Sfera-Freak stellt vor: DIE RST - DER Klassiker! ;)

  • Zitat

    Original von gangster_x
    Naja wenn man Mofa fährt ist es erlaubt bei 50igern bin ich mir dabei aber nicht ganz sicher.

    Der TÜV schreibt dazu folgendes :

    Die Anzahl hängt von der Erstzulassung (EZ) ab:
    vor EZ 01.01.1990 1 links
    ab EZ 01 .01.1990 unter 100 km/h 1 links
    ab EZ 01.01.1990 über 100 km/h 2
    Wenn der Spiegel mit einem Prüfzeichen versehen ist, stimmt auch die geforderte
    Größe von 69 cm/2 und er ist somit zugelassen.


    Hier mal das gesamte Dokument was der TÜV generell zu Anbau und Austausch von Teilen sagt.

    Gruß Michael


    Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware.
    Sie kann von jedermann kostenlos benutzt werden
    Da sie aber nicht Open Source ist, darfst du sie nicht verändern.

    :applause:

    Einmal editiert, zuletzt von DJABC (2. November 2007 um 08:50)

  • Ist doch scheiss egal! Was spammt ihr meinen Thread mit sowas zu? ><

    Wer mit F1-Spiegeln rumfährt, hat damit zu rechnen! Und Schluss ... ><

  • Jop, ich bekomme gerade das eine Teil neu lackiert, wenn ich es wieder habe parke ich die Karre bei meiner Firma in der Tiefgarage, dann kann ich auch gleich Fotos machen! ;)