von harrygoe (23. Mai 2009 um 22:48)

  • Ohne entsprechende Eintragung ist es definitiv illegal.

    Allerdings weiß ich (noch) nicht, ob eine Eintragung für diesen Umbau möglich ist - deshalb ja mein Schreiben an Piaggio.

  • ok, dann berichte doch bitte an dieser Stelle sobald du eine Antwort erhalten hast. Wäre cool, danke!

  • Zitat

    Original von James Lofthouse
    vielleicht weiß haiza davon etwas?
    edit: bzw irgendeine andere Meinung wäre mir natürlich genauso recht 8)


    Meine Meinung:
    [Blockierte Grafik: http://img91.imageshack.us/img91/9223/waynelc5.png]

    Du musst doch nicht mit einem 50iger zum TÜV. Und lackierste den Rest passend an kanns auch genausogut original sein.

    Weiß doch eh kein Mernsch.

  • Und wenn meine meinung noch gut ist:

    Besser Scheiben als Trommelbremse. Wenn sie Funzt iss doch besser :gruebel: oder nich :hehe:

    Wenn ihr dafür sorgt das euer gefährt sicherer Bremst iss doch gut.

  • Zitat

    Original von sfera-haiza
    Meine Meinung:
    [Blockierte Grafik: http://img91.imageshack.us/img91/9223/waynelc5.png]

    Du musst doch nicht mit einem 50iger zum TÜV. Und lackierste den Rest passend an kanns auch genausogut original sein.

    Weiß doch eh kein Mernsch.

    Jedem seine Meinung - sind schließlich alle alt genug.

    Ohne Eintragung aber hinterher auch nicht jammern, falls es dann doch mal 'ne Mängelanzeige geben sollte...

  • Mängelanzeige :hehe: .
    Das gibt im schlimmsten Fall eine Mängelkarte. Die bekommste auch wenn du entdrosselt erwischt wirst.
    Die besagt nix weiteres als das du einen Mangel beheben musst und ggf das einer Werkstatt vorzeigen musst und das unterschrieben wieder zurückschicken musst.
    Aber das muss erstmal einer sehen.

  • Zitat

    Original von sfera-haiza
    Mängelanzeige :hehe: .
    Das gibt im schlimmsten Fall eine Mängelkarte. Die bekommste auch wenn du entdrosselt erwischt wirst.
    Die besagt nix weiteres als das du einen Mangel beheben musst und ggf das einer Werkstatt vorzeigen musst und das unterschrieben wieder zurückschicken musst.
    Aber das muss erstmal einer sehen.

    Mag sein, dass sich zwischenzeitlich vielleicht was geändert hat, aber als ich den letzten "Mängelbescheid" (Rückbaubescheinigung erforderlich) bekam (übrigens auch in Göttingen) existierte auf dem Formular (die von Dir erwähnte Mängelkarte) durchaus auch eine "Multiple-Joice"-Option (Feld zum ankreuzen) um eben jene Karte ggf. auch für eine "Mängelanzeige" verwenden zu können und bei Änderungen der Bremsanlage ohne technische Abnahme/Eintragung reagieren die Herren mitunter etwas "ungehaltener" - da spielt es keine Rolle, ob man die Bremsleistung durch den Umbau verbessern wollte.

    Zugegeben - die meisten Rennleitungsmitglieder werden es nicht mitbekommen, hast Du aber Pech und es kennt sich doch mal einer aus, könnte es sich auch so lesen:

    "Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war."

    Das macht dann mal eben "pfluffig" 3 Punkte und 50Euro

    Da Du ja oben "im schlimmsten Fall" erwähnst - der wäre bei einem Unfall mit Personenschaden gegeben, bei dem Deine Versicherung dann die Haftung ablehnt, bzw. Dich in Regress nimmt, weil Dein Fahrzeug keine ABE mehr hatte...