Tja, leider wie so oft viele Meinungen.
Muß jetzt wohl die zulassungsstelle fragen.
Roller wird ja innerhalb Oberbayern (aber halt unterschiedliche Landkreise) umgemeldet.
Und angeblich ist es seit Jahren möglich, dass ich dann mit dem Kennzeichen des Verkäufers fahren kann, wenn ich diesen Roller ummelden. Mir wäre es egal, wenn ich mit anderen Landkreis einfahre. Hauptsache kein neues Schild machen lassen.
Solange 6 Wochen noch TÜV drauf ist, könnten wir den Roller dann testen und fahren. Danach soll er ja als Ersatzteillager dienen. Sollte er aber besser laufen wie der aktuelle, dann neuer TÜV.
Wir werden sehen. Anholen tun wir den jetzt mit hänger...