Mischbereifung am Motorrad ?

  • Hallo,

    laut Internet ist Mischbereifung seit einiger Zeit für motorisierte Zweiräder zulässig.

    Allerdings hat sich der Gesetztgeber im Gegenzug wieder etwas ganz tolles neues einfallen lassen.

    Die Reifenbindung (ersichtlich im Fahrzeugschein).

    Also die ausschließliche Freigabe bestimmter Reifentypen und Fabrikate, die man auf seinem Raketoped draufziehen lassen darf bzw. muss.

    Es kann also sein, das man igendwann, beim Besitzerwechsel/Umschreiben nen neuen Fahrzeugschein bekommt, in dem Reifen eines bestimmten Herstellers eingetragen sind.

    Das ist mir gerade bei einem Besuch meines Moppet-Reifendealers aufgefallen.

    Gesucht sind Reifen 110/90 16 bzw. 130/90 15. Kriegt man in der Bucht beide zum Stückpreis von ca 60,-Euro in Mischbereifung.

    Nun hab ich ja gar keinen Fahrzeugschein/brief weil der ja beim Verkäufer schon verloren gegangen ist.

    Muss jetzt also erst mal bei dem Fahrzeughersteller anfragen ob es eine Reifenbindung für das Fahrzeug gibt.

    Dann kommt da eventuell ein Markenreifen dabei raus der Stück 160 Euro kostet.

    Ausserdem zieht mein Reifenpfutzi keine mitgebrachten Reifen auf. Angeblich aus versicherungstechnischen Gründen .... :gruebel:

    Nebenbei, hat hier jemand eine Suzuki GZ125 Marauder und könnte wegen einer möglichen Reifenbindung mal einen Blick in den Fahrzeugschein werfen?

    Viele Grüße

    Markus

    Besserwisser leben den verzeifelten Versuch, durch die Abwertung anderer, ihren eigenen Wert zu steigern.

  • Vor dem Ferkehrsamt, mußt du ja zum TÜV. Die sehen doch auch nach den Reifen und haben Herstellervorgaben in einer Datenbank.

    Ich würde vorab nachfragen, damit du am Tag X auch die richtigen Pneus drauf hast.

    Mit einem entsprechenden Vermerk auf dem Prüfprotokoll, geht dann alles seinen Gang.

  • Das Problem ist, das ich mit den Reifen die drauf sind niemals eine Plakette bekomme.

    Das Profil wär noch okay, nur kann man in den Zwischenräumen der Reifen durch die Risse fast bis auf die Karkasse schauen.

    Also müssen vor dem Tüv neue Reifen drauf. Da hilft es auch kaum, wenn ich die Karre zum "tolleranten" türken-TüV gegenüber rüberschiebe ... oder?

    Besserwisser leben den verzeifelten Versuch, durch die Abwertung anderer, ihren eigenen Wert zu steigern.

  • Jo,dann sind die Reifen Schrott

    Das wird auch dem TÜV-Prüfer mit Sicherheit nicht entgehen

    Es sei denn ,er hat genauso viel Rotwein intus wie ich heute ???

    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

    Spoiler anzeigen
  • Außerdem geht es ja auch um die eigene Sicherheit

    Also vergiss das mal ganz ganz schnell mit dem Mitternachtstüv beim Türken gegenüber

    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

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  • Eben, damit soll ja auch mein Schatz mit fahren und kein Türke oder so.

    Andre'

    Gibt es einen besonderen Anlass, weswegen du sooo viel rotwein trinken musstest?

    Besserwisser leben den verzeifelten Versuch, durch die Abwertung anderer, ihren eigenen Wert zu steigern.

  • Okay, dann müssen wir jetzt anfangen zu spekulieren ...

    Du bist endlich Opa geworden.

    Besserwisser leben den verzeifelten Versuch, durch die Abwertung anderer, ihren eigenen Wert zu steigern.

  • Habe gerade eine interessante Antwort in einem anderen Forum erhalten:

    1. Die Reifen und die Zulassung

    Mischbereifung wäre wenn du Radial und Diagonal mischen würdest. Dies ist nicht zulässig (außer mit einer Freigabe vom Hersteller - was aber wegen diverser Gesetzesänderungen auch wieder schwierig wurde).

    »Was steht denn jetzt drin?« ist daher die berechtigte Frage (die du ja auch stellst). Aber du hast ja eigentlich alles?

    Den »Brief« gibt es bei 125ern nicht. Das wäre je nach Alter die Betriebserlaubnis (die du hast) oder das CoC (was die GZ 125 nicht hat), in welches dann auch Änderungen eingetragen werden (z.B. anderer Lenker ohne ABE oder ein Windschild ohne ABE aber mit Teilegutachten oder von einer anderen Maschine).

    Damit kommen wir dann zu deinem »habe die ABE der GZ«. Wenn du die ABE hast, dann hast du den »Brief«. Den »Schein« hast du nicht, dafür die Abmeldebescheinigung.

    Kaufvertrag brauchst du nicht.

    Somit hast du eigentlich alles was du für die Anmeldung brauchst - außer einer bestandenen HU. Da die Maschine so lange nicht zugelassen war -> Vollgutachten notwendig.

    2. Reifentausch

    Der Händler ist wohl nur Händler und kein Meister. Daher darf er nicht einfach an der Bremsanlage herumbasteln, welche aber raus muss wenn das Rad raus muss.

    Die Lösung bei meinem Reifenspezialisten: ich baue immer die Räder aus stelle sie ihm hin und gut. Wenn dir einer die Pneu nicht wechseln will weil er das »wegen der Versicherung nicht kann«: er ist kein Meister. Das ist das Problem.

    So weit das Zitat aus dem 125er Forum.

    Das 125er keinen Brief haben ist mir neu. Hab noch ja nie eine gehabt :gruebel:

    Besserwisser leben den verzeifelten Versuch, durch die Abwertung anderer, ihren eigenen Wert zu steigern.

  • Hab mich beim ersten Mal auch gewundert, ist aber so.

    Nichtsdestotrotz hab ich eine Zulassungsbescheinigung I.

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Es gibt diverse 2Räder meistens grössere Mopeds, die ein eingetragenes Fabrikat haben. Sei es michelin, Brigeston Dunlop usw..

    Ist der neue Reifen nach 2020 produziert gilt dies nicht mehr. Erkennt man an der DOT nummer . DIe angegebnen Grössen, also Breite, Höhe sowie Traglast mussen passen. Also wenn nur ein 130-12- 52j eingetragen ist muss dieser Drauf, aber der Hersteller ist dann egal

  • Der Text ist aus den Motorcycle-News

    https://motorcycles.news/reifenfreigabe…icht-mehr-aber/

    EU-Typgenehmigung & Reifenfreigaben

    Bei der EU-Typgenehmigung eines Motorrads wird festgelegt welche Größe oder welche Größen der Rad-/Reifenkombination auf dem entsprechenden Motorrad gefahren werden darf. Erlaubte Felgengröße, -Breite, wie auch Reifengröße, -Breite und Rollumfang werden hier festgelegt.

    An diesem Verfahren hat sich nichts geändert, problematisch ist es nur, wenn man später einen anderen Reifen fahren möchte, der nicht in die Papiere eingetragen wurde. Oft ist man dazu auch gezwungen, da der eingetragene Reifen evtl. gar nicht mehr hergestellt wird.

    Dies wurde bisher durch die Reifenfreigabe des Reifenherstellers abgedeckt. Der Reifenhersteller prüfte ob die Rad-/Reifenkombination auf das Motorrad passt und stellte die Freigabe aus, die auch von Polizei und TÜV akzeptiert wurde. Das wird sich in Zukunft ändern, allerdings ist es nicht so, dass sie ab sofort nicht mehr gelten. Hier wären wir wieder beim Produktionsdatum des Reifens, aber dazu kommen wir noch.

    Wie wird die Rad-/Reifenkombination beurteilt?

    • Fall1: Auf dem Motorrad befindet sich die Rad-/Reifenkombination, die auch in den Papieren eingetragen wurde. Solange das Fahrzeug keine Veränderungen aufweist, die Einfluss auf die Rad/Reifen-Komi oder deren Freiraum hat, ist das entsprechend in Ordnung.
    • Fall 2: In den Papieren ist Reifen A eingetragen, montiert ist allerdings der straßenzugelassene Reifen B, der die gleiche Reifenbauart, gleiche Größenbezeichnung und auch alle weiteren Parameter von Reifen A erfüllt oder übertrifft. Das heißt Reifen B muss mindestens die gleiche Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitskategorie aufweisen wie Reifen A, kann diese aber in diesen Punkten auch übertreffen. Auch hier wird die Rad-/Reifen-Kombi als zulässig gewertet, die Betriebserlaubnis erlischt nicht und auch eine Eintragung ist nicht nötig.
    • Fall 3: Für den Fall das mehrere Rad-/Reifenkombinationen erlaubt sind, können alle Rad-/Reifenkombinationen montiert werden, die vom erlaubten Mindestmaß bis zum erlaubten Maximalmaß reichen. Hierbei müssen alle Reifenparameter wie Tragfähigkeitskennzahl oder Geschwindigkeitskategorie erfüllt oder übertroffen werden. Außerdem muss der montierte Reifen im Bereich des geringsten und maximalen Abrollumfang liegen.
    • Fall 4: Ist der montierte Reifen schmäler oder breiter als die in den Papieren eingetragene Reifengröße, oder unterscheidet sich im Abrollumfang, erlischt die Betriebserlaubnis. Der Reifen muss zukünftig in die Papiere eingetragen werden, eine Reifenfreigabe gilt nicht mehr. Allerdings gibt es hier eine kleine Besonderheit, zu der wir noch kommen.
    • Fall 5: Sollte das Fahrzeug nicht EU-typgenehmigt sein, z.B. bei einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge, muss auch die eingetragene Reifengröße verwendet werden, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis oder der Reifen muss eingetragen werden.
  • Glückauf aus Gelsenkirchen.

    Vielen Dank Bennonrw.

    Was heisst das nun für meinen Fall?

    Mir geht es darum die 25 Jahre alte Suzuki GZ125, die nun 15 Jahre gestanden hat wieder für den Straßenverkehr zuzulassen, damit meine Frau, die nur den uralt Autoführerschein hat, mit der 125er auf den Straßen regelkonform fahren kann.

    Das sie dafür nen entsprechenden Eintrag in den Führerschein braucht ist bekannt und ein anderes Thema.

    Ein Markenreifen kostet ca 150 Euro.

    Soviel Geld will ich aber nicht investieren.

    In der Bucht gibt es Reifen für einen Bruchteil in den Größen wie sie sie in der Betriebserlaubnis angegeben sind.

    In der ABE ist kein bestimmter Reifen eines Herstellers angegeben.

    Darum geht es:

    Ich kann mir also den Vorderreifen X eines beliebigen Herstellers aufziehen lassen und kann mir hinten den Reifen Y eines anderen Herstellers drauf machen lassen, auch wenn sich die Reifen im Profil unterscheiden?

    Hab ich das richtig verstanden?

    Das es egal ist, das der Vorderreifen ein anderes Reifenprofil hat als der Reifen hinten, wenn die Traglast.- und das Geschwindigkeitskennzeichen passend sind?

    VG

    Markus


  • Richtig. Profil und Hersteller ist egal. Hauptsache, die Maße (Größe, Breite, Größen-Breite-Verhältnis) stimmten.

    Geschwindigkeitsindex >= eingetragener Wert in der BE

    Lastenindex >= eingetragener Wert in der BE.

    Anders, wenn in den Bemerkungen in der BE stehen würde:

    "zu Punkt XY: Radiergummi ABC 120/80-R12 65M"

    "zu Punkt YZ: Radiergummi ABC 120/80-R12 68M"

    Dann wäre Hersteller und Modell vorgegeben.

  • Hier noch ein interessanter Nachtrag zum Thema Reifen aus dem Internet.

    Zur Zeit gibt es wegen des Krieges eine Knappheit an Rohstoffen, die bei der Reifenherstellung zu einem Engpass führen.

    Mein Reifendealer zu dem ich immer mit meinem Rädern (auch Autoreifen) gegangen bin, lehnt die Montage von aus dem Internet bestellten Reifen aus "versicherungstechnischen Gründen" ab. Weiss der Geier was wirklich dahintersteckt.

    Möglicherweise haben die einen Vertrag mit irgendwelchen Reifenzulieferern und wollen das nicht zugeben, sind sich zu fein dafür so etwas zu machen oder sonst was. Mit Meister und so hat das nichts zu tun, versicherte man mir.

    Na jedenfalls habe ich mal bei denen nachgefragt, was ein passender Reifensatz eines Markenherstellers kosten würde.

    Nur die beiden Reifen kosten 340 Euro, zuzüglich Schäuche und Montage sind das dann 450 Euro für ein Motorrad das selbst nur noch 1400 Euro wert ist.

    Lieferzeit 2 - 3 Monate!

    Na dann... hier in der Metropole-Ruhr gibt es eine Reifen-Kette mit Niederlassung in fast jeder Stadt, hier mal "Reifen Tollski" genannt.

    Dort werde die Reifen aus dem Internet ohne Probleme montiert.

    Kosten: Montage incl. Reifen und Schäuche aus dem Netz sind das dann knapp 200 Euro.

    Schönen Tach noch

    Markus

    Besserwisser leben den verzeifelten Versuch, durch die Abwertung anderer, ihren eigenen Wert zu steigern.

  • Ich fahre mit meinem Auto seit Jahren zu enner freien Autowerkstatt, die sind schneller und günstiger als jeder Markenhändler. Ich habe auch mal um eine Zeit Arbeitslosigkeit zu überbrücken bei einem Reifengrosshändler gearbeitet. Klingt fast so wie der oben genannte Reifen Tollski :)) .

    Dort haben für Kunden Rollereifen z.B. ca, 50 Euronen gekostet, ich als Angestellter habe sie zum Einkaufspreis bekommen, für 18 Euro gekauft. Aber zurück zu meiner Autowerkstatt. Wenn ich mir jetzt für meine Roller Reifen im Internet besorge, zieht der mir die für 5 Euro für die Kaffekasse auf, oder ich mache sowas zum Winteranfang oder Ende, dann mache ich das bei ihm in der Werkstatt selber+ an diversen Kundenfahrzeugen und bekomme noch etwas mehr als 5 Euro Taschengeld :licht:

    Nachtrag, einige Autohändler behaubten gerne, wenn man Inspektionen usw. in einer freien Werkstatt machen lässt, würde die Fahrzeuggarantie verfallen. Blödsinn, die Werkstatt muss nur ein Meisterbetrieb mit Zulassung in der KFz-Innung sein