Fehlende Papier zur Anmeldung?

  • Hallo.

    Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen...

    Möchte mir ne zweite sfera zulegen.

    Aber der Verkäufer hat nur folgende Papiere.

    . Fahrzeugschein

    . Keine abe, kein Brief, kein TÜV beleg (Tüv ist abgelaufen).

    Er sagt, Anmeldung kein Problem.

    Das glaube ich nicht!

    Was müßte ich machen, um diesen Roller (80er) anzumelden und zu versichern?

    Danke

  • Doch. Problem. Soll der Verkäufer Ersatzpapiere vom Verkehrsamt besorgen, oder den Roller, als Kunstwerk getarnt, in den Vorgarten stellen.

  • Ist der Roller denn noch angemeldet?

    Normaler Weise ist doch bei einer Abmeldung das Kennzeichen zu entwerten, und der Fahrzeugschein wird eingezogen.

    Somit verbleibt der Fahrzeugbrief nebst HU-Bescheinigung vom Verkehrsamt beim Fahrzeug.

  • Plan B: Einzelabnahme beim TÜV.

    Kostet etwas, aber da die Zugang zu den Daten haben geht das.

    @Minatho :

    Da wird nix eingezogen.

    Man braucht die ABE und den Schein für die Wiederzulassung

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Brauchst eine Bescheinigung von der Zulassungsstelle, dass das Teil wieder gestohlen gemeldet noch die ABE eingezogen wurde.

    Dann zum TÜV und Einzelabnahme.

    Möglicherweise noch eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust der ABE.

    Ruf doch einfach beim Amt an und sage die ABE wäre weg.

    Die werden dir schon sagen was du brauchst.

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • So oder so, falls es zum Kauf kommt, muß der Preis kräftig nach unten korregiert werden!

    Euro-Norm? :zunge: Der Duft der freien Fahrt kann nur aus einem kat-freien Zweitakter kommen! :thumbup:

  • Eidesstattliche Erklärung vom Verkäufer über den Verlust der Papiere besorgen und neue beim kraftfahrtbundesamt beantragen.

    Kostet etwa 80 Euro für ein Motorrad.

    Ist aber alles sehr zeitaufwändig und je nach Beamtenpisserei sehr nervenaufreibend.

    Ohne einen Preisnachlass von mindestens 150 euro würde ich so etwas nicht machen.

    Hab das schon zweimal durch.

    Brauche ich nicht noch einmal.

    Besserwisser leben den verzeifelten Versuch, durch die Abwertung anderer, ihren eigenen Wert zu steigern.

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, gehts also um eine 80er Sfera.

    Sind keine Papiere vorhanden, brauchst du erstmal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, diese bekommst du bei der Zulassungsstelle oder bei der Polizei.

    Dazu noch den Kaufvertrag mit den Personalien des Verkäufers...wäre hilfreich.

    Ich würde dies nur auf mich nehmen, wenn das Fahrzeug in gutem Zustand, ohne Reperaturen unbedenklich sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann, und wenn der Preis stimmt.

    Bei einem Roller ohne Brief, also Zulassungsbescheinigung Teil 2, muss der gewünschte Kaufpreis um mindestens 200Euro nach unten korrigiert werden.

    Denn ein fehlender Brief ist ein erheblicher Mangel des Fahrzeugs, auch wenn das Fahrzeug selbst keinen Mangel hat.

    Manuel

  • Hallo.

    So, jetzt habe ich nochmals beim Verkäufer nachgefragt!

    Er hat nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1, also Brief.

    Auf dem Brief steht seine Adresse!

    Ausgestellt im Juni 2020.

    Das heißt doch, dass der Roller nicht geklaut ist, sondern im Juni 2020 auf seinen Namen angemeldet wurde.

    Dann müßte er ja auch im Juni 2020 Tüv gemacht haben????

    Oder er hat den nur auf seinen Namen angemeldet und nie gefahren???

    Der Verkäufer kann leider kaum Deutsch....

  • Frag beim Amt nach, nur da bekommst du eine rechtssichere Auskunft!

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Der Brief ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2.

    Hat er nur Teil 1 bringt es dir garnichts denn zum Anmelden benötigst du Teil 2.

    Teil 1 wird dann entwertet wenn der Roller angemeldet war.

    Manuel

  • So, habe jetzt mal meine unterlagen nachgesehen.

    Habe

    Zulassung Teil 1

    ABE

    Lezter und aktueller TÜV

    Also keine Zulassung Teil 2!

    Und ich habe meinen Roller so umgemeldet, Tüv gemacht und versichert.

    Deshalb verstehe ich nicht, warum ihr von Zulassung Teil 2 spricht, welche man braucht.

    Der Verkäufer hat also

    . Zulassung Teil 1

    Und nix mehr!

    Keine ABE, kein letzter TÜV Bericht.

    Jetzt bin ich verwirrt...

  • Die ABE ist der Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil 2

    Eins von Beiden muss man haben!

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Ok, super.

    ABE ersetzt Zulassung Teil 2.

    Wenn er jetzt keine abe hat, dann muß ich beim TÜV eine neue beantragen.

    Also vor Ummeldung.

    Darf ich das als Käufer?

    Der Verkäufer hat keine Lust...