Also das ist mir neu....
Wenn ich jetzt ne 80iger Sfera Kauf.... abgemeldet...ohne TÜV
...kann ich sie doch neu TÜVen lassen und wieder zulassen.
Das ändert ja nichts an der tatsächlichen Erstzulassung Anno 199X.
Stimmt, es ändert nichts an der Erstzulassung. Was allerdings seit einiger Zeit gilt, ist, das wenn der TÜV seit einiger Zeit abgelaufen ist, das man das Fahrzeug, unabhängig, ob Auto, Motorrad oder Roller mit großen Nummernschild, innerhalb von 2 Monaten nach TÜV-Ablauf durch den TÜV bringen muß, sonst droht eine vertiefte HU, die erheblich aufwändiger und teurer ist. Außerdem läuft der neue TÜV-Zeitraum ab dem Ablauf des alten TÜV - z.B. TÜV 3 Monate abgelaufen, dann läuft der neue Zeitraum nur 21 Monate anstatt 24 Monate.
Allerdings kann man zur Restauration bis zu 7 Jahre ein Fahrzeug stilllegen, ab 7 Jahre ist eine Neuzulassung notwändig, die die Kriterien eines Neufahrzeuges erfüllen muß.
In der Praxis sieht es aber so aus, das bei längeren Stilllegungen als 24 Monate der TÜV eine vertiefte HU durchführt, die fast einer Neuzulassung gleichkommt. Das Fahrzeug darf auch nicht aus eigener Kraft vorfahren, sondern muß zum TÜV transportiert werden. Gefundene Mängel müssen innerhalb von 1 Monat abgestellt und das Fahrzeug muß wieder dem TÜV zu einer neuen vertieften HU vorgestellt werden.