Beiträge von FrankKO

    Hi Ihr. Jetzt hab ich gestern den neuen Zylinder inkl. Kolben in Betrieb genommen. Ich finde der hört sich nicht normal an. Der macht unnormale Geräusche die ich von der SKR nicht gewöhnt bin. Schlecht zu erklären. Ich habe die Ölpumpe auf normal eingestellt und habe noch ca. 45 ml Zweitaktöl in 5 Liter Benzin gegeben. Verändert der seine Geräusche nach dem einfahren noch? Zylinder und Kolben sind von BGM. Am Vergaser hab ich nichts verstellt. Zu mager kann er ja mit dem zusätzlichen Öl nicht laufen. Lief er ja mit dem alten Kram auch nicht.

    ne. Ich meinte mit den 15 Gramm zieht er langsamer vom Start an. Die Variomatik war so mit dem Fett geliefert. Und den zu schweren Rollen. Ich mach das Fett raus, setze die 12,2 Gramm ein. Die werde ich gaaaannnzzz dünn mit Fett einreiben......

    Neuer Zylinder und Kolben weil mal ein Klemmer und Riefen entstanden sind. Kopf hab ich auch neu da der alte verzogen war

    Ich nun nochmal. Muss die Variomatik austauschen da in der Originalen die Laufbahnen verschlissen sind. Hab eine von Piaggio bestellt und bekam eine geliefert die augenscheinlich nicht passt. Hab heraus gefunden, dass ich die Öffnung vom Schutzblech vom Riementrieb der Ölpumpe vergrößern muss.

    Wie sieht es aber mit den Rollengewichten in dieser Variomatik aus? Passen die auf die SKR? Die Rollen die drin sind liegen auch im Fett. Soll das noch so sein mit dem Fett.

    Hallo Leute. Mal was von meinem SKR den ich nun seit knapp zwei Jahren fahre. Ich habe den Zylinder abgebaut weil er zwischen Kopf und Zylinder rausgeblasen hatte. Dabei entdeckte ich das im Raum unter der Kurbelwelle Öl war. Soviel das es schon durch den Rechteckkanal rauslaufen wollte. Weiterhin hatte ich dann die Ölpumpe ausgebaut. Die war hinten auch nass. Was kann das sein? Ölventil vom Mikuni kaputt? Verstehe aber nicht, wie Öl durch das Ventil ohne laufende Pumpe in den Kurbelwellenraum kommen könnte.

    Vielleicht weiß ja jemand den Grund?

    Frohes Neues.

    Eben Antwort vom TÜV erhalten:

    Sehr geehrter Herr Freiberg,

    Zunächst einmal ist es für eine Begutachtung zwingend erforderlich, das Fahrzeug an einer unserer Prüfstellen vorzuführen. Für die Begutachtung muß das Fahrzeug fertig umgerüstet sein.

    Bei derart massiven Umbauten wie den durch Sie geplanten, werden zahlreiche Prüfungen erforderlich.

    Bitte bedenken Sie, dass Sie immer die Prüfung und nicht das Ergebnis bezahlen und dass das Ergebnis nicht vorweggenommen werden kann. Sollte eine der durchgeführten Prüfungen negativ ausfallen, muß die Eintragung verworfen werden.

    Folgende Prüfungen / Nachweise werden je nach Grad der Leistungssteigerung erforderlich:

    Anforderungen bei Leistungssteigerungen bis 20 %

    Ermittlung von Motorleistung und Motordrehmoment

    Prüfung des Emissionsverhaltens und des Kraftstoffverbrauches

    Prüfung der Geräuschentwicklung

    Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit

    Bremsverhalten

    Eignung der Reifen

    Fahrerprobung über angemessene Strecke

    Eignung des Geschwindigkeitsmessers

    Prüfung der zulässigen Anhängelast

    Übereinstimmung mit weiteren gesetzlichen Vorschriften

    Anforderungen bei Leistungssteigerungen größer 20 % bis 40 %

    Wie bei 20 % und zusätzlich:

    Überwachung des Getriebeöls

    Schutzmaßnahmen gegen Abreißen der Kardanwellen

    Anforderungen bei Leistungssteigerungen größer 40 %

    Zusätzlich:

    Betriebsfestigkeit

    Dauererprobung mindestens 2000 km (Vorgegebenes Lastprofil)

    Betriebsfestigkeit auf der Basis des Serienfahrzeuges

    Bremsverhalten

    Bremsverhalten aus 0,8 x Vmax (3x im eingekuppelten Zustand)

    Der Gesamtkostenumfang kann nur sehr grob abgeschätzt werden.

    Wenn alle Prüfungen selber durchgeführt werden müssen und nicht anderweitig, zum Beispiel vom Hersteller Nachweise vorgelegt werden können, ist der gesamte Gebührenumfang mit Sicherheit im deutlich fünfstelligen Euro Bereich.

    Eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens führt grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.


    Irgendwie hab ich das Gefühl das man mich nicht verstanden hat. Hatte extra darauf hingewiesen das es den Roller in dem Rahmen als 50er, 80er und 125er gab. Mit und ohne vordere Scheibenbremse.........nach dieser Ausführung müßte ich ja das volle Programm nachweisen. Kann ich mir nicht vorstellen. Muss da mal persönlich hin und mit dem Dienststellenleiter reden. Und wenn es dabei bleibt, dann weiter als 50er. Das wäre aber wieder typisch Deutsch, besser vom Fahrwerk und Bremsen wie als original 50er, jemand der das Teil offiziell anmelden möchte und dann nur teure Steine in den Weg legen!! Versteh das jemand.