Neuer Autoführerschein, nur 45 km/h Roller erlaubt?

  • Hallo zusammen,
    Mich beschäftigt eine Frage schon länger aus reiner Neugier...
    Wenn heute jemand einen Autoführerschein macht, dann darf er ja Motorroller mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h fahren.
    Darf dieser also keinen Roller fahren, der mit 50 km/h eingetragen ist ?

    Ich habe noch den alten Führerschein, in dem drin steht, das ich bis 50 km/h fahren darf, von daher betrifft mich das ja nicht.

    Manuel

  • Der Autoführerschein (Klassse B) enthält Klasse M.
    M ist Roller bis 50ccm / 45 km/h.
    Allerdings darf man auch Roller mit Bj. vor 2002 auch mit den eingetragenen 50 fahren und die DDR-Möps vor 1992 sogar mit 60.

    Mfg Luca

    Hier könnte ihre Werbung stehen!

  • Ich verweise beinfach mal auf das was ich durchmachte:
    https://www.sfera-haiza.de/wbblite2/index…d&threadID=8874

    Zitat


    Fahrerlaubnissverordnung kurz FEV

    § 76 Übergangsrecht
    § 6 Abs. 1 zu Klasse M
    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

    1.
    Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

    ....

  • Kann die Aussagen der anderen nur bestätigen, alles was 50cm³ hat.

    Max

    Drei Dinge kann ich mir nicht merken: Das eine sind Namen, das zweite sind Zahlen und das dritte - hab ich vergessen. :D

  • Zitat

    ... egal wie viel km/h eingetragen iss.
    Du darfst dann alles wirklich fahren.
    Mit 50ccm nat^^

    Nee, alles wohl nicht.
    In meiner Jugendzeit gab die die sog. "Kleinkrafträder" (z.B. Zündapp KS 50 Watercooled), die hatten auch nur 50 ccm.

    Hier bei Ebay

    Falls Ihr mal mitfahren wollt:
    [video]

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    [/video]

    Die liefen serienmäßig und auch legal über 100 km/h . Kosteten aber ein Vermögen an Versicherung (damals so um die 800 - 1000 DM pro Jahr) und verschwanden daher vom Markt.

    Diese Kleinkrafträder hatten keine Bauart bedingte Geschwindigeitsbeschränkung. Daher nehme ich nicht an, dass man die mit Klasse M fahren darf.

  • Zitat

    Aber mal ganz ehrlich, der Drehzahlmesser war doch net der beste gewesen oder?

    Bei Tempo 130 hatten die ungefähr eine Drehzahl von 13.000 Umdrehungen.

    Exoten waren die früher nicht. Von meinen Freunden fuhr jeder zweite mit so einem Teil rum.

    Ich hatte leider nur Geld für ein gebrauchtes Mofa (Kreidler MF2 Zweigang Automatik).

    Aber das fuhr auch 60 km/h :motorrad: :geil:

  • Stimmt, die Zündapp Dinger darf man dann wohl doch nicht fahren, trotz 50cm³

    Zitat


    - Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
    - Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    Max

    Drei Dinge kann ich mir nicht merken: Das eine sind Namen, das zweite sind Zahlen und das dritte - hab ich vergessen. :D