• mall ne frage wenn ich eine originale verkleidung kauf (nur die farbige ohne fußraum) muss ich dann zum tüv und das eintragen lassen

  • ich würd sagen nein weil man ya eine neu lackierung auch nich eintragen lassen muss und wennse original is siehts ya eh keiner...

  • In der Betriebserlaubniss steht inetwa sowas drin

    Zitat

    Das Fahrzeug darf wahlweise mit der Kraftradverkleidung, Bezeichnung VESPA 3000 oder PO1, der Firma Faco, Calderino/Italien, ausgerüstet sein.


    Also da sheißt endweder orginal oder VESPA 3000

  • ok vilen dank

    hab mall so ne frage was soll ich auf die verkleidung bruschen ich will irgend ein airbrusch auf meinem roller haben

  • ohje, dann hätte ich ja damals alle nase lack hin gemust zum eintragen lassen^^

    -> 2x umlackiert
    -> X fräsungen

    XD

    änderungen an der karosse wie farbe fräsungne bla bla interessieren keinen, solange du nicht mehr als 25% oder was das war in chrom hast. das ist wiederum verboten weils bei direckter sonneneinstrehlung zu sehr spiegelt.

  • Schade, dann wird's wohl nix mit Sfera einmal ins Chrombad schmeißen :lach:

    Also wirklich, was wollt ihr denn alles eingetragen haben? Gerade bei einem 50er, bei dem man eh nichts eintragen lassen kann Oo
    Habt ihr euer Top-Case eingetragen? Andere Griffe auch? Riffelblech? NAAA???
    Das einzige, was man eigtl. eintragen lassen müsste, ist der Seitenständer, denn der muss automatisch bei Anheben des Fahrzeugs zurück klappen...
    Aber selbst den wird keiner bei einem 50er Roller eingetragen haben ...

    Da stellt sich mir aber die Frage, ob SIP bei der Maxi-Zip den Vespa-Hauptständer auch eingetragen lassen hat!?! :D