NEW: Warnblinkanlage einbauen

  • Hi gangster

    Weißt du was der TÜV zur Warnblinkanlage an Kleinkrafträdern sagt?

    Warnblinkanlage:
    - nach EG: unzulässig an Kleinkrafträdern, zu-lässig an Krafträdern
    nach StVZO: zulässig auch an Kleinkrafträdern - besonderer Schalter zur synchronen Funktion aller Blinker
    - Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO mit rotem Licht

    Gruß Michael


    Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware.
    Sie kann von jedermann kostenlos benutzt werden
    Da sie aber nicht Open Source ist, darfst du sie nicht verändern.

    :applause: