Wenn seinen grauen/rosa Lappen in die Checkkarte tauscht ( dann nur noch auf 15 Jahre begrenzt ), wird einem dann der M eingetragen oder tatsächlich nur der AM mit 45 km/h max.?
Ich habe nämlich keine Lust für meine RST 50 einen schweineteuren 125-Schein machen zu müssen, nur weil meine 50 km/h darf.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html
§ 6 Abs. 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.