Pfennigfuchser haben die Möglichkeit, bei Halterwechsel und/oder Wohnortwechsel etwas Geld zu sparen.
Fall 1: Das Fahrzeug bleibt im Regierungsbezirk
a) Ich ziehe innerhalb des aktuellen Regierungsbezirkes um = Kennzeichen bleibt.
b) Ein neuer Fahrzeughalter wohnt im gleichen Regierungsbezirk = Kennzeichen bleibt.
Fall 2 : Das Fahrzeug verläßt den Regierungsbezirk
a) Ich ziehe in einen anderen Regierungsbezirk um = Kennzeichen darf auf Wunsch bleiben (§13 Abs.3 FZV seit 2015)
Wird das Fahrzeug danach, an einen neuen Fahrzeughalter abgegeben, wird ein neues Kennzeichen fällig.
b) Ein neuer Fahrzeughalter nimmt das Fahrzeug in einen anderen Regierungsbezirk mit = Kennzeichen darf auf dessen Wunsch bleiben (§13 Abs.4 FZV seit 2019)
Wird das Fahrzeug danach, an einen weiteren Fahrzeughalter abgegeben, wird ein neues Kennzeichen fällig, gleichgültig ob dieser Fahrzeughalter im gleichen oder einem anderen Regierungsbezirk wohnt.