Alte Nummernschilder bei Umzug oder Halterwechsel

  • Pfennigfuchser haben die Möglichkeit, bei Halterwechsel und/oder Wohnortwechsel etwas Geld zu sparen.

    Fall 1: Das Fahrzeug bleibt im Regierungsbezirk

    a) Ich ziehe innerhalb des aktuellen Regierungsbezirkes um = Kennzeichen bleibt.

    b) Ein neuer Fahrzeughalter wohnt im gleichen Regierungsbezirk = Kennzeichen bleibt.

    Fall 2 : Das Fahrzeug verläßt den Regierungsbezirk

    a) Ich ziehe in einen anderen Regierungsbezirk um = Kennzeichen darf auf Wunsch bleiben (§13 Abs.3 FZV seit 2015)

    Wird das Fahrzeug danach, an einen neuen Fahrzeughalter abgegeben, wird ein neues Kennzeichen fällig.

    b) Ein neuer Fahrzeughalter nimmt das Fahrzeug in einen anderen Regierungsbezirk mit = Kennzeichen darf auf dessen Wunsch bleiben (§13 Abs.4 FZV seit 2019)

    Wird das Fahrzeug danach, an einen weiteren Fahrzeughalter abgegeben, wird ein neues Kennzeichen fällig, gleichgültig ob dieser Fahrzeughalter im gleichen oder einem anderen Regierungsbezirk wohnt.

  • Von welchem Fahrzeug ist die Rede bzw. für welche Fahrzeuge gilt diese Regelung?

    Mofa,Kleinkraftrad,Leichtkraftrad,Motorrad ?

    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

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  • Da die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) für zulassungspflichtige Fahrzeuge gilt, sind zulassungsfreie Fahrzeuge wohl kaum betroffen.

    Bei zulassungsfreien Fahrzeugen reicht demnach eine Meldung an die Versicherung, die dann einen neuen Versicherungsnachweis zustellt.

    Einmal editiert, zuletzt von Minatho (27. März 2023 um 13:31)

  • Hab ich schon verstanden

    Dann ist demnach so,das eine 125er von der Regelung (FZV) nicht betroffen ist ,da ja zulassungsfrei

    Deswegen meine Frage

    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

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  • Eine 125er ist zulassungsfrei, unterliegt aber einem Zulassungsverfahren. Eine 125er ist lediglich steuerfrei.

    Darin liegt juristische Wortklauberei.

    Desgleichen bei den Fahrzeugpapieren. Da ist bei Klein- und Leichtkrafträdern, immernoch von einer Betriebserlaubnis die Rede.

    Heutzutage gibt es keine Betriebserlaubnisse (BE) mehr. Selbst neue Mofa's haben ein COC-Zertifikat, daß anstatt einer BE mitzuführen ist.

    Und dieser Wirrwarr nur, um 5€ für ein Nummernschild und den Gang zum Verkehrsamt sparen zu können?

    Dieser Laden KANN NICHT funktionieren.

    2 Mal editiert, zuletzt von Minatho (27. März 2023 um 14:35)

  • Was aber gilt, wenn ein zunächst zulassungsfreies Kleinkraftrad als Kraftrad angemeldet wird, erschließt sich mir auch nicht.