Vorderreifen schleift an Radkasten

  • ich sag mal so...es wird wohl keiner seinen neuen reifen nachmessen, bis auf die hier bekannte ausnahme :)

    und solange nix schleift ist ja auch alles scheinbar ok..

    ich wollte wissen ob das profil eines reifens die grösse verändert , zb michelin reaggy. michelin bobber? abeer nichts gefunden im netz da ich mal annehme das die karkasse von den reifen gleich ist

  • Ansichtssache. Bei einem lapidaren Rundgang der blauen Jungs, könnten diese übergroßen Reifen auffallen....... oder eben nicht.

  • Ich glaube nicht das es etwas mit der Profiltiefe bzw. kaskade zu tun hat

    Heindenau hat halt mal eine Fehlcharge gehabt und anstatt die Reifen weg zu werfen haben einige Händler die für kleines Geld aufgekauft und dann zum vollen Preis weiter vertickert

    Ich habe hier einen K58 Snowtex liegen und einen K58 als Normalreifen

    (beide sind 100/80-10)

    Die habe ich aus einer Versteigerung (Insolvenverfahren) ergattert

    Beide Reifen messen exakt die gleiche Höhe

    Gemessen von Felgenbett bis Reifenoberkante exakt 81mm

    Aufpassen muss man nur bei dem Heidenau K58 mit DOT 1120

    Das war nämlich die besagte Fehlcharge

    Aber ich stimme Minatho völlig zu ,Heidenau hätte solche Reifen entsorgen müssen und nicht für kleines Geld auf den Markt schmeißen .

    Rechtlich kann dir niemand etwas wenn du diesen Reifen aus der Fehlcharge fährst .

    Die eingestanzte Größe auf dem Reifen ist bindend .Somit muss ich in diesem Punkt AugeK völlig zustimmen .Wenn mir die Rennleitung daraus einen Strick drehen würde dann sieht man sich vor Gericht wieder

    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

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  • Man ist als Fahrzeughalter lediglich verpflichtet sich vor Antritt jeder Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen .

    Dazu gehören auch Reifenprofiltiefe und Reifenluftdruck .

    Eine Inbetriebnahme eines nicht verkehrstüchtigen Fahrzeugs wird mit Bußgeld belegt.

    Dies betrifft Fahrzeugführer wie auch Fahrzeughalter gleichermaßen ,wobei ein Fahrzeughalter ein mit Mängeln behaftetes Fahrzeug nicht der Inbetriebnahme frei geben darf .

    Es gibt aber kein Gesetz darüber das man vor Antritt der Fahrt verpflichtet ist jeden einzelnen Reifen nachzumessen ,um sicher zu stellen ob die eingestanzte Reifengröße auch wirklich der tatsächlichen Reifengröße entspricht

    In einem solchen Fall ist der Hersteller und/oder der Reifenhändler der den Reifen aufgezogen hat zur Verantwortung herbei zuziehen

    Eher aber der Hersteller

    Bei etwaigen Beanstandungen/Reklamationen muss der Hersteller reagieren und umgehend eine Rückrufaktion starten

    Hoch lebe Heidenau :ablacher:

    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

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  • Ok, vielen Dank euch nochmal!

    Also scheinbar liegt’s an dem neuen Reifen.

    Wie gehts weiter?

    Soll ich mir einen neuen Reifen kaufen?

    Oder wie funktioniert das genau mit der Unterlegscheibe bei der Feder?

    Vielleicht auch einfach etwas vorsichtig/ mit leichtem Gewicht fahren bis der Reifen sich um 1-2 mm abfährt?

    Danke für weitere Hilfe ?

    Lg :)

  • Nicht bei der Feder. Den Kotflügel hochlegen. Das ist aber einiges an Schrauberei.