Nachbarschaftsstreit ! (grillen,Lärm,Haustiere,Botanik,Grenzzäune und co)

  • Hallo Freunde

    Mal etwas ganz anderes ,diesmal zum Thema „grillen auf Terrasse oder Garten „

    Da gibt es ja mittlerweile die unterschiedlichsten Gerichtsurteile drüber .

    Mich würde mal interessieren wie oft im Monat das grillen gestattet ist?

    Hintergrund für mich ist die ständig extreme Geruchsbelästigung ,zeitweise auch Lärmbeslästigung

    Sachverhalt:

    Ich wohne in einer Einfamilienhaus Reihenhaus Siedlung in beruhigter Wohnlage.

    Unser Nachbar von rechts hat vor 2 Jahren sein Haus verkauft ,seitdem wohnen nun junge Leute dort .Der Mann hat nur ein einziges Hobby ...grillen,grillen,und nochmals grillen .

    Mittlerweile hat er sich den 4.Grill zugelegt ,er besitzt bereits Holzkohlegrillgerät,Gasgrill und EleKreogrill.

    Letzteres kommt so gut wie nie zum Einsatz.

    Obwohl er ein großes Gartengrundstück besitzt grillt er mehrmals in der Woche auf seiner Terrasse,mal mit Holzkohle und mal mit Gasgrill.Es entsteht jedesmal eine extreme Geruchsbelästigung durch Rauch .

    Meine Frau leidet unter COPD und freut sich wenn sie mal bei schönem Wetter auf der Terrasse oder im Garten die frische Luft genießen kann,leider wird sie immer wieder durch das grillen gezwungen die Innenräume aufzusuchen und Türen und Fenster zu verschließen .Letzte Woche hatte ich Wäsche im Garten zum trocknen hängen.Konnte ich alles nochmal waschen weil die ganze Wäsche nach Rauch roch.

    Ich habe den Nachbarn nun schon mehrmals darum gebeten mit seinem Grill doch bitte hinten in den Garten zu gehen und nicht immer auf der Terrasse zu grillen .

    Seine Antwort:“ Meine vielen Zigaretten die ich rauche wären ja wohl schlimmer“ und lachte dabei

    Er ist weder einsichtig noch rücksichtsvoll .Ich habe ihn auch gebeten nicht gerade dann zu grillen wenn ich meine Wäsche zum trocknen im Garten hängen habe ,oder mir zumindest Bescheid zu geben .

    Nix passiert

    Vorgestern hat er um 12.30 gegrillt ...das habe ich bis an meine Garage gerochen.3 Stunden später ist seine Frau im Garten und verbrennt in einem Aztekenofen (Terrassenkamin) Gartengrünschnitt.Die Kokelei ging dann bis etwa 20.30h.

    Gegrillt wird etwa 2-3 mal in der Woche ,egal bei welchem Wetter .

    Als ich ihn darauf hingewiesen habe das das verbrennen von Gartenabfällen untersagt ist antwortete er nur: „Biotonne war schon voll „

    Ich möchte keinen Streit mit dem Nachbarn ,aber meint ihr nicht das dieser Zustand doch ein wenig unzumutbar ist?

    Ich selbst grille auch gerne ,wenn es die Witterung zulässt .Aber das kommt höchstens so 5-6 mal im Jahr vor (Mai-September)

    Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

    Schaut euch die Sauerrei mal an ,und das ist noch eins der harmloseren Grillaktionen von dem Nachbarn.

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    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

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    Einmal editiert, zuletzt von Andre' (2. Mai 2021 um 16:13)

  • Andre' 2. Mai 2021 um 16:13

    Hat den Titel des Themas von „Wie oft darf man grillen ?“ zu „Wie oft darf man im Wohngebiet grillen ?“ geändert.
  • [...]

    Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

    [...]

    Erstmal mit dem Nachbarn reden.

    Freundlich bleiben!

    Alles nicht direkte kann unter Umständen provozierend wirken.

    [...]

    Schaut euch die Sauerrei mal an [...]

    Da ist der Grundtenor schon Mal nicht Zielführend! So würde ich es ihm nicht beibringen!

    Viele Grüße und viel Erfolg! ;)

    Torsten

    everybody's got to learn sometime ~ Baby D '95

  • Habe ihn schon mehrfach freundlich aber auch bestimmend darauf angesprochen

    (wie im Beitrag auch zu lesen ist)

    Meine Frau hat es ebenfalls mehrmals vergeblich versucht .

    Die Zeiten des Redens sind lange vorbei

    Er ist einfach egoistisch,rücksichtslos und ignorant

    Die Nachbarschaft ist jetzt dabei Unterschriften zu sammeln ,Videos zu drehen ,Uhrzeiten zu notieren ....und dann geht die Angelegenheit erstmal zum Umweltamt

    Dazu kommt noch Lärmbelästigung bis spät in die Nacht durch Ghettoblaster ,ist dann wohl eher ein Fall für die Polizei.


    baby_T : Kannst ja gerne hier einziehen ,mal sehen wie lange du die Füße still hälst und in einem ruhigen sachlichen Gespräch versuchst den Nachbarn zur Besinnung zu bewegen

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  • Schade. Dann liegt wohl das Kind schon zu tief im Brunnen. ?(

    Hast du dich schon beim Bürgerbüro informiert? Die sollten mit Ordnungsamt arbeiten.

    Dort ist es auch sehr wichtig, dass man die Sache nicht als "Schimpfender Alter Mann" rüber bringt. Das passiert schnell, wenn man aufgebracht ist. Deshalb muss man sich daran immer aktiv erinnern, auch wenn's vielleicht blöd klingt. :nixweiss:

    everybody's got to learn sometime ~ Baby D '95

  • Grundsätzlich darfst Du grillen, so oft wie Du magst. Schlußendlich ist es eine Form der Speisenzubereitung.

    Jedoch hat der Gesetzgeber im BGB eine verheerende Nummer eingeführt : JEDE Form der Belästigung oder Störung muß eingestellt werden. Da werden wir alle niemals zum Schluß kommen.

    Das Verbrennen von Abfallstoffen jeder Art ist sogar gesetzlich untersagt. Bei der Laubverbrennung hättest Du die Feuerwehr holen können, wegen Verdacht auf einen Brand. Die stellen dann die Ursache fest, und der Verursacher erhält eine saftige Rechnung.

  • Bei uns in Rheinland-Pfalz sind unterschiedliche Gesetze was Grillen betrifft, wohne in einer Siedlung mit 6 Familienhäuser.

    Im Mietvertrag ist auf dem Balkon mit Holzköhle sowie kleinholz Untersagt, ein Elektrogrill ist allerdings erlaubt, in einem Fall vor Jahren hatte sich der Neumieter an diese Hausortnung 3 mal nicht gehalten und wurde Friestlos gekündigt.

  • Danke für diesen Beitrag Minatho

    Ich will ja keinen Krieg anzetteln ,aber recht hast du schon

    Meine Frau war kurz davor die Polizei anzurufen als der Nachbar fast 5Stunden lang seinen Grünschnitt verbrannt hat.Ich konnte sie davon abhalten weil ich keinen Nachbarschaftskrieg entfachen möchte.

    Ich bin ja nicht der Einzige der sich belästigt fühlt .Mal sehen was aus der Unterschriftenaktion wird .

    Ich wohne nun hier seit 1963 ,bin hier quasi groß geworden .Hier war immer ein gut nachbarschaftliches Verhälnis.Nun sind viele der alten Generation mittlerweile verstorben ,so wie meine Eltern auch .Die jüngere Generation rückt nun nach und meint das ihnen das ganze Viertel alleine gehört.

    Keinen Respekt mehr vor den Alten .

    Ich meine,wenn die wenigstens kurz Bescheid sagen würden wenn sie wieder rumstenkern ,dann wäre es ja noch ok.Aber die stehen oben auf dem Balkon und sehen genau das wir die Wäsche im Garten hängen haben und machen dann trotzdem den Räucherofen an .Jaaaa,Räucherofen

    Das hab ich vergessen zu erwähnen .Er räuchert privat für seine Bekannten öfters Forellen in einem Räucherofen .Da ist hier für 2 Stunden die ganze Siedlung eingenebelt

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  • Hehe, dann muss man auch gleich mit Fleisch um die Ecke kommen :hauwech:

    Aber wenn er dann und wann halt auch Zigarettenqualm von euch hat, müsstet ihr doch quitt sein .

    .... wenn es nichts hilft und die am essen sind, verspeise genüsslich eine Dose Surströmming mit Windrichtung zu denen, dann fällt denen das Essen wieder aus dem Gesicht :pinch:

  • Richtig. Auch die Gemeindesatzung kann Einschränkungen beinhalten, genau wie ein Mietvertrag. Aber eben nur Einschränkungen und keine grundsätzlichen Verbote.

    Ähnlich wie bei einer Party. Es kann verfügt sein, daß es reicht, seine Nachbarn eine Woche vorher vorzuwarnen. Aber die Nachtruhe muß dennoch eingehalten werden.

  • sfera-haiza .... Aber Surströmming essen, sollte man auch können. Sonst kotzt du dich selber um die Ecke. Ich hab's auch getan .... gekotzt meine ich.

    ..... und versuche es niemals mit isländischen Gerichten. Das hält ein normaler Mensch nur aus, wenn ihm ansonsten der Hungertod droht.

    Einmal editiert, zuletzt von Minatho (2. Mai 2021 um 19:12)

  • Ich schildere mal folgende Situation von 2018 als der Nachbar neu eingezogen ist.

    Als erstes wurde der Grill aus dem Umzugswagen geholt und angezündet.

    Dann kam 4 Wochen Dauerkrach durch Sanierungsarbeiten

    Der Nachbar sagte zu mir:“ Wenn wir mit dem ganzen Krach fertig sind dann machen wir eine große Nachbarschaftseinweihungsgrillparty.

    Nach ca. einem Jahr (ohne Nachbarschaftsparty) stand er im Sommer mit einer bereits geöffneten Flasche Plastikbier bei mir vor der Haustüre .

    Ich fragte was der Anlass dazu sei

    Er sagte: Einweihungsparty seines neu erworbenen Hauses

    Er wollte sich mit mir mit dem Bier auf die Bordsteinkante setzen ,wie Assi ist das denn bitte?

    Tolle Party :effe:


    So viel zum Thema : Stück Grillfleisch übern Zaun werfen

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  • @Minatho :

    <Grundsätzlich darfst Du grillen, so oft wie Du magst. Schlußendlich ist es eine Form der Speisenzubereitung.>

    Das sehen einige Gerichte anders

    Faktum ist die Geruchs und Geräuschentwicklung

    Ich habe mal irgendwo gelesen das es gestattet ist 2x im Monat zu grillen

    Finde diesen Beitrag aber leider nicht mehr

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  • Grins, dann hätte ich noch ein Päckchen Kautaback rausgeholt, dann hätte es gestimmt lol.... :devil:

    Ja es gibt schon Coole Nachbars die auch gerne mal mit einer Flasche Lambrusko billig Wein 2 Liter Flasche für 2 Euro Anstossen!

    Aber jetzt mal Spass bei seite Andre, es ist bei Hauseigentümmer sehr schwer Recht zubekommen.

    Das Ortnungsamt unternimmt da wenig was, im schlimmsten Fall hilft da nur noch eine Rechtsbehilfung über die zuständige Ortspolizei die wir auf dem Amt haben!!! Man bekommt da alles genau erklärt was man dazu Unternehmen kann!

  • Nun ja, wir warten mal ab was die bei der Unterschriftenaktion herauskommt .

    Es ist ja schon eine regelrechte Petition gestartet worden

    Nett ist das Verhalten des neuen Nachbarn nicht

    Es kommt ja noch die Lärmbelästigung durch seine Heimanlage (Subwoofer) hinzu

    Tagesschau um 20.00 ist nur mit Kopfhörer möglich

    Meine Frau kann öfters nachts nicht schlafen weil dann plötzlich mitten in der Nacht gebadet wird mit volle Pulle Musik an

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  • Genau darauf kommt es an das mehrere sachen vorkommen und nicht nur das ewige Grillen, um so mehr Unterschriften zusammen kommen um so mehr geht dieser Beschwerde durch!

    Nenne Dir mal ein Beispiel: Ich Arbeite in einem Betrieb Creativ-Werstatt nennt, wir nehmen von Großgesellchaften an um Wohnsiedlungen Sauber zu halten (Aussenanlagen sowie Treppenhausreinigungen und Mülltonnen Pünktlich raus stellen)

    Eine Wohnsiedlung kommt es jede woche vor das der Mülltonnenplatz der gut Umzäunt ist mit Tür zum abschliesen, da die Einwohner in diesem Mehrfamilienhaus Eigentumswohnungen überwiegend ihren Müll beim vorbei gehen einfach in das Gehäge drüber werfen somit sich der Müllbeutel öffnet und der ganze Müll versteut in diesem Müllplat liegt darunter auch jede menge Esssenreste!

    Wir mußte sogar Rattenfallen aufstellen da sich mit der Zeit etliche Raten in dieser Siedlung aufhalten, kurz gefast was das Ortnungsamt meinem Chef sagte....Tut uns Leid wir können da nichts unternehmen da das innerhalb der Siedlung ist und nicht die Öffendlichkeit beschmutzt, das einzige was mein Chef erreicht hatte war das er dem Eigentümer der Siedlung eine Mehraufwand-Arbeit in Rechnung gestellt hatte mit erfolg!

  • Nee, nee, Andre'. Da hast Du Beitrag #5 nicht richtig erfasst.

    Grundsätzlich darfst Du grillen, aber grundsätzlich auch nicht stören.

    Weil genau das, in der Regel, nicht aufeinanderpasst, haben Gerichte irgendein angeblich tragbares Urteil herausgegeben.

    Ein anderes Beispiel:

    Ich muß einem Nachbarn Wegerecht über mein Grundstück gewähren.

    Natürlich gab es Ärger.

    Ergebnis: er hat die "schonende Ausübung der Grunddienstbarkeit" einzuhalten.

    D.h. er darf so oft und wann er will über mein Grundstück latschen, aber er darf auf meinem Grundstück nicht innehalten, um über den Gartenzaun hinweg mit einem anderen Nachbarn schwätzen.

    Das kontrollier mal.

    Dazu kommt, die " schonende Ausübung ...." wird von Gericht zu Gericht anders ausgelegt

  • <Vor allem bei Holzkohlegrills kommt es fast unweigerlich zur starken Geruchs- und Qualmentwicklung. Nachbarn müssen dies nicht hinnehmen. Sie sind durch das Landesimmissionsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen geschützt, denn der Rauch darf nicht in ihre Wohn- und Schlafräume ziehen. Wer durch unsachgemäßes Grillen gegen Umweltgesetze verstößt, weil beispielsweise übermäßig viel Qualm und Ruß entsteht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen geahndet werden kann.>

    Quelle: https://www.verband-wohneigentum.de/kv-moenchengladbach/on228238

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  • Scheint also auch noch von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt zu werden

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  • Nicht anderes bedeutet doch #17 Satz 2.

    Er darf, aber nicht stören oder gar gefährden. Egal, oben sich dabei um die Gefährdung von Sachen handelt, oder gar die Gesundheit anderer Menschen.

    Beim Stichpunkt Gesundheit sind wir auch gleich beim Lärm.