So meine Freunde ich habe es jetzt final klären können diese Frage.
Es war hier auch zu kontroversen Diskussionen gekommen ob man mit Führerschein Klasse M oder jetzt AM eine Sfera mit 50km/h fahren darf.
Klare Antwort: Ja
§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
Code
Klasse AM: - Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
Die 45km/h Regelung galt auch für M.
Nun kommt es:
§ 76 Übergangsrecht
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 6 Abs. 1 zu Klasse AM
Code
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_76.php
Und somit darf man mit Klasse M bzw. AM seine Sfera mit 50km/h fahren.
Hoffe es nun für alle mal näher gebracht zu haben bzw. wer es braucht weil es in Kontrollen Ärger gibt der kann die Hinweise auf die Paragraphen geben.