GEKLÄRT: Darf man mit Führerscheinklasse AM 50km/h fahren?

  • So meine Freunde ich habe es jetzt final klären können diese Frage.

    Es war hier auch zu kontroversen Diskussionen gekommen ob man mit Führerschein Klasse M oder jetzt AM eine Sfera mit 50km/h fahren darf.

    Klare Antwort: Ja

    § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

    Code
    Klasse AM: - Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

    Die 45km/h Regelung galt auch für M.

    Nun kommt es:

    § 76 Übergangsrecht

    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    § 6 Abs. 1 zu Klasse AM

    Code
    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
    
       a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
    
      b)  Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    Quelle: http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_76.php

    Und somit darf man mit Klasse M bzw. AM seine Sfera mit 50km/h fahren.


    Hoffe es nun für alle mal näher gebracht zu haben bzw. wer es braucht weil es in Kontrollen Ärger gibt der kann die Hinweise auf die Paragraphen geben.

  • Genau.

    Und wenn Ihr in der Betriebsanleitung einer NSL, Windschilder (Karosserieteile) vom Typ Vespa 3000 oder Vespa P01 vermerkt habt, dürft Ihr diese ohne weitere Eintragungen anbauen und fahren.

  • Ich verstehe nicht, wieso das überhaupt infrage gestellt war.

    Mit dem Autoführerschein darfste 50ccm Motorräder bis zu einer Geschwindigkeit bis 45 km/h fahren, es sei denn du hast ne alte Simson die darf 60 km/h oder ein entsprechendes motorisiertes Zweirad vor 2003 zugelassen mit 50 km/h. Ob die Klasse nun AM oder M heißt ist doch wurscht...


    Manuel

  • Hi Manuel,

    ich glaube es ging darum, dass nicht alle Personen der Verkehrsüberwachung diesen Sachverhalt so sahen und Probleme bereitet haben. Mit den entsprechenden Paragraphen, kann man diese Unsicherheit der Personen korrigieren.

    Gruß

    Marc