Mikuni vm20 300 Luftgemischschraube mit ohne o Ring?

  • I werd narisch...

    Hatte heute Skr vom Spezl.

    Habe ebenfalls Probefahrt (noch mit Champion Kerze) gemacht.

    69km. Meist Überland 90kmh, Teil Dorf 50km.

    Zuvor hatte ich Benzin und ölstand mit meterstab gemessen. Also Luft zwischen Benzinstand und OK Füllstuzen. Auch beim Öl.

    Nach Tour, dann wieder soweit aufgefüllt wie vorher gemessen.

    Also die verbrauchte Menge.

    Wahnsinn!

    2,6L vom gefüllten 5L Kanister auf 69km.

    Macht 3,8l auf 100km!

    Öl waren es ca. 70ml

    Das kann doch nicht wahr sein?

    Skr mit 3,7l auf 100km?

    Kann das sein?

    Am WE teste ich das nochmals.

    Einmal editiert, zuletzt von SferaPeter (23. März 2023 um 17:40)

  • Ich wäre froh über nur 3.7l.

    5 ist realistisch.

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Ich bin bei etwas knapp über 6 Litres ?

    Aber für 26PS ist das ein Traumwert

    Wenn ich brav unter 6000U/min bleibe dann schaffe ich auch 5,5 l

    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

    Spoiler anzeigen
  • André, die 69km stimmen schon. Sagt auch maps. Von den 5L korrekt getankten Kanister, waren noch 2,4L über. Also 2,6l auf 69km.

    Ich glaube das auch nicht. Zuvor - vor Vergaser Reinigung mit sito Auspuff und E Choke - hat sie lt. Spezl gut 6l gebraucht.

    Jetzt nach Vergaser Reinigung und sc12 Topf und manueller Choke nur knapp 4L.

    Kann das echt sein :nixweiss:

    Einmal editiert, zuletzt von SferaPeter (23. März 2023 um 19:18)

  • Moin zusammen.

    Mal was anderes....

    Da habt Ihr auch viel mehr Erfahrung... Möchte keinen neuen Beitrag aufmachen...

    Wir möchten uns einen Schlachtroller SKR holen.

    Diese hat zwar noch Tüv, wird aber abgemeldet verkauft.

    Nun müssen wir diese ja nach Hause bringen....

    Anhängervariante möchten wir vorerst nicht machen. Nur, wenn es keine andere Lösung gibt.

    Wie können wir den Roller also zu uns überführen? Sind 100km.

    Wäre für eine schöne Überführungsfahrt ideal (wenn Wetter passt).

    Kurzkennzeichen?

    Wie funktioniert das?

    Bei seiner aktuellen Versicherung anrufen, und so eins bestellen?

    Dürfte das alte Kennzeichen dann drauf bleiben (anderer Landkreis)?

    Hat hier jemand Erfahrung wie das abläuft und ca. kostet?

    Danke

  • Da bist du günstiger dran, wenn das Fahrzeug ganz normal auf dein Name angemeldet wird um es zu Überführen.

    Für ein Kurzzeitkennzeichen braucht man auch eine eVB-Nummer.

    Dann bekommt man vom Amt ein Kennzeichen zugeteilt, welches ca 5 tage gültig ist.

    Die Kosten bei sowas sind oftmals höher als wenn man es normal anmeldet und dann wieder abmeldet.

    Also:

    eVB-Nummer

    Ausweis

    TÜV-Bericht (nicht beim Kurzzeitkennzeichen)

    Hier kann man direkt auf der Seite vom ADAC nachlesen:

    Kurzzeitkennzeichen: Alles zu Kosten & Versicherung
    Kurzzeitkennzeichen sind für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten für die Dauer von maximal 5 Tagen gedacht.
    www.adac.de

    :roller2: YAM

  • Super. Vielen Dank.

    Wo sehe ich, wieviele Vorbesitzer der Roller hatte?

    Bekomme ja Zulassung Teil1 und ABE.

    In Teil 1 wurde neu ausgestellt. Da stehen die Vorbesitzer nicht drinnen...

    Danke

  • Sollte in der ABE stehen, ansonsten: Pech gehabt!

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Er schreibt was von einer SKR, da stehen die Vorbesitzer im Fahrzeugbrief. Wurde bei der letzten Zulassung ein neuer ausgestellt.....PECH.

    In er Regel bekommt man den alten noch entwertet mit, einfach danach fragen.

    Aber wen interessiert bei einen Schlachtroller die Anzahl der Vorbesitzer??? :gruebel:

    :roller2: YAM

  • Hi. Danke.

    Du hast Recht!

    Am günstigsten ist folgendes!

    .Ummeldung mit altem Kennzeichen! (Also wir fahren mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers. Sparen so ein neues Kennzeichen)

    .Saisonkennzeichen beantragen (so 40e)

    .Da Tüv drauf ist, können wir den Roller bis Ende Mai "heizen"...

    Und dann können wir den ja wieder für 7,5e abmelden, sollten wir diesen als Schlachtroller nehmen. Sonst neuer Tüv.

    Danke

  • SKR hat keinen Fahrzeugbrief,sondern eine ABE

    (da zulassungsfrei)

    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

    Spoiler anzeigen
  • Das ist vermutlich vom Landkreis zu Landkreis anders. ich hab für meine 125.er einen FZB erhalten, und Fahrzegschein. Sowie ein kleines Motorradkennzeichen.

    "Ummeldung mit altem Kennzeichen!"

    das geht nur, wenn es im selben Zulassungsbezirk umgemeldet wird, bei 100 Km Entfernung bezweifle ich das. Unser Landkreis ist das Zweitgrösste in BaWü und wir haben auch nur einen Durchmesser von 84 Km.

    Bei Ummeldung in dein Wohnbezirk, brauchst du ein neues kennzeichen.

  • ..... hab ich jetzt den Faden verloren, oder ging es hier nicht die ganze Zeit um eine 125er?

    Ich glaub, ich brauch 'n Schnaps.

  • @Minatho

    Meine SKR (eigentlich Skipper) ist eine 125.er

    Alle 125.er bekommen bei uns einen Fahrzeugbrief + Fahrzeugschein (okok, die heissen jetzt anders)

    Achja.....Und auch die kleine Nummerntafel (kein Pizzablech).

    Frank....ähhh Sfera-Peter schreibt ja von einer 125.er Schlacht-SKR

    Anbei auf die schnelle 2 Bilder meiner 125.er Hexe, mit Brief (Zulassung Teil2) und Fahrzeugschein.

    Papiere der SKR sind in der 2.-Wohnung, sehen aber genauso aus.

  • Ok. Der Verkäufer aus lkr Rosenheim hat gesagt, ich könnte mit seinem Kennzeichen ruhig fahren. Ummeldung also auf sein ehem. Kennzeichen.

    Wäre möglich, kostet weniger.

    Mir wäre es egal, wenn ich die 2 Monate solange TÜV noch läuft, mit diesem Kennzeichen fahre.

    Sollte in Bayern gehen.

  • Irgendwas geht hier schief...

    Wohnst du im Zulassungsbezirk Rosenheim?

    Wenn nicht, kannst du es auf DEINEM NAMEN nicht mit seiner rosenheimer Nummer ummelden...Capito!

    Wenn du es auf deinen Namen ummeldest, dann nur mit einen Kennzeichen aus dem ORT, wo du wohnst., und da ist hier unbekannt, da kein Karteneintrag hinterlegt hast.

    :roller2: YAM

  • .....dann nur mit einen Kennzeichen aus dem ORT, wo du wohnst......

    Stadt oder Kreisstadt.

    Da aber weder das Eine oder das Andere zutrifft, bedarf es eines Kurzzeit-Kennzeichens, oder aber Verladung.

    Es ginge, wenn der Roller noch angemeldet wäre, und der Fahrzeughalter eine Überführungsfahrt erlaubt.

    Der Roller hat aber noch mehr als 6Wochen TÜV?

    Dann ginge auch folgendes Scenario.

    Der Verkäufer übergibt Dir Zulassungsbescheinigung Teil 1 und letzten Tüv-Bericht.

    Damit schnell zur Versicherung, anschließend zu DEINEM Verkehrsamt, und den Roller mit neuem Nummernschild abholen.

    Was der Verkäufer da meint ist, wenn der Roller im Zuständigkeitsbereich des jetzigen Verkehrsamtes (Rosenheim) bleibt. Tut er aber nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Minatho (25. März 2023 um 20:42)