Muss der Roller mit einem Drosselgutachten vorgeführt werden?

  • Moin, mir wurde letztens gesagt das ich mein Roller ohne Probleme mit meinem Drosselgutachten Anmelden kann bzw. will ich ich ihn ummelden, da ich jetzt einen neuen Roller habe. Stimmt das oder muss der beim Tüv vorgeführt werden?

    Lg Alex:sfera:

  • Musst du bei deiner Versicherung nachfragen.

    Manche machen das manche nicht

    Ein Experte kennt die Lösung, ein Profi arbeitet sachgerecht daran, die Lösung zu finden. :sfera:

  • Genau, das ist doch dann nur eine reine Sache der Versicherung. Musste anrufen und nachfragen, ob sie das Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug ausstellen können. Glaube das ist aber zu aufwendig, weil sie zu einem Kennzeichen dann andere Papiere anfertigen müssen. da wird es einfacher sein das alte Kennzeichen zurück zu nehmen und neue Papiere auszustellen.

  • Es geht ja weiter: Handelt es sich um eine Online-Versicherung oder wurde die Versicherung beim Makler vor Ort gekauft? Wenn du das Täfelchen noch zurück senden musst (Einschreiben) rechnet sich der Aufwand für die letzten 3 Monate doch kaum noch.

    Zum Thema Gutachten: Ist der "neue" Roller schon zum Mofa umgeschrieben? Die Versicherung interessiert ein Gutachten eines Drosselherstellers nicht. Da kannst du ihn nur so versichern wie er auch die ABE/Papiere hat (25/50km/h). Selbst das wird ja zumindest bei Online-Verträgen nicht überprüft. Da bist du selbst für wahrheitsgemäße Angaben verantwortlich. Wenn das dann im Schadensfall nicht passt kann die Versicherung natürlich versuchen, sich von der Schadensregulierung frei zu halten. Dies nur mal so am Rande: Ein 50km/h-Roller sollte daher auch nicht als 45km/h-Roller versichert sein. Das haben einige Versicherungen aber gerne als Standardauswahl.

    Gruß Ralf