Ist der Tüv Bericht bei Änderung d. Wohnortes beim Straßenverkehrsamt unbedingt notwendig?

  • Hallo,

    unser Wohnort hat sich in diesem Jahr geändert.

    In 2 Wochen habe ich einen Termin beim Straßenverkehrsamt um den neuen Wohnsitz in den Fahrzeugscheinen der KFZ´s ändern zu lassen.

    Braucht man dazu zwingend den Prüfbericht vom TüV, Dekra usw. oder reicht der Stempel im Fahrzeugschein über den nächsten HU-Termin aus?

    VG

    Markus

    Besserwisser leben den verzeifelten Versuch, durch die Abwertung anderer, ihren eigenen Wert zu steigern.

  • dh5yaz 10. November 2023 um 13:36

    Hat den Titel des Themas von „Ist der Tüv Bericht bei Änderung d. Wohnortes Straßenverkehrsamts unbedingt notwendig?“ zu „Ist der Tüv Bericht bei Änderung d. Wohnortes beim Straßenverkehrsamt unbedingt notwendig?“ geändert.
  • Nein, weil der Termin zur nächsten HU im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil1) steht.

    Allerdings, muß der Termin, n.m.W. mindestens 6Wochen Restlaufzeithaben.

    Nur, wenn ein abgemeldetes Fahrzeug verkauft wird, braucht der neue Besitzer den letzten HU-Bericht zur Wiederanmeldung.

  • Okay, genau so denke ich auch.

    Hier beim Straßenverkehrsamt steht das nämlich nicht so. Also die UND/ODER Geschichte.

    Mir ist ein Bericht verlorengegangen.

    Besserwisser leben den verzeifelten Versuch, durch die Abwertung anderer, ihren eigenen Wert zu steigern.

  • Ja. Das wundert mich nicht, wenn die Leute im VA, auch den Überblick verlieren. Was da alles in den letzten Jahren geändert, neu eingeführt oder weggefallen ist ..... Denke nur mal an das Wirrwarr mit den Führerscheinen. ich habe C1E OHNE Zeitbegrenzung. Mittlerweile darf ich aber nur noch Privatfahrten damit machen. Nehme ich einen 400€-Job an, also gewerblich, muß ich erst zum Arzt und einen neuen Führerschein mit Zeitbegrenzung erwerben.

  • Davor musst du 5 Module absolvieren je 8 Std.

    Eine Fahrerkarte musst dann auch beantragen, denn selbst wenn du ne alte Karre mit Tachoscheiben fährst, musst du die Fahrerkarte mitführen.


    Ich hab keine Module mehr mitgemacht, mein Kl2 läuft am 14 August 2024 ab, bis dahin werde ich als Berufskraftfahrer noch tätig sein.

    Offiziell hätte ich nach 48 Dienstjahren am 01. Nov in Rente dürfen, damit hätte ich aber wegen den 2 Monate auf mein Weihnachtsgeld und die Inflationsprämie verzichtet.

    :roller2: YAM

  • ... sonst hören wir demnächt noch was von nem Verkehrsunfall, weil nen 40 Tonnen-LKW die Kurve nicht gekriegt hat wegen Herzkasper oder so.

    Besserwisser leben den verzeifelten Versuch, durch die Abwertung anderer, ihren eigenen Wert zu steigern.

  • Herzkasper oder so???


    Bin für meine 64 und ein paar zerquetschte noch TopFit, spiele 2.te Bundesliga Billard und gehe 3x die Woche tanzen (Boogie Woogie).

    Hab absichtlich auf eine Verlängerung der Fahrerlaubnis verzichtet, damit ich aufhören MUSS!


    Aber jetzt mal ein Kraftfahrerwitz:


    Wurde mal gefragt, ob man in so ein Riesen-LKW gut schlafen könnte.


    Meine Antwort lautete: Im Prinzip schon..................................................

    Aber was glaubst du wie nervig das ist, diese Huperei, wenn man kurz dabei nach links rüberkommt :cool:

    :roller2: YAM

  • Also, nach dem Motto: "Hört auf, wie blöd zu Hupen! Da kriegt man ja kein Auge zu"! :ablacher::hauwech: