Hey habe mal nen frage ..
und zwar Bin ich garde dabei meinen Autofüherschein zu machen werde aber erst im August 18 das heißt ich bekomme den schein schohn mit 17 ..
und mit Klasse B darf ich ja mit mein roller bis 50 km/h fahren
Aber geht das auch mit 17 das ich mein roller offen fahren kann oder erst mit 18..
Fürerschein
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Ich würde jetzt mal spontan sagen, auch erst mit 18.
Da du den Roller ja durch den Erwerb der Klasse 3 ( Autoführerschein ) fahren darfst, und der ab dem 18. erst gültig wird,denke ich mal wirst du dich noch gedulden müssen.
Außerdem bekommst du den Führerschein ja nicht vorher ausgehändigt, und glaube kaum, dass die dir extra einen für Roller geben.
Wenn du den Lappen jetzt machst, darfst du dann nicht in Begleitung eines Erwachsenen jetzt schon fahren? Dann müsstest du den Lappen ja eigentlich direkt bekommen. Dann darfst du auch direkt Roller mit 50km/h fahren, weil dass ja eh schon ab 16 erlaubt ist.
Hmmm..interessant...wünsche dir viel Glück, dass es Variante 2 ist.
Gruß Michael
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Also, wenn du deinen Führerschein mit 17 machst und mit Begleiteten fahren, bekommst du mit 17 so nen pinken Schein, wo drauf steht das du die Klassen B/M/L/S fahren darfst, und das du Klasse B nur mit Begleitung fahren darfst. Also darfst du auch Rolelr fahren, wenn du aber wenn du B ohne Begleitendes Fahren machst bekommst du nicht so einen pinken schein und musst bis zu deinem 18 Geb warten.
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Genau
Sfera Driver hat Recht. Und um ehrlich zu sein stelle ich mir auch dauernd die Frage:
Darf man seinen Roller entdrosselt mit Autoführerschein fahren oder nicht?Denn es heißt ja: Fahrzeuge bis 50ccm
und nicht
Fahrzeuge mit 50ccm bis 50 km/hTryz
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Zitat
Original von Tryzer
Genau
Sfera Driver hat Recht. Und um ehrlich zu sein stelle ich mir auch dauernd die Frage:
Darf man seinen Roller entdrosselt mit Autoführerschein fahren oder nicht?Denn es heißt ja: Fahrzeuge bis 50ccm
und nicht
Fahrzeuge mit 50ccm bis 50 km/hTryz
Falsch !!!
Klasse M:
ab 16 Jahre
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
Ausnahmen der Klasse M:
Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Als Kleinkrafträder gelten auch :
Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Abgesehen davon ist das Entdrosseln eine Veränderung des Fahrzeugs und somit erlischt die Betriebserlaubnis.
Gruß Michael
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Das iss ja immer ein Freudennehmer dieser Staat. In allen Richtungen gibts Regeln damit man keinen spaß mehr haben kann.
Sicherheitsmaßnahmen beim sport, bei der Arbeit und nun erfahre ich auch noch im Hobbybereich.Vatter Staat, wenn du das hier liest dann übermittele ich dir schöne Grüße
Tryz
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Zitat
Original von Tryzer
Das iss ja immer ein Freudennehmer dieser Staat. In allen Richtungen gibts Regeln damit man keinen spaß mehr haben kann.
Sicherheitsmaßnahmen beim sport, bei der Arbeit und nun erfahre ich auch noch im Hobbybereich.Vatter Staat, wenn du das hier liest dann übermittele ich dir schöne Grüße
Man muss nur von vorn herein richtig lesen
Wenn du M oder B hast, haben die dir das doch in der Fahrschule schon erzählt!?! ...B2T: Wenn du Klasse B in der Hand hast, darfst du 50er fahren, wenn du den noch nicht hast ... *kannst dir denken ;)*
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Zitat
Original von chriSfera
Wenn du M oder B hast, haben die dir das doch in der Fahrschule schon erzählt!?! ...ehm nö
Tryz
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Zitat
Original von Tryzer
ehm nö
In was für verk***ten Fahrschulen wart ihr alle? Oo
Naja, zur Not kannst du ja mal die StVZO durchwühlen