Polizei-Erlebnisse

  • Ich hatte immer nur Positive Erfahrungen. Ja Gut Einmal musste ich den Original Auspuff anbringen und vorführen. Aber das war nur eine Mängelanzeige.

    Kein Prüfstand. :)

    smiley2026 Eine schöne Woche. Gruß Peter smiley2026

  • Langsam fängt es an zu Nerven !

    Ich komme aus Mönchengladbach und obwohl ich schon fast 50 bin, habe ich erst Ende 2012 mit dem Rollerfahren angefangen. Ich fahre momentan eine Generic Ideo 50, baue gerade eine Sfera RST 50 auf und habe noch eine reparaturbedürftige Krause Duo "auf Lager",...

    Ich bin in den letzen (fast genau 7) Jahren noch NIE !! von der Rennleitung angehalten worden, aber jetzt eskaliert es:

    04.09.2019, ca. 07:10. auf dem Weg zur Arbeit:

    Es stelle sich an einer Ampel ein Streifenwagen neben mich und die Beamten meinten, ich solle mal "rechts ranfahren".

    Darauf hin kam erstmal das übliche, Führerschein, ABE, Versicherung. Dann kamen die Fragen :" Haben Sie schon mal etwas mit der Polizei zu tun gehabt ? / Haben Sie schon mal etwas mit Drogen zu tun gehabt ? / Haben Sie Drogen konsumiert ? / Haben Sie Alkohol konsumiert ?"

    Ich habe alle Fragen mit NEIN !! beantwortet und darauf wurde erst ein Pupillenreflex Test und danach ein Rombach Test (Arme nach vorne, Füsse zusammen, Kopf mit geschlossenen Augen in den Nacken und denn auf Kommando 30 Sek. abschätzen) mit mir durchgeführt. (Ohne positive für die Polizei bzw. negative Ergebnisse für mich :angel:)

    Komischerweise haben "Die" sich wirklich NULL für den Roller interessiert, lediglich ob das Kennzeichen sich mit den Versicherungspapieren "deckt".

    Nach diesen Tests wurden mir die zwischenzeitlich überprüften Dokumente wieder ausgehändigt und mir noch eine gute Fahrt und einen schönen Tag gewünscht.

    13.09.2019, ca. 07:20. auf dem Weg zur Arbeit:

    Déjà-vu, ein Streifenwagen fährt hinter mir her und nach einigen 100m wurde das Blaulicht eingeschaltet und im Rückspiegel konnte auf dem Dach des Autos den Schrifttzug "Bitte folgen" erkennen. (Wie soll ich bitte einem Fahrzeug folgen, das ca. 10m hinter mir auf der rechten Seite einer 2-Spurigen Strasse fährt ????, "Die" hätten mich ja auch schon längst überholen können)

    Danach kam das selbe Spiel: Papiere, Polizeibekannt, Alkohol, Drogen, Pupillen- und Rombach Test, alles schon wieder negativ :angel:.

    Wieder mal hat sich die Polizei NULL für den Roller interessiert, lediglich ob das Kennzeichen sich mit den Versicherungspapieren "deckt".

    Auf meine Frage, warum ich denn innerhalb von 9 Tagen 2x überprüft worden bin, erhielt ich lediglich die Antwort: "Das liegt daran, dass Sie ein Kleinkraftrad fahren"

    Allerdings muss ich wirklich dazu sagen, dass die Polizisten/innen jedes mal wirklich sehr freundlich waren.

    Aber trotzdem NERVT es !!!!!!!!!

    Sfera RST 50 C01 BJ. 1995

    Einmal editiert, zuletzt von singlespeed (13. September 2019 um 21:21)

  • Die armen Schweine auf Streife machen auch nur ihren Mistjob. Wahrscheinlich ist bei dir mal wieder eine Kontrollzeit, in der verstärkt nach Junkies und Säufer gefahndet wird.

    Bei uns auf dem Land gibt es nur einige wenige Mal im Jahr an bestimmten Punkten der Bundesstraße Rasterfahndungen, meist speziell nach Junkies und Säufern, wo alles rausgewunken und kontrolliert wird.

    Dafür sind wir von Freitag 20 Uhr bis Montag 6 Uhr polizeifreie Zone, in der die Polizeiwache im Ort unbesetzt ist und die Jugend mit ihren frisierten Mopeds und Krawallmöhren rumheizt.:lach:

    Euro-Norm? :zunge: Der Duft der freien Fahrt kann nur aus einem kat-freien Zweitakter kommen! :thumbup:

  • Carsten S.

    Natürlich machen diese Beamten nur Ihre "Arbeit", das mache ich ja auch in meinem Beruf, außerdem finde es ich auch gut, wenn ab und zu Kontrollen stattfinden, es gibt wirklich genug Idioten im Strassenverkehr (das muss ich einem Rollerfahrer wohl nicht sagen,..??)

    Was mich aber zumindest nach meinem persönlichem Rechtsempfinden empfindlich stört, war nach meiner Nachfrage die Aussage einer Polizistin zum Grund der letzten Kontrolle: "Das liegt daran, dass Sie ein Kleinkraftrad fahren, aber bestimmt nicht an Ihrer Fahrweise oder Geschwindigkeit"

    Das heisst doch eigentlich für ALLE Fahrer eines Kleinkraftrads, dass ein "Generalverdacht" gegenüber diesen bezüglich Drogen (wieviel und welche auch immer) besteht,...

    Ich denke, dass diese Praxis nicht wirklich "rechtens" sein kann . So könnte die Polizei (ich übertreibe jetzt wirklich sehr) ja auch z.B. alle Leute mit längeren Haaren die sich im öffentlichem Raum bewegen wegen Verdachts auf den Verstoß gegen das BTMG kontrollieren,...

    Sfera RST 50 C01 BJ. 1995

  • Das Problem mit Drogen kennen wir hier in Berlin nur all zu gut.............Görli sei Dank. Aber hier gibt es einige Probleme........zur Zeit schaukelt sich eben Das Thema SUV im Strassenverkehr hoch.

  • Zweiradfahrer sind immer Verdächtig. :teufel:

    smiley2026 Eine schöne Woche. Gruß Peter smiley2026

  • Ja die Geschichten schreibt das Leben. Man kann der Polizei auch keinen Vorwurf machen und vieles müssen die auch nur nach Bauchgefühl machen.

    Wir leben nunmal in einem Land wo alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Wenn man sich mal überlegt womit die Polizei täglich konfrontiert wird von Drogen, Verkehrssachen, Waffensachen.

    Blickt doch keiner mehr durch. Wenn man überlegt, dass bei den wenigstren angekommen ist, dass auch das schweizer Taschenmesser dem Führverbot unterliegt wissen auch nicht alle. Habe es vorhin im Zug bei einer Familie auf dem Tisch liegen sehen.

    Dann hat man auch das mit den vielen Führerscheinklassen, Fahrzeugmodellen und einen Zubehörhandel der prall voll gesteckt ist mit Fahrzeugteilen.

    Ich machte ja auch nur b196 weil ich in den Kontrollen nur knapp einem "Fahren ohne Fahrerlaubnis" entgangen bin weil die Klasse M nur 45km/h schnell fahren darf.

  • ..., dass auch das schweizer Taschenmesser dem Führverbot unterliegt wissen auch nicht alle.

    sorry offtopic

    Moin sfera-haiza ,

    bist du dir da sicher?

    Ich konnte weder im Waffengesetz (§ 42a WaffG) noch beim Bundeskriminalamt "Was fällt unter das Führverbot des § 42 a WaffG?" eine Beschreibung finden, bei der ein Führverbot für das typische Schweitzer Taschenmesser (Klinge unter 12cm, keine Einhandbedienung möglich) im öffentlichen Raum beschrieben wird.

    Gruß

    Marc

  • weil die Klasse M nur 45km/h schnell fahren darf.

    Also Bananen Republik Deutschland wird immer banaler... Stellt euch mal vor, wenn einer den Klasse M hat und der holt sich ne alte Simson der DDR Kult maschine, der fährt legal, laut Papiere, 70 km/h und da frage ich mich, für was dann diese Klasse M? Dann müsste man theoretisch den Simson drosseln, was dafür kein Drosselbart gibt???? Was ein Logik...

  • Mit M darfst Du keine 45 km/h fahren.

    M ist Fahrrad mit Hilfsmotor und Mofa bis 25 km/h und maximal 50 ccm.

    Für 45 km/h brauchst Du AM.

    Eigentlich müssten alle e Biker M vorlegen da die ja auch mit einem Hilfsmotor fahren...

  • M war früher wie heute AM. AM ist aber nur auf 45 begrenzt. Die Sferas laufen ja schneller und damit hatte eine Polizist bei sfera-haiza ein Problem. (wenn ich es noch richtig weis)

    Immer am Schrauben 8o:andiearbeit:und fahrensmiley2026:sfera::motorrad:smiley2027

    Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und verständlich formuliert wurde.

  • Mit M darfst Du keine 45 km/h fahren.

    M ist Fahrrad mit Hilfsmotor und Mofa bis 25 km/h und maximal 50 ccm.

    Für 45 km/h brauchst Du AM.

    Eigentlich müssten alle e Biker M vorlegen da die ja auch mit einem Hilfsmotor fahren...


    Eben genau diese Diskussion hatten wir auch schonmal in dem Thema. Dass kann keiner einem sagen. Ich habe ja M und darf halt meine Sfera 50 fahren. Nun hatte der Polizist da einiges durcheinander gewürfelt.

    Nun ist allerdings die absolute Frage, die mir auch keiner aus der Führerscheinstelle beantworten konnte als ich mir jetzt b196 eintragen ließ: Wenn doch M mehr kann als AM, man aber bei einer Führerscheinreformierung nicht schlechter gestellt werden darf, wie im Beispiel Trikes: Ich darf mit meinem Autoführerschein Trikes fahren, ab 2012 durfte man es nichtmehr. Also steht bei mir im neuen Führerschein A und A1 mit der begrenzenden Schlüsselzahl für das Fahren von Trikes drin.

    Nun kann man sagen, dass es mir egal sein könnte ob nun bei mir aus M dann AM wird weil ich eh B196 drin habe.

    Kann mir in dem Fall nicht ganz egal sein, weil ich Rechte dadurch verliere. Den b196 ist nur in Deutschland gültig, mein M aber international.

    Und genau da liegt der Hase im Pfeffer wie ich finde. Ich habe allerdings dazu noch keine Urteile gelesen.

  • War da nicht was mit Klingenlänge max 4cm oder kam das doch nicht?

    Ich bin aufgrund einiger meiner Hobbies fit im Waffenrecht. Aktuell gilt bei dem Führen von Messern:

    - einhändig zu öffnende Messer mit Klingenarrettierung, Butterfly/Balisong, Fallmesser, bestimmte Springmesser sind verboten zu Führen, Ausnahme ist die berufliche Nutzung

    - alle Klingenformen, die speziell zum Kampf entwickelt wurden wie z.B. Tantoklinge, beidseitig geschliffene Klinge ( z.B. Dolch ), Sichelklinge, Bajonett, etc. unterliegen dem absoluten Führverbot!

    - Einige Messerbauformen wie z.B. Balisong und Fallmesser unterliegen sogar dem Besitzverbot, hier steht bei Verstoß eine mehrjährige Haftstrafe an

    - ansonsten gilt eine maximale Klingenlänge von 4 cm für das legale Führen eines Messers, Ausnahme besteht bei beruflicher Nutzung oder wenn eine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt, z.B. WBK, Jagdschein, Kleiner Waffenschein

    Bei den genannten Ausnahmen besteht eine maximal erlaubte Klingenlänge von 12 cm. Die Klingenlänge beinhaltet auch das Heft ( ungeschärfter Bereich der Klinge zum Griff hin ).

    Allerdings dürfen Messer, die nicht dem Besitzverbot, aber dem Führverbot unterliegen, in einem abgeschlossenen Behältnis transportiert werden. Da die Begriffe abgeschlossen und Behältnis nicht näher definiert sind, wäre es theoretisch möglich ein solches Messer in einer Plastiktüte, "abgeschlossen" mit einem Kabelbinder, zu transportieren.

    Dieses gilt auch auf dem Weg zur beruflichen Tätigkeit und zurück!

    Bei der Polizei gilt dann ein zu transportierender Gegenstand als transportiert, wenn das Auspacken und Nutzungsbereitmachen länger als 30 sec. dauert. Somit fällt in den allermeisten Fällen die Plastiktüte aus.

    Euro-Norm? :zunge: Der Duft der freien Fahrt kann nur aus einem kat-freien Zweitakter kommen! :thumbup: