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NEW: Warnblinkanlage einbauen
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Hi gangster
Weißt du was der TÜV zur Warnblinkanlage an Kleinkrafträdern sagt?
Warnblinkanlage:
- nach EG: unzulässig an Kleinkrafträdern, zu-lässig an Krafträdern
nach StVZO: zulässig auch an Kleinkrafträdern - besonderer Schalter zur synchronen Funktion aller Blinker
- Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO mit rotem LichtGruß Michael
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*lol*
Echt cool