Sfera NSL Scheinwerfer schwarze Folie erlaubt?

  • Ich denke mal das die Frage von „ DerSferaFahrer“ zu seiner Zufriedenheit beantwortet wurde

    Wird mir schon wieder etwas zu politisch und Offtopic hier

    Bin raus aus der Nummer

    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

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  • Ganz unpolititisch - laut § 50 StVZO müssen für den Scheinwerfer die Beleuchtungsstärke für das Fernlicht in 100 m für unter 100 cm³ 0,25 lx betragen, für über 100 cm³ 0,5 lx.

    Da ich eine Tönungsfolie noch da hatte, habe ich eben mal gemessen, wieviel Licht die "schluckt". Kamen nur noch weniger als 30% an in einem Abstand von 13 m, und dabei ist die Tönungsstärke gefühlt deutlich weniger stark getönt als das Bild oben. Aber war auch keine "Scheinwerfer Tönungsfolie". Soll ja angeblich welche geben, die 90% Licht durchlassen.

    Abgesehen davon wird man für Änderungen an Beleuchtungseinrichtungen mit Folien keinen Sachverständigen finden, der einem sowas absegnet, selbst wenn man die 0,25 lx schaffen würde bei einem 50er.

    Einmal editiert, zuletzt von Mattis (15. Dezember 2022 um 17:14)

  • Eigentlich doch ganz einfach. Alles, wa nicht dem original entspricht und keine ABE oder Tüv-Eintragung hat und zur Fahrsicherheit gehört, ist eigentlich nicht erlaubt. Alles andere hat ein E-Prüfzeichen. Ich fahre am Elyseo, genauso wie der Sfera ein Tagfahrlicht. Dieses hat ein E-Prüfzeichen (eigentlich für PKW) und ist Dank besch..... Frontlich deutlich sichtbarer als der normale Scheinwerfer. Das fahre ich jetzt seit mehreren Jahren so und die rennleitung hat noch nie was gesagt. Da es LED-Leuchten sind , ist der Stromverbrauch auch nur bei ca- 7,5 anstattt bei 35 Watt. Das merke ich gerade bei viel Kurzstreckenfahrten mit viel Stop and Go. Dieses Tagfahrlich ist auch noch Heller als diese 35 Watt funzel..... Eigentlich müsste ich mir ja am Roller meine Maglite drann schrauben, die ist heller.

  • Moin,

    es ist doch ganz einfach. Alle Leuchten mit Außenwirkung haben eine Zulassung und zwar so, wie sie das Werk verlassen haben.
    Sie dürfen nicht verändert werden und auch nur mit dem Zulässigen Leuchtmittel betrieben werden.
    So wäre es auch nicht erlaubt eine Klarsichtfolie zum Beispiel als Schutz vor Steinschlag aufzukleben.

    Genaugenommen ist es gar unzulässig einen vergilbtes Scheinwerferglas aufzupolieren und ggfs. neuen Klarlack aufzutragen.

    Gruß

    Thomas