Ein 50er Roller wird nie "angemeldet" da er Zulassungsfrei ist. Meine Schwester wollte auch mal neue Papiere beantragen bei Kymco, es scheiterte aber am Straßenverkehrsamt, die einen Kaufvertrag sehen wollten, den hatte sie natürlich nicht... Zwar kann so einen Kaufvertrag jeder eben selber schreiben aber sie hatte danach keinen Bock mehr. Ein Rollerhändler der sowas öfters macht, meinte zu mir das wäre total egal, er schreibt sich bei sowas eben selber einen Kaufvertrag, dann geht´s zum Straßenverkehrsamt und dann kann man eine Zweitschrift ABE/COC beim Hersteller beantragen. Eine Einzelabnahme gem. §21 beim TÜV sollte nur zur Not durchgeführt werden, denn danach kann man den Roller nicht mehr so einfach umrüsten von 25 auf 45/50.
Beim 125er (auch 80er oder 100er) Rollern sieht es anders aus, normalerweise kann das Straßenverkehrsamt direkt einen neuen Schein bei Verlust oder Brief (Nach Ablauf des Aufgebots Verfahrens) ausstellen. Falls das Amt keine Daten hat, reicht eine Datenbestätigung von einer Überwachungsorganisation. Das geht natürlich nur wenn das Fahrzeug einwandfrei zu identifizieren ist und eine EG-Typgenehmigung hat. Bei älteren Fahrzeugen mit nationaler ABE kann es auch klappen. Wenn nicht dann ist eine Einzelabnahme gem. §21 beim TÜV nötig.