Hallo,
laut Internet ist Mischbereifung seit einiger Zeit für motorisierte Zweiräder zulässig.
Allerdings hat sich der Gesetztgeber im Gegenzug wieder etwas ganz tolles neues einfallen lassen.
Die Reifenbindung (ersichtlich im Fahrzeugschein).
Also die ausschließliche Freigabe bestimmter Reifentypen und Fabrikate, die man auf seinem Raketoped draufziehen lassen darf bzw. muss.
Es kann also sein, das man igendwann, beim Besitzerwechsel/Umschreiben nen neuen Fahrzeugschein bekommt, in dem Reifen eines bestimmten Herstellers eingetragen sind.
Das ist mir gerade bei einem Besuch meines Moppet-Reifendealers aufgefallen.
Gesucht sind Reifen 110/90 16 bzw. 130/90 15. Kriegt man in der Bucht beide zum Stückpreis von ca 60,-Euro in Mischbereifung.
Nun hab ich ja gar keinen Fahrzeugschein/brief weil der ja beim Verkäufer schon verloren gegangen ist.
Muss jetzt also erst mal bei dem Fahrzeughersteller anfragen ob es eine Reifenbindung für das Fahrzeug gibt.
Dann kommt da eventuell ein Markenreifen dabei raus der Stück 160 Euro kostet.
Ausserdem zieht mein Reifenpfutzi keine mitgebrachten Reifen auf. Angeblich aus versicherungstechnischen Gründen ....
Nebenbei, hat hier jemand eine Suzuki GZ125 Marauder und könnte wegen einer möglichen Reifenbindung mal einen Blick in den Fahrzeugschein werfen?
Viele Grüße
Markus