Kraftfahrstraßenfallen?

  • Gibt es eigentlich verbindliche Regeln, wie und wann eine Kraftfahrstraße gekennzeichnet sein muss? Ich hatte in den letzten Monaten glatt drei mal das Vergnügen:

    Erst mal im Bergischen Land, NRW. Ich fahre, die Straße wird mehrspurig. Beschildert war das nur in Gegenrichtung.

    Vor zwei Wochen spuckte mich die Straße Richtung Köln Innenstadt ohne Vorwarnung auf dem Zubringer zur Zoobrücke aus. Ich bin die nächste Abfahrt runter. Die Zoobrücke selber wäre echt heftig geworden.
    Auch gestern im Rheintal bei Koblenz: Da fährst Du nichtsahnend eine Auffahrt, und als es eigentlich zu spät ist, kommt das weiße Auto auf blauem Grund.

    Irgendwie mach da doch jeder, was und wie er das will, oder? Die B42 ist in ihren zweispurigen Teilen Kraftfahrstraße, in den einspurigen nicht, aber eigentlich viel unangenehmer zu fahren als die zweispurigen Teile der B9 gegenüber, die nicht als Kraftfahrstraße gekennzeichnet sind.
    Mit der Sfera auf den Radweg ist keine Alternative. Die - oft sehr schönen - Ortsdurchfahrten gibt es, sie sind aber oft schwer zu finden. Und ein Navi Programm, dass speziell für unsere Fahrzeugklasse rechnet, habe ich noch nicht gefunden.

    Eine schöne Tour durch's Mittelrheintal - wenn nicht an jeder zweiten Abzweigung Rätselraten wäre.

  • rechtlich ist das klar geregelt,aber im realen leben ist es leider anders, ich kenne viele stellen in köln wo du plötzlich auf ner kraftfahrstr. bist wie du schriebst zubringer zoobrücke oder in kalk der zubringer zur severinsbrücke. die schilder stehen meist gut lesbar mittendrin und somit zu spät zum abbiegen usw. da hilft nur augen zu und nächste abfahrt runter. zum glück ist da oft eine geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km mich hat die polizei auch mal rausgewungen und ich habe ihnen den sachverhalt plausibel gemacht..zum glück nix nachgekommen .

  • Der Beginn einer Kraftfahrstrasse sowie Autobahn ist immer gekennzeichnet.

    Für Fahrer eines Fahrzeuges, dass da nicht fahren darf, ist immer ein Hinweis derart aufgestellt, dass der Fahrer eine Gelegenheit findet, seinen Weg zu ändern.

    Soweit die Theorie.

    In der Praxis heisst es: Schilder vergammelt, verblichen, umgestürzt oder eingewuchert.

    :ironie: Ein Organverschulden seitens der Behörden kann nicht festgestellt werden, denn die Schilder waren ja vorhanden und gültig.

  • Soweit die Theorie.

    In der Praxis heisst es: Schilder vergammelt, verblichen, umgestürzt oder eingewuchert.

    :ironie: Ein Organverschulden seitens der Behörden kann nicht festgestellt werden, denn die Schilder waren ja vorhanden und gültig.

    Wenn die Schilder zugewachsen oder dergleichen sind, gelten sie nicht. Dazu gibt es Urteile bis zum Bundesverwaltungsgericht. Das nützt mir aber nur bei der Frage nach dem Bußgeld etwas. Da würde ich durchaus auf das Verständnis der Rennleitung zählen, nicht auf die 20 EUR zu bestehen.
    Das Problem bleibt, dass das Beispiel Zoobrücke einfach lebensgefährlich ist.

  • Eine Navi-App für unsere 50er wäre wirklich hilfreich. In meiner Region gibt es auch viele Straßen, die zumindest teilstreckenweise Kraftfahrstraße sind. Zum Beispiel ist die B6 einige Kilometer lang normale Straße, dann wieder einige Kilometer Kraftfahrstraße, dann wieder normale Straße, usw. - für einen 50er Roller schwierig korrekt zu fahen, für Ortsunkundige defacto eine Umöglichkeit.

    Euro-Norm? :zunge: Der Duft der freien Fahrt kann nur aus einem kat-freien Zweitakter kommen! :thumbup: