Ist Blaue Kennzeichenbeleuchtung erlaubt?

  • moinmoin,

    also ich habe mir im internet eine Blaue kennzeichenbeleuchtung gekauft. hat sogar ein E-zeichen.

    ist es erlaubt die anzubauen?

    habe beim googlen viele unterschiedliche aussagen bekommen von
    "Total verboten!" über "na klar, kannst ranbauen" bis hin zu "n 50er Roller braucht keine kennzeichenbeleuchtung"

    was stimmt nun?

  • 50er Roller Müssen ne kennzeichenbeleuchtung haben.
    Ob sie nun weiß oder Blau ist denke ich ist egal, also da werden die nicht drauf achten.

  • Hm egal ist das nicht. Ein Fahrzeug das im Straßenverkehr bewegt wird leuchtet vorne Weiß und hinten Rot, Blinker sind Gelb. Gehört man nicht zur Polizei, Feuerwehr etc gibts auch kein Blau.

    Gibt sogar Vorschriften für die Bleuchtungswinkel des Abblendlichts. Wenn du es genau wissen willst schau mal in die stvo.

  • und wo kann ich mal eben schnell in die stvo gucken?
    ist xenon licht nicht auch blau?

  • Hier gibts den Schritfwechsel mit der Dekra zu Fragen über die Beleuchtung:

    http://www.kaowner.de/forum/showthread.php/10693-Richtlinien-zu-Leuchtmittel-in-der-STVo

    Ist jetzt nicht speziell für Roller ist aber auf alles was am Straßenverkehr teilnimmt übertragbar (sogar für Fahrräder)

    Ansonsten gibts die Stvo hier: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php

    Xenonlicht ist nicht blau, es wirkt bläulicher als Halogenlampen weil sie eine andere Farbtemperatur haben.

    Einmal editiert, zuletzt von LosSferos (19. Juli 2010 um 21:53)

  • Aber wenn das Teil ne E-Nummer hat sollte es auch erlaubt sein.