Mahlzeit zusammen, und zwar diskutiere ich grade mit Kollege über Roller, und zwar wurde seine Kollege angehalten von der Polizei und hat Anzeige gekriegt fahren ohne gültigen Führerschein, der hat Piaggio Sfera 50 gefahren,begründung von der Polizei war der darf nicht schneller als 45 kmh mit Führerschein kl b fahren,und soweit ich weiss sind piaggio und simson Ausnahmen, oder irre ich mich,fahre nämlich selber Piaggio Sfera nsl 50 mit Führerschein kl b
Piaggio sfera Nsl 50 Führerschein
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Ich weiß dass es da eine Ausnahmeregelung gibt, suche ich mal nach wenn ich später Zeit habe.
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mal runter scrollen da stehts
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Wiedermal Polizisten die nicht vernünftig geschult wurden.
50 ccm Roller bis 28.2.2002 dürfen 50 km/h fahren. Nach 1.3.2002 dann 45 km/h
50 ccm Mopeds mit DDR Zulassung bis 1991 sogar 60 km/h.
All das darf man mit der Fahrerlaubnis Klasse B ohne Einschränkungen fahren.
Sofort zum Anwalt damit und auch bei der Polizei eine Dienstaufsichtbeschwerde einreichen. Kann doch nicht sein das ausgerechnet dein Freund und Helfer" sich mit solchen Basics nicht auskennt.
Manuel
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War das nicht Erstzulassung bis 31.12.2001 mit der 50km/h Ausnahmeregelung?
Für mich stellt sich die Frage wie schnell die Kugel denn läuft
Wenn die 65km/h oder mehr läuft dann ist dies nach Abzug der Tachotoleranz eindeutig zu schnell .
Da spielt es dann auch keine Rolle mehr ob der Polizist von 45km/h oder 50km/h ausgegangen ist
Das ist dann Fahren ohne Fahrerlaubnis wenn nicht zumindest der A1 vorgezeigt werden kann
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Also Roller läuft laut tacho 55 kmh also mit Abzug 50kmh,es wurde aber auch nicht gemessen sondern nur in Papiere geschaut und polizei hat direkt gesagt das er die sfera nicht fahren darf weil fährt schneller als 45 kmh
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Ok,dann würde ich tatsächlich so vorgehen wie Cityrave bereits schrieb
So was geht ja nunmal gar nicht
Steht doch groß und breit in der BE drin :
Zulässige Hächstgeschwindigkeit 50km/h
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Für mich stellt sich die Frage wie schnell die Kugel denn läuft
Wenn die 65km/h oder mehr läuft dann ist dies nach Abzug der Tachotoleranz eindeutig zu schnell .
Da spielt es dann auch keine Rolle mehr ob der Polizist von 45km/h oder 50km/h ausgegangen ist
Das ist dann Fahren ohne Fahrerlaubnis wenn nicht zumindest der A1 vorgezeigt werden kann
...Und Erlöschen der Betriebserlaubnis. Da aber zweiteres offensichtlich nicht festgestellt wurde, da in der BE ja 50 km/h Vmax drin steht, erschließt sich mir der Vorgang der Polizei nicht wirklich. Kann mir ehrlich gesagt nicht wirklich vorstellen, das die Polizei, die sehr oft solche Fahrzeuge kontrolliert, nicht weiß, das man mit der Klasse B eben dies Roller doch fahren darf.
Wie gesagt, zum Anwalt damit der regelt das dann. Und ganz wichtig...Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen...
Manuel
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Auch Polizisten können sich irren.
Wer will bei dem Durcheinander von Gesetzten und Übergangsregelungen noch den Überblick behalten.
Schwierig könnte der Nachweis werden, daß das Fahrzeug VOR dem Stichtag erstmalig auf die Straße ging.
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Spielt doch keine Rolle ,da in der BE unmissverständlich eine durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von 50km/h eingetragen ist .
Also haben sich die Polizisten nicht geirrt sondern brauchen einfach ne Brille
Einzige Ausnahme wäre :
Bei der Kontrolle wurde keine BE mitgeführt,was allerdings lt.Beitrag#6 nicht der Fall ist
Edit: Das würde ja bedeuten das eine Sfera 50 die erst 2002 zum 1x zugelassen wurde auf 45km/h gedrosselt werden müsste