S.fera Da habe ich doch umgehend nachgelesen.
1. Gruppen dürfen erst ab 16 Personen nebeneinander fahren, nicht ab 12. Gut Erbsenzählerei.
2. Mit dem leichten Rennrad darfst Du eben NICHT frei entscheiden, ob Du Radweg oder Fahrbahn benutzt, wenn ein nutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist. Ein nutzungspflichtiger Radweg ist dabei eben ein ausgewiesener Radweg und kein Gemeischaftsweg mit Fußgängern.
3. Sportlern, nicht Freizeitradler, in Gruppen von mindestens 16 Personen haben sogar Sonderrechte, wie das Fahren in Kollonne, bei der alle Teilnehmer als EIN FAHRZEUG gelten.
4. Einzig bei Sportfahrrädern ist das Fehlen von Klingel, (nur bei Tageslicht) Reflektoren und Beleuchtung, geduldet.
Als organisierter Sport-Radfahrer solltest Du das wissen.