Hohes Windschild von FACO - zulässig ??

  • Hallo zusammen,

    da jetzt der Herbst kommt, habe ich mir dieses neuwertige, hohe Windschild ersteigert. Es kommt aus Italien, da sind die ja sehr verbreitet. Die Scheibe geht von der Höhe her "über den Kopf".

    Ich habe es bereits montiert und es fährt sich recht gut damit. Allerdings habe ich Bedenken ob es zulässig ist.:nene:

    Hat jemand von Euch evtl. ein gleiches Modell verbaut oder kann mir ansonsten mit einem Rat weiterhelfen?

    Danke und viele Grüße

  • Schau mal welche Nummer rechts unten eingeprägt ist. So was wie F12.

    Wenn das auch in der ABE steht ist alles gut, sonst TÜV fragen.

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Danke Dir - es ist leider gar keine Nummer eingeprägt. In der ABE wäre nur das P01 (kleines Flyscreen) oder die 3000 (bis Unterkante Helm) von Piaggio, sowie entsprechender Nachbau von FACO/Italia zulässig.

    Werde ich es wohl wieder abbauen müssen und zunächst mal mit der Scheibe beim TÜV vorbeischauen.

    Bekommt man denn von denen einfach mal so, als Service, eine Auskunft ??

  • So ne Auskunft bekommt man so.

    Wenn da nirgends was eingeprägt ist hast du ein Problem. Aufkleber zählen nicht!

    P01 und 3000 ist Faco

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Windschild ist ne feine Sache,aber nur bis halbhoch.

    Die hohen WSS (so wie du sie hast) sind extrem Windanfällig .Da entstehen sehr schnell Risse und Brüche ,explizit an der Aufnahme (Halterung)

    Solltest du berücksichtigen .

    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

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  • Hinzu kommt, das ein hohes Windschild verkehrstechnisch als Windschutzscheibe gilt und damit weitgehend die gleichen Voraussetzungen wie die Windschutzscheibe eines Autos erfüllen muß. Heißt zum Beispiel, daß ein Vergilben oder Verspröden ( mit den üblichen Microrissen, die im Gegenlicht reflektieren ) zwingend zur Demontage führt, will man keinen Ärger mit der Rennleitung haben.

    Ein halbhoher Schild, wo man drüber guckt, kann hingegen aussehen, wie er will. Ein Helm mit Vollvisier und, je nach Körpergröße eventuell notwendig, ein Schal oder Shemagh um den Hals wirken genauso gut wie ein hoher Schild.

    Euro-Norm? :zunge: Der Duft der freien Fahrt kann nur aus einem kat-freien Zweitakter kommen! :thumbup:

  • Völlig richtig Carsten .

    Dann meine ich mal irgendwo gelesen zu haben das die maximale Höhe nicht mehr als 54cm betragen darf .Alles was drüber liegt hat eh keine ABE und ist somit untersagt

    Aber mit der Vespa3000 machste nix verkehrt

    Hier nochmal ein ähnlicher Fall von Anfang des Jahres

    Wie erkenne ich ein VESPA 3000 und P01 Windschild ?

    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

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  • Also. Im letzten Jahr bin ich mit einer Faco 518 (halbhoch), zwecks Eintragung, beim TÜV gewesen..

    Klare Aussage vom Sachverständigen: für eine Scheibe brauchst Du die KBA-Nummer eingraviert oder ABE oder zumindest das Teilegutachten. Wenn die Scheibe so hoch ist, daß Du nicht mehr darüberschauen kannst, muss ein Scheibenwischer her.

    Somit sind diese hohen Scheiben nicht zulässig.

    Ich hätte auch gern soeine, weil ich mit 1,96 eigentlich darüberschauen kann, aber die Rennleitung ........

    Bei vielen Sfera's sind Vespa P01 oder Vespa 3000 bereits in der BE eingetragen, und dürfen ohne Abnahme angebaut werden.

    Merkwürdig nur, dass bei den Leergewichten keine weiteren Gewichte (pauschal 3kg Zuschlag) eingetragen sind.

  • Aber verkauft werden Sie trotzdem ,auch ohne Scheibenwischer ?

    http://vi.raptor.ebaydesc.com/ws/eBayISAPI.d…t=1600628629731

    Obwohl zugleich mit der Zusatzbemerkung das eine Prüfung durch Fahrzeughalter bzgl. ABE ,TÜV Gutachten zwingend erforderlich ist .

    Zitat:“Im Falle der Notwendigkeit eines E-Gutachtens, einer ABE (allgemeinen Betriebserlaubnis) oder einer TÜV-Eintragung ist es unbedingt notwendig, dass Sie uns Ihre Fahrzeugdaten mit dem Hinweis per eMail senden, dass Sie eine Vorabprüfung der Straßenzulassung wünschen. Nur so können wir sicherstellen, dass der Artikel für Ihr Fahrzeug die notwendigen gesetzlichenAnforderungen erfült. “

    Ich wüsste jetzt auf Anhieb nicht für welches Fahrzeug diese Fabbri 5400 mit einer Höhe von 620mm zugelassen ist :nixweiss:

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  • Selbstverständlich benötigt auch ein halbhohes Windschild eine ABE, wenn nicht pauschal vom Rollerhersteller zugelassen. Die ABE wird mit Montage des Windschildes dann Teil der Fahrzeugpapiere und ist immer mitzuführen.

    Euro-Norm? :zunge: Der Duft der freien Fahrt kann nur aus einem kat-freien Zweitakter kommen! :thumbup: