Ebay - Lager ausgeraubt!

  • Hey Leute,

    ich habe vor einigen Tagen bei Ebay ein Sito Plus für insgesamt 20,50€ (davon 7,50€ Versand) ersteigert.
    Nun hat möchte der Verkäufer (Gewerblich) die Transaktion abbrechen und hat folgenden Grund angegeben:

    Zitat

    Dieser Fall wurde vom Verkäufer aus folgendem Grund gemeldet: Anderer Grund.
    Weitere Informationen des Verkäufers: Hallo, es tut uns leid wir können leider das ersteigerte Artikel nicht versenden bitte überweisen sie
    kein Geld, sollten sie bereits überwiesen haben werden wir dies unverzüglich zurück überweisen. Unser
    Lager wurde am 08.03.2014 leider ausgeruabt.

    Es tut uns leid

    Um ehrlich zu sein glaube ich, dass er sich mehr Geld für den Auspuff erhofft hat und diesen jetzt nicht rausrücken will.
    Abzüglich des angegebenen Versands bleiben letztlich nur 13€ übrig.


    Wenn das Lager wirklich am 08.03.2014 "ausgeraubt" wurde, müsste er doch eigentlich die
    Polizei verständigt haben und irgendwas schriftlich haben, was er mir dann zeigen kann. - Oder nicht?

    Was würdet ihr tun?


    Gruß

  • Ehrlich, am "8.3.2014" ?????? Vor über einen Monat ???? Warum stand dann der Artikel im Netz drin ? Dann soll er die Aktennummer/Aktenzeichen der Polizei angeben. Würde ich mir auf jeden Fall geben lassen.
    Wenn das Lager wirklich ausgeraubt wurde, muß er Ebay dass auch glaubwürdig mitteilen können und denen auch das Aktenzeichen der Polizei mitteilen können. Auf jedenfall erst mal hinterfragen.

    Einmal editiert, zuletzt von BerlinSfera (10. April 2014 um 10:15)

  • Ehrlich, am "8.3.2014" ?????? Vor über einen Monat ???? Warum stand dann der Artikel im Netz drin ? Dann soll er die Aktennummer/Aktenzeichen der Polizei angeben. Würde ich mir auf jeden Fall geben lassen.
    Wenn das Lager wirklich ausgeraubt wurde, muß er Ebay dass auch glaubwürdig mitteilen können und denen auch das Aktenzeichen der Polizei mitteilen können. Auf jedenfall erst mal hinterfragen.

    Könnte natürlich auch sein, dass er sich vertippt hat und 08.04.2014 schreiben wollte.
    Ich glaub aber dennoch ich nicht, dass die Story stimmt...


    Notfalls melde ich das mal meiner Rechtsschutzversicherung bezüglich der Kostendeckung. - So machen die dann immerhin auch einmal was für ihr Geld. :devil:

  • Normalerweise arbeitet meine Versicherung auch bei Dingen von geringfügigen Wert.
    Letztendlich zahlt die Versicherung die Anwaltskosten, sofern diese nicht die Gegenseite übernehmen muss.
    Ich denke mal, dass die Anwaltskosten für den identischen Arbeitsaufwand gleich bleiben, egal ob das Teil nun 10€ oder 1000€ gekostet hat.

    - Aber ich bin Laie und kann da auch nur spekulieren!

    //EDIT:
    Wie meinst Du das denn eigentlich genau mit "Ebay anschreiben"?


    Gruß

    2 Mal editiert, zuletzt von Foxn (10. April 2014 um 11:39)

  • Also ich würd ja am liebsten beim Kundenservice anrufen, aber scheinbar haben die da keinen telefonischen Kundenservice mehr.


    //EDIT:

    Ich habe jetzt eben Ebay angeschrieben, mal sehen was dabei raus kommt.

    Einmal editiert, zuletzt von Foxn (10. April 2014 um 12:28)

  • Das niedrigste weswegen mein Anwalt sich bisher bemüht hat waren 60€ Teilrückerstattung.
    Die Gegenseite ist nach dem ersten Schreiben meines Anwalts eingeknickt.
    Also nichts mit Gericht, die kosten durfte dann die Gegenseite übernehmen, waren insgesamt ca. 200€ - 250€ inclu. Streitwert.

    Das mein Anwalt sich bemüht hat mag aber auch vielleicht daran liegen, dass meine Eltern quasi Stammkunden sind.. :happy:

    Einmal editiert, zuletzt von Foxn (10. April 2014 um 20:56)

  • für dich lohnt sich das nicht- für deinen anwalt schon, der verdient quasi immer.
    lass dir das geld zurück überweisen und kauf dir nen neuen sito für 60€