Auskunft zu deutschen Fahrzeugpapieren

  • Hallo, auch wenn der Beitrag wahrscheinlich hier fehl am Platz ist, ersuche ich dringend um Auskunft!
    Es geht um die in Deutschland üblichen Papiere bei einem 2-Rad.
    Mir wurde gesagt, es gäbe da bei der Zulassungsbescheinigung einen Teil I und Teil II und einen Fahrzeugbrief.
    Wie sehen diese Dinger denn nun eigentlich aus?
    Und was für eine Gültigkeit/Wertigkeit hat das COC-Papier in Deutschland??
    Gilt eigentlich dasselbe für alle Hubraumklassen oder ist das bei Mopeds mit weniger als 150ccm verschieden???
    danke
    wärnär

  • Hallo wärnär,

    fangen wir mal von "unten" nach "oben" an:

    Für die Kleinkrafträder und Mofas gab es früher lediglich eine ABE.
    Diese wurde dann im Zuge der Harmonisierung der Fahrzeugpapiere in der EU durch eine CoC-Bescheinigung ersetzt. Einen Fahrzeugbrief gab es hierfür nicht. Diese Fahrzeuge unterliegen auch nicht der Zulassungspflicht (lediglich Versicherungskennzeichen).

    Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis 125 ccm und einer Leistung bis zu 11 kW haben eine ABE bzw. CoC-Bescheinigung. Da diese nicht dem Zulassungsverfahren unterliegen, wird bei der Anmeldung hier lediglich eine Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) ausgestellt. Ein Fahrzeugbrief (bis 30.09.2005) bzw. eine Zulassungsbescheinigung Teil II (seit 01.10.2005) gibt es hierfür nicht.

    Bei den "richtigen" Motorrädern ab 125 ccm oder > 11kW wurde bis 30.09.2005 ein Fahrzeugbrief ausgegeben. Seit dem 01.10.2005 erhält man hierfür eine CoC-Bescheinigung vom Hersteller, auf deren Grundlage dann durch die Zulassungsstelle eine Zulassungsbescheinigung Teil I (früherer Fahrzeugschein) sowie eine Zulassungsbescheinigung Teil II (früherer Fahrzeugbrief) erstellt werden.

    Servus

    Hunter

    P.S.: Zu den Mustern der Papiere -> Wikipedia unter "Zulassungsbescheinigung"

    Edit: Etwas zu schnell getippt. Leichtkrafträder unterliegen nicht dem Zuslassungsverfahren. Deshalb wird hier kein Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt.

  • Hey, Hunter, danke, du rettest meinen Ar...
    dachte schon, es wäre alles umsonst gewesen!!!
    Ich will in Österreich einen auf ebay-Deutschland erworbenen Zip 100 4Takt Roller anmelden. Hat weniger als 11kw und ist Bj 2006.
    Das COC Papier und die Zulassung Teil 1 hab ich, aber in Ö verlangen die am Amt auch einen Teil 2..nur wußte niemand, wo der sein soll...
    Hab mir schon die Haare zerrauft, aber mit deiner Auskunft klärt sich ja alles, weils bei euch da offenbar mehrere Klassen gibt mit eben unterschiedlichen Anmeldeformalitäten!

    Wenn ich jetzt noch eine amtliche, deutsche Internetseite hätte, wo das was du schreibst "von Amts wegen" erklärt wird, sodaß ich drauf verweisen kann, dann kann eigentlich nix mehr schiefgehen....

    danke!
    wärnär

  • Hallo wärnär,

    hier mal die Seite des Landratsamtes Kulmbach zu Zulassung von Fahrzeugen.

    Im ersten Punkt zu den Hinweisen steht, dass die Betriebserlaubnis als Zulassungsbescheinigung Teil II gilt:

    http://www.landkreis-kulmbach.de/landratsamt-ku…ige-unterlagen/

    Hoffentlich hilft es Dir weiter!

    Offizieller ist es in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geregelt. In § 3 Abs. 2 Ziff. 1 c FZV sind Leichtkrafträder von der Zulassungvorschrift ausgenommen.

    Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 2 und Satz 2 FZV finden für Leichtkrafträder die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im
    Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II entsprechend Anwendung.


    Servus

    Hunter

    Edit: Erweitert um die bei uns geltenden Vorschriften

  • Ja, da die CoC höherrangiges Recht ist (EU-Recht), entfällt in diesem Fall die Vorlage einer nationalen Betriebserlaubnis (frühere ABE).

  • Also meines Wissens kommt es auch auf BJ und Art des 2 Rades an.

    Meine PK 125 z.b. besitzt noch bescheinigung Teil 1 und 2 da sie (bj.89) zu der Zeit noch als Kraftrad mit Leistungsbeschränkung galt. und es dafür keine Betriebserlaubnis im sinne von gibt wie z.b. bei der Sfera.

    ----<<<<< Grüssle aus der Pforte zum Schwarzwald >>>>>----

  • Das ist richtig. Die Anhebung auf 125 ccm und die Leistungsbegrenzung auf 11 kW bei Leichtkrafträdern erfolgte erst am 14.02.1996.

    Servus

    Hunter

  • ...ging alles glatt heute!
    Ich bekomme einen österreichischen Typenschein mit genau den Dokumenten, die ich aus Deutschland hatte.
    Eigentlich wollten die dann doch nur das COC Papier und irgendeinen Zulassungsnachweis, wegen des Datums der Erstzulassung....
    danke nochmal an alle hier!

  • Na super!


    Viel Spaß mit dem Roller  :roller2: , immer eine Handbreit Luft um die Karosserie und immer einen Liter Sprit im Tank wünscht Dir


    Hunter